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1. Könige - Kapitel 14

Die Frau Jerobeams und der Prophet Achija

1 Zu jener Zeit ward Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich auf und verstelle dich, daß niemand merke, daß du Jerobeams Weib bist, und gehe nach Silo; siehe, daselbst ist der Prophet Achija, der von mir geredet hat, daß ich König über dieses Volk sein sollte; (1. Könige 11.31) 3 und nimm mit dir zehn Brote und Kuchen und einen Krug Honig und gehe zu ihm, daß er dir kundtue, wie es dem Knaben gehen wird! 4 Und das Weib Jerobeams tat so und machte sich auf und ging hin nach Silo und kam in das Haus Achijas. Achija aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr geworden vor Alter. 5 Aber der HERR hatte zu Achija gesprochen: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, um von dir ein Wort zu erlangen betreffs ihres Sohnes; denn er ist krank. So rede nun mit ihr so und so! Als sie nun hineinkam, stellte sie sich fremd. 6 Als aber Achija das Geräusch ihrer Füße hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sprach er: Komm herein, du Weib Jerobeams! Warum stellst du dich so fremd? Ich bin mit einer harten Botschaft an dich beauftragt! 7 Gehe hin, sage Jerobeam: So spricht der HERR, der Gott Israels: Weil ich dich aus dem Volk erhöht und zum Fürsten über mein Volk Israel gesetzt habe, (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 also daß ich das Königreich dem Hause Davids entrissen und es dir gegeben habe, du aber nicht gewesen bist wie mein Knecht David, der meine Gebote beobachtete und mir nachwandelte von ganzem Herzen, so daß er nur tat, was in meinen Augen recht ist; 9 weil du aber mehr Böses getan hast als alle, die vor dir gewesen sind; weil du hingegangen bist und dir andere Götter und gegossene Bilder gemacht hast, so daß du mich zum Zorne reiztest, und mich hinter deinen Rücken geworfen hast; 10 darum siehe, bringe ich Unglück über das Haus Jerobeams, und ich will ausrotten von Jerobeam, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel, und ich will die Nachkommen des Hauses Jerobeams ausfegen, wie man Kot ausfegt, bis es ganz aus sei mit ihm. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen; wer aber auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn der HERR hat es gesagt! (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 So mache dich nun auf und gehe heim, und wenn dein Fuß die Stadt betritt, wird der Knabe sterben. 13 Und ganz Israel wird ihn beklagen, und sie werden ihn begraben; denn von Jerobeam wird dieser allein in ein Grab kommen, weil an ihm vor dem HERRN, dem Gott Israels, etwas Gutes gefunden worden ist im Hause Jerobeams. 14 Der HERR aber wird einen König über Israel erwecken, der das Haus Jerobeams ausrotten soll an jenem Tag. Und wie steht es schon jetzt! (1. Könige 15.29) 15 Und der HERR wird Israel schlagen, daß es schwankt wie ein Rohr im Wasser; und er wird Israel ausrotten aus diesem guten Land, welches er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseits des Stromes Euphrat , weil sie ihre Ascheren gemacht haben, den HERRN zu erzürnen. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel dahingeben um der Sünde Jerobeams willen, die er begangen und zu welcher er Israel verführt hat. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Da machte sich das Weib Jerobeams auf, ging hin und kam gen Tirza. Und als sie die Schwelle des Hauses betrat, starb der Knabe. 18 Und sie begruben ihn, und ganz Israel beklagte ihn nach dem Wort des HERRN, das er durch seinen Knecht, den Propheten Achija, geredet hatte. 19 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist, wie er gestritten und wie er regiert hat, siehe, das ist geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Israel. 20 Die Zeit aber, während der Jerobeam regiert hat, betrug zweiundzwanzig Jahre. Und er legte sich zu seinen Vätern. Und sein Sohn Nadab ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Die Abgötterei Judas unter Rehabeam und Gottes Strafgericht

21 Rehabeam aber, der Sohn Salomos, regierte in Juda. Einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. Und seine Mutter hieß Naama, eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Und Juda tat, was dem HERRN übel gefiel, und sie reizten ihn zum Eifer durch ihre Sünden, welche sie taten, mehr als alles, was ihre Väter getan hatten. 23 Denn sie bauten auch Höhen und Säulen und Ascheren auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (2. Könige 16.4) 24 Und es waren auch Schandbuben im Lande; die taten nach allen Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Es begab sich aber im fünften Jahre des Königs Rehabeam, daß Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog; (1. Könige 11.40) 26 der nahm die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Palastes des Königs, alles nahm er, auch alle goldenen Schilde, die Salomo hatte machen lassen. (1. Könige 10.16) 27 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und versah damit die obersten Trabanten, welche die Tür am Hause des Königs hüteten. 28 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, trugen sie die Trabanten und brachten sie darnach wieder in die Kammern der Trabanten. 29 Was aber mehr von Rehabeam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Juda? 30 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids; seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. Und sein Sohn Abijam ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)