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1. Könige - Kapitel 12

Rehabeam wird König über Juda, Jerobeam über Israel

1 Und Rehabeam zog gen Sichem; denn ganz Israel war gen Sichem gekommen, um ihn zum König zu machen. (2. Chronik 10.1) 2 Als aber Jerobeam, der Sohn Nebats, solches hörte, da er noch in Ägypten war (denn dahin war er vor dem König Salomo geflohen), kehrte er aus Ägypten zurück. (1. Könige 11.40) 3 Und man sandte hin und ließ ihn rufen. Da kamen Jerobeam und die ganze Gemeinde Israel und redeten mit Rehabeam und sprachen: 4 Dein Vater hat unser Joch zu hart gemacht; so mache du nun den harten Dienst deines Vaters und das schwere Joch, welches er uns aufgelegt hat, leichter, so wollen wir dir untertänig sein! 5 Er aber sprach zu ihnen: Geht hin für drei Tage, alsdann kommt wieder zu mir! Und das Volk ging hin. 6 Da hielt der König Rehabeam einen Rat mit den Ältesten, die vor seinem Vater Salomo gestanden, als er noch lebte, und sprach: Wie ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten sollen? (Sprüche 12.5) 7 Sie sprachen zu ihm: Wirst du heute diesem Volk einen Gefallen tun und ihm zu Willen sein und sie erhören und ihm gute Worte geben, so werden sie dir dienen dein Leben lang! 8 Aber er verließ den Rat der Ältesten, den sie ihm gegeben hatten, und hielt Rat mit den Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren, die vor ihm standen. 9 Und er sprach zu ihnen: Was ratet ihr, daß wir diesem Volk antworten, welches zu mir gesagt und gesprochen hat: Mache das Joch leichter, welches dein Vater auf uns gelegt hat? 10 Da sprachen zu ihm die Jungen, die mit ihm aufgewachsen waren: Du sollst dem Volk, das zu dir gesagt hat: Dein Vater hat unser Joch zu schwer gemacht, du aber mache es uns leichter, dem sollst du so antworten: «Mein kleiner Finger ist dicker als meines Vaters Lenden! 11 Und nun, hat mein Vater ein schweres Joch auf euch geladen, so will ich euch noch mehr aufladen! Hat mein Vater euch mit Geißeln gezüchtigt, so will ich euch mit Skorpionen züchtigen!» 12 Als nun Jerobeam samt dem ganzen Volk am dritten Tage zu Rehabeam kam, wie der König gesagt hatte: «Kommt am dritten Tag zu mir!» (1. Könige 12.5) 13 da gab der König dem Volk eine harte Antwort und verließ den Rat, welchen ihm die Ältesten gegeben hatten, 14 und redete mit ihnen nach dem Rat der Jungen und sprach: Mein Vater hat euch mit Geißeln gezüchtigt, ich aber will euch mit Skorpionen züchtigen! 15 Also willfahrte der König dem Volke nicht; denn es ward so vom HERRN gefügt, auf daß er sein Wort erfülle, welches der HERR durch Achija von Silo zu Jerobeam, dem Sohne Nebats, geredet hatte. (1. Könige 11.31) 16 Als nun ganz Israel sah, daß der König ihnen kein Gehör schenkte, antwortete das Volk dem König und sprach: Was haben wir für Anteil an David? Wir haben nichts zu erben von dem Sohne Isais! Israel, auf zu deinen Hütten! Und du, David, sieh zu deinem Haus! (2. Samuel 20.1) (Sprüche 15.1) 17 Also ging Israel in seine Hütten, und Rehabeam regierte nur über die Kinder Israel, die in den Städten Judas wohnten. 18 Als aber der König Rehabeam den Fronmeister Adoram hinsandte, bewarf ihn ganz Israel mit Steinen; der König Rehabeam aber sputete sich und stieg auf seinen Wagen, um nach Jerusalem zu fliehen. 19 Also fiel Israel ab vom Hause Davids bis auf diesen Tag. 20 Als nun ganz Israel hörte, daß Jerobeam wiedergekommen sei, sandten sie hin und beriefen ihn in die Volksversammlung und machten ihn zum König über ganz Israel, und niemand folgte dem Hause Davids als allein der Stamm Juda. 21 Als aber Rehabeam nach Jerusalem kam, versammelte er das ganze Haus Juda und den Stamm Benjamin, etwa 180000 junge Männer, um wider das Haus Israel zu streiten und das Königtum wieder an Rehabeam, den Sohn Salomos, zu bringen. (2. Chronik 11.1-4) 22 Aber das Wort Gottes erging an Semaja, den Mann Gottes, also: 23 Sage zu Rehabeam, dem Sohne Salomos, dem König Judas, und zum Hause Juda und zu Benjamin und dem übrigen Volk und sprich: 24 So spricht der HERR: Ihr sollt nicht hinaufziehen, um wider eure Brüder, die Kinder Israel, zu streiten! Jedermann gehe wieder heim; denn solches ist von mir geschehen! Und sie folgten dem Worte des HERRN und kehrten um, wie der HERR gesagt hatte.

Jerobeam führt einen falschen Gottesdienst ein und macht dem Volk goldene Kälber

25 Jerobeam aber baute Sichem auf dem Gebirge Ephraim und wohnte darin und zog aus von dort und baute Pnuel. (1. Mose 32.31) 26 Jerobeam aber gedachte in seinem Herzen: Das Königreich wird nun wieder dem Hause Davids zufallen! 27 Wenn dieses Volk hinaufgehen soll, um im Hause des HERRN zu Jerusalem zu opfern, so wird sich das Herz dieses Volkes zu ihrem Herrn, zu Rehabeam, dem König von Juda, wenden, und sie werden mich töten und sich wieder Rehabeam, dem König von Juda, zuwenden! 28 Darum hielt der König einen Rat und machte zwei goldene Kälber und sprach zum Volk: Es ist zu viel für euch, nach Jerusalem hinaufzugehen! Siehe, das sind deine Götter, Israel, die dich aus Ägyptenland geführt haben! (2. Mose 32.4) (2. Mose 32.8) 29 Und er stellte das eine zu Bethel auf und tat das andere nach Dan. 30 Aber diese Tat ward Israel zur Sünde; und das Volk lief zu dem einen Kalbe bis gen Dan. (1. Könige 14.16) 31 Er machte auch ein Höhenheiligtum und bestellte aus dem ganzen Volk Leute zu Priestern, die nicht von den Kindern Levi waren. 32 Ferner setzte Jerobeam ein Fest an, am fünfzehnten Tag des achten Monats, wie das Fest in Juda, und opferte auf dem Altar. Also tat er in Bethel, indem er den Kälbern opferte, die er gemacht hatte, und er bestellte zu Bethel die Priester der Höhen, die er gemacht hatte. 33 Und er opferte auf dem Altar, den er in Bethel gemacht hatte, am fünfzehnten Tage des achten Monats, des Monats, welchen er aus eigenem Herzen erdacht hatte; und er veranstaltete den Kindern Israel ein Fest und opferte auf dem Altar und räucherte.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.