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1. Könige - Kapitel 14

Die Frau Jerobeams und der Prophet Achija

1 Zu jener Zeit ward Abija, der Sohn Jerobeams, krank. 2 Und Jerobeam sprach zu seinem Weibe: Mache dich auf und verstelle dich, daß niemand merke, daß du Jerobeams Weib bist, und gehe nach Silo; siehe, daselbst ist der Prophet Achija, der von mir geredet hat, daß ich König über dieses Volk sein sollte; (1. Könige 11.31) 3 und nimm mit dir zehn Brote und Kuchen und einen Krug Honig und gehe zu ihm, daß er dir kundtue, wie es dem Knaben gehen wird! 4 Und das Weib Jerobeams tat so und machte sich auf und ging hin nach Silo und kam in das Haus Achijas. Achija aber konnte nicht sehen, denn seine Augen waren starr geworden vor Alter. 5 Aber der HERR hatte zu Achija gesprochen: Siehe, das Weib Jerobeams kommt, um von dir ein Wort zu erlangen betreffs ihres Sohnes; denn er ist krank. So rede nun mit ihr so und so! Als sie nun hineinkam, stellte sie sich fremd. 6 Als aber Achija das Geräusch ihrer Füße hörte, wie sie zur Tür hereinkam, sprach er: Komm herein, du Weib Jerobeams! Warum stellst du dich so fremd? Ich bin mit einer harten Botschaft an dich beauftragt! 7 Gehe hin, sage Jerobeam: So spricht der HERR, der Gott Israels: Weil ich dich aus dem Volk erhöht und zum Fürsten über mein Volk Israel gesetzt habe, (1. Könige 11.37) (1. Könige 16.2) 8 also daß ich das Königreich dem Hause Davids entrissen und es dir gegeben habe, du aber nicht gewesen bist wie mein Knecht David, der meine Gebote beobachtete und mir nachwandelte von ganzem Herzen, so daß er nur tat, was in meinen Augen recht ist; 9 weil du aber mehr Böses getan hast als alle, die vor dir gewesen sind; weil du hingegangen bist und dir andere Götter und gegossene Bilder gemacht hast, so daß du mich zum Zorne reiztest, und mich hinter deinen Rücken geworfen hast; 10 darum siehe, bringe ich Unglück über das Haus Jerobeams, und ich will ausrotten von Jerobeam, was männlich ist, Mündige und Unmündige in Israel, und ich will die Nachkommen des Hauses Jerobeams ausfegen, wie man Kot ausfegt, bis es ganz aus sei mit ihm. (1. Könige 15.29) (1. Könige 21.21) 11 Wer von Jerobeam in der Stadt stirbt, den sollen die Hunde fressen; wer aber auf dem Felde stirbt, den sollen die Vögel des Himmels fressen; denn der HERR hat es gesagt! (1. Könige 16.4) (1. Könige 21.24) 12 So mache dich nun auf und gehe heim, und wenn dein Fuß die Stadt betritt, wird der Knabe sterben. 13 Und ganz Israel wird ihn beklagen, und sie werden ihn begraben; denn von Jerobeam wird dieser allein in ein Grab kommen, weil an ihm vor dem HERRN, dem Gott Israels, etwas Gutes gefunden worden ist im Hause Jerobeams. 14 Der HERR aber wird einen König über Israel erwecken, der das Haus Jerobeams ausrotten soll an jenem Tag. Und wie steht es schon jetzt! (1. Könige 15.29) 15 Und der HERR wird Israel schlagen, daß es schwankt wie ein Rohr im Wasser; und er wird Israel ausrotten aus diesem guten Land, welches er ihren Vätern gegeben hat, und wird sie zerstreuen jenseits des Stromes Euphrat , weil sie ihre Ascheren gemacht haben, den HERRN zu erzürnen. (2. Könige 17.23) 16 Und er wird Israel dahingeben um der Sünde Jerobeams willen, die er begangen und zu welcher er Israel verführt hat. (1. Könige 12.30) (1. Könige 13.34) 17 Da machte sich das Weib Jerobeams auf, ging hin und kam gen Tirza. Und als sie die Schwelle des Hauses betrat, starb der Knabe. 18 Und sie begruben ihn, und ganz Israel beklagte ihn nach dem Wort des HERRN, das er durch seinen Knecht, den Propheten Achija, geredet hatte. 19 Was aber mehr von Jerobeam zu sagen ist, wie er gestritten und wie er regiert hat, siehe, das ist geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Israel. 20 Die Zeit aber, während der Jerobeam regiert hat, betrug zweiundzwanzig Jahre. Und er legte sich zu seinen Vätern. Und sein Sohn Nadab ward König an seiner Statt. (1. Könige 15.25)

Die Abgötterei Judas unter Rehabeam und Gottes Strafgericht

21 Rehabeam aber, der Sohn Salomos, regierte in Juda. Einundvierzig Jahre alt war Rehabeam, als er König ward, und regierte siebzehn Jahre lang zu Jerusalem, in der Stadt, die der HERR aus allen Stämmen Israels erwählt hatte, um seinen Namen daselbst wohnen zu lassen. Und seine Mutter hieß Naama, eine Ammoniterin. (1. Könige 12.17) 22 Und Juda tat, was dem HERRN übel gefiel, und sie reizten ihn zum Eifer durch ihre Sünden, welche sie taten, mehr als alles, was ihre Väter getan hatten. 23 Denn sie bauten auch Höhen und Säulen und Ascheren auf allen hohen Hügeln und unter allen grünen Bäumen. (2. Könige 16.4) 24 Und es waren auch Schandbuben im Lande; die taten nach allen Greueln der Heiden, die der HERR vor den Kindern Israel vertrieben hatte. (5. Mose 23.18) 25 Es begab sich aber im fünften Jahre des Königs Rehabeam, daß Sisak, der König von Ägypten, wider Jerusalem heraufzog; (1. Könige 11.40) 26 der nahm die Schätze des Hauses des HERRN und die Schätze des Palastes des Königs, alles nahm er, auch alle goldenen Schilde, die Salomo hatte machen lassen. (1. Könige 10.16) 27 An deren Statt ließ der König Rehabeam eherne Schilde machen und versah damit die obersten Trabanten, welche die Tür am Hause des Königs hüteten. 28 Und sooft der König in das Haus des HERRN ging, trugen sie die Trabanten und brachten sie darnach wieder in die Kammern der Trabanten. 29 Was aber mehr von Rehabeam zu sagen ist, und alles, was er getan hat, ist das nicht geschrieben im Buch der Chronik der Könige von Juda? 30 Es war aber Krieg zwischen Rehabeam und Jerobeam, ihr Leben lang. (1. Könige 15.6) 31 Und Rehabeam legte sich zu seinen Vätern und ward begraben mit seinen Vätern in der Stadt Davids; seine Mutter aber hieß Naama, eine Ammoniterin. Und sein Sohn Abijam ward König an seiner Statt. (1. Könige 14.21)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)