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1. Könige - Kapitel 10

Die Königin von Saba besucht Salomo

1 Als aber die Königin von Saba den Ruhm Salomos wegen des Namens des HERRN vernahm, kam sie, ihn mit Rätseln zu erproben. (Matthäus 12.42) 2 Sie kam aber nach Jerusalem mit sehr großem Reichtum, mit Kamelen, die Spezereien und sehr viel Gold und Edelsteine trugen. Und als sie zu Salomo kam, sagte sie ihm alles, was sie auf dem Herzen hatte. 3 Und Salomo erklärte ihr alles; es war dem König nichts verborgen, daß er es ihr nicht erklärt hätte. 4 Als aber die Königin von Saba alle Weisheit Salomos sah und das Haus, das er gebaut hatte, 5 und die Speise für seinen Tisch und die Wohnung seiner Knechte und das Auftreten seiner Dienerschaft und ihre Kleidung, auch sein Geschirr und die Brandopfer, die er im Hause des HERRN darbrachte, da geriet sie außer sich vor Erstaunen und sprach zum König: 6 Das Wort ist wahr, welches ich in meinem Lande über deine Sachen und über deine Weisheit gehört habe! 7 Und ich habe den Worten nicht geglaubt, bis ich gekommen bin und es mit eigenen Augen gesehen habe. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte gesagt worden; du hast mehr Weisheit und Gut, als das Gerücht sagt, das ich vernommen habe. 8 Selig sind deine Leute, selig diese deine Knechte, die allezeit vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 9 Gepriesen sei der HERR, dein Gott, der Gefallen an dir gehabt hat, so daß er dich auf den Thron Israels setzte! Weil der HERR Israel lieb hat ewiglich, darum hat er dich zum König eingesetzt, daß du Recht und Gerechtigkeit übest! 10 Und sie gab dem König hundertundzwanzig Talente Gold und sehr viel Gewürz und Edelsteine; nie wieder kam so viel Gewürz, wie die Königin von Saba dem König Salomo gab. 11 Dazu brachten die Schiffe Hirams, welche Gold aus Ophir führten, sehr viel Sandelholz und Edelsteine von Ophir. (1. Könige 9.27-28) 12 Und der König ließ aus Sandelholz Treppen machen für das Haus des HERRN und für das Haus des Königs und Harfen und Psalter für die Sänger; soviel Sandelholz ist nie mehr ins Land gekommen noch gesehen worden bis auf diesen Tag. 13 Und der König Salomo gab der Königin von Saba alles, was sie wünschte und erbat, außer dem, womit Salomo sie königlich beschenkte. Da kehrte sie um und zog in ihr Land samt ihren Knechten.

Salomos Glanz und Reichtum

14 Das Gewicht des Goldes aber, das bei Salomo in einem Jahr einging, betrug 666 Talente, 15 außer dem, was die Karawanen und der Handel der Kaufleute und alle Könige Arabiens und die Statthalter des Landes brachten. 16 Und der König Salomo ließ zweihundert Schilde von gehämmertem Golde machen; sechshundert Schekel Gold verwendete er für jeden Schild; (1. Könige 14.26) 17 und dreihundert Tartschen von gehämmertem Gold; je drei Minen Gold verwendete er für eine Tartsche. Und der König tat sie in das Haus des Libanonwaldes. 18 Ferner machte der König einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit dem edelsten Golde. 19 Dieser Thron hatte sechs Stufen, und das Kopfstück des Thrones war hinten rund, und auf beiden Seiten um den Sitz waren Lehnen, und zwei Löwen standen an den Lehnen. 20 Und zwölf Löwen standen auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Dergleichen ist niemals in irgend einem Königreiche gemacht worden. 21 Auch alle Trinkgeschirre des Königs Salomo waren golden, und alles Geschirr im Hause des Libanonwaldes war von feinem Gold; denn zu den Zeiten Salomos achtete man das Silber gar nicht. 22 Denn des Königs Tarsisschiffe fuhren auf dem Meer mit den Schiffen Hirams. Diese Tarsisschiffe kamen in drei Jahren einmal und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 23 Also ward der König Salomo größer an Reichtum und Weisheit als alle Könige auf Erden. 24 Und alle Welt begehrte Salomo zu sehen, um seine Weisheit zu hören, die ihm Gott ins Herz gegeben hatte. 25 Und sie brachten ihm ein jeder sein Geschenk: silberne und goldene Geschirre, Kleider, Rüstungen, Gewürz, Pferde und Maultiere, Jahr für Jahr. 26 Salomo brachte auch Wagen und Reiter zusammen, so daß er tausendvierhundert Wagen und zwölftausend Reiter hatte, die er in den Wagenstädten und bei dem König zu Jerusalem unterbrachte. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 27 Und der König machte, daß zu Jerusalem so viel Silber war wie Steine und so viel Zedernholz wie wilde Feigenbäume in den Gründen. 28 Und man brachte dem Salomo Pferde aus Ägypten und ein Zug von Kaufleuten des Königs holte sie scharenweise um den Kaufpreis. 29 Und ein Wagen aus Ägypten kam auf sechshundert Silberlinge zu stehen, und ein Pferd auf hundertundfünfzig; ebenso brachte man sie durch ihre Vermittlung auch allen Königen der Hetiter und den Königen von Syrien.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.