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1. Könige - Kapitel 13

Die Gerichtsbotschaft des Propheten aus Juda

1 Aber siehe, ein Mann Gottes kam von Juda durch das Wort des HERRN gen Bethel, als Jerobeam eben bei dem Altar stand, um zu räuchern. 2 Und er rief wider den Altar durch das Wort des HERRN und sprach: Altar! Altar! So spricht der HERR: Siehe, es wird dem Hause Davids ein Sohn geboren werden namens Josia, der wird auf dir die Priester der Höhen opfern, die auf dir räuchern, und man wird Menschengebeine auf dir verbrennen! (2. Könige 23.16) 3 Und am gleichen Tage gab er ein Zeichen, und sprach: Das ist das Zeichen, daß der HERR solches geredet hat: Siehe, der Altar wird bersten und die Asche, die darauf ist, verschüttet werden! 4 Als aber der König das Wort des Mannes Gottes hörte, der wider den Altar zu Bethel rief, streckte Jerobeam seine Hand aus bei dem Altar und sprach: Greifet ihn! Aber seine Hand, die er wider ihn ausgestreckt hatte, ward steif, so daß er sie nicht wieder zu sich ziehen konnte. 5 Und der Altar barst, und die Asche ward vom Altar verschüttet, gemäß dem Zeichen, das der Mann Gottes durch das Wort des HERRN angekündigt hatte. 6 Da hob der König an und sprach zu dem Manne Gottes: Besänftige doch das Angesicht des HERRN, deines Gottes, und bitte für mich, daß meine Hand mir wieder gegeben werde! Da besänftigte der Mann Gottes das Angesicht des HERRN. Und der König konnte die Hand wieder an sich ziehen, und sie ward wieder wie zuvor. (2. Mose 8.4) (2. Mose 8.8) 7 Da sprach der König zu dem Manne Gottes: Komm mit mir heim und erlabe dich! Ich will dir auch ein Geschenk geben. 8 Aber der Mann Gottes sprach zum König: Wenn du mir auch dein halbes Haus gäbest, so käme ich nicht mit dir; denn ich würde an diesem Ort kein Brot essen und kein Wasser trinken. (4. Mose 22.18) 9 Denn also wurde mir durch das Wort des HERRN geboten und gesagt: Du sollst daselbst kein Brot essen und kein Wasser trinken und nicht wieder auf dem Wege zurückkehren, den du gegangen bist! 10 Und er ging einen andern Weg und kehrte nicht wieder auf dem gleichen Wege zurück, auf welchem er nach Bethel gekommen war.

Der Ungehorsam des Propheten wird bestraft

11 Aber in Bethel wohnte ein alter Prophet. Zu dem kamen seine Söhne und erzählten ihm alles, was der Mann Gottes an jenem Tage in Bethel getan hatte; auch die Worte, die er zum Könige geredet hatte, erzählten sie ihrem Vater. 12 Da sprach ihr Vater zu ihnen: Welchen Weg ist er gegangen? Da zeigten ihm seine Söhne den Weg, den der Mann Gottes, der von Juda gekommen, eingeschlagen hatte. 13 Er aber sprach zu seinen Söhnen: Sattelt mir den Esel! Und als sie ihm den Esel gesattelt hatten, 14 setze er sich darauf und ritt dem Manne Gottes nach und fand ihn unter einer Eiche sitzen und sprach zu ihm: Bist du der Mann Gottes, der von Juda gekommen ist? Er sprach: Ja! 15 Da sprach er zu ihm: Komm mit mir heim und iß etwas! 16 Er aber sprach: Ich kann nicht umkehren und mit dir kommen; ich will auch mit dir weder Brot essen noch Wasser trinken an diesem Ort; 17 denn durch das Wort des HERRN ist zu mir gesagt worden: Du sollst daselbst weder Brot essen noch Wasser trinken; du sollst nicht auf dem gleichen Wege zurückkehren, auf dem du hingegangen bist! (1. Könige 13.9) 18 Aber jener sprach zu ihm: Ich bin auch ein Prophet wie du, und ein Engel hat durch das Wort des HERRN folgendermaßen mit mir geredet: Führe ihn zurück in dein Haus, damit er Brot esse und Wasser trinke! 19 Er log es ihm aber vor. Da kehrte er mit ihm um, daß er in seinem Hause Brot esse und Wasser trinke. 20 Als sie aber zu Tische saßen, kam das Wort des HERRN zum Propheten, der ihn zurückgeführt hatte, 21 und er rief dem Manne Gottes zu, der von Juda gekommen war, und sprach: So spricht der HERR: Weil du dem Munde des HERRN ungehorsam gewesen bist und das Gebot nicht gehalten hast, das dir der HERR, dein Gott, geboten hat, 22 sondern umgekehrt bist und Brot gegessen und Wasser getrunken hast an diesem Ort, davon er dir sagte, du solltest weder Brot essen noch Wasser trinken, so soll dein Leichnam nicht in deiner Väter Grab kommen! 23 Und nachdem er Brot gegessen und getrunken hatte, sattelte man dem Propheten, den jener zurückgeführt hatte, den Esel. 24 Als er nun ging, traf ihn auf dem Wege ein Löwe; der tötete ihn, und sein Leichnam lag hingestreckt auf dem Wege. Und der Esel stand neben ihm, und der Löwe stand neben dem Leichnam. (1. Könige 20.36) 25 Und siehe, als Leute vorbeigingen, sahen sie den Leichnam auf dem Wege liegen und den Löwen bei dem Leichnam stehen, und sie kamen und sagten es in der Stadt, wo der alte Prophet wohnte. 26 Als nun der Prophet, der ihn vom Wege zurückgeholt hatte, das hörte, sprach er: Es ist der Mann Gottes, der dem Munde des HERRN ungehorsam gewesen ist; darum hat ihn der HERR dem Löwen übergeben, der hat ihn zerrissen und getötet nach dem Wort, das ihm der HERR gesagt hat! 27 Und er redete mit seinen Söhnen und sprach: Sattelt mir den Esel! Und als sie ihn gesattelt hatten, 28 ging er hin und fand seinen Leichnam auf dem Wege liegen und den Esel und den Löwen neben dem Leichnam stehen. Der Löwe hatte den Leichnam nicht gefressen und den Esel nicht zerrissen. 29 Da hob der Prophet den Leichnam des Mannes Gottes auf und legte ihn auf den Esel und führte ihn zurück, und sie kamen in die Stadt des alten Propheten, um ihn zu beklagen und zu begraben. 30 Und er legte dessen Leichnam in sein eigenes Grab, und sie klagten um ihn: Ach, mein Bruder! (Jeremia 22.18) 31 Und als er ihn begraben hatte, sprach er zu seinen Söhnen: Wenn ich sterbe, so begrabt mich in dem Grabe, darin der Mann Gottes begraben worden ist, und legt meine Gebeine neben seine Gebeine; 32 denn es wird gewiß geschehen, was er durch das Wort des HERRN ausgerufen hat wider den Altar zu Bethel und wider alle Höhenheiligtümer, die in den Städten Samarias sind. 33 Aber nach dieser Geschichte kehrte sich Jerobeam nicht von seinem bösen Wege, sondern bestellte wieder Höhenpriester aus dem gesamten Volk; zu wem er Lust hatte, dessen Hand füllte er, und der ward Höhenpriester. (2. Mose 28.41) (1. Könige 12.31) 34 Und dies wurde dem Hause Jerobeams zur Sünde, so daß er vernichtet und aus dem Lande vertilgt werden mußte. (1. Könige 12.30)

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.