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1. Könige - Kapitel 10

Die Königin von Saba besucht Salomo

1 Als aber die Königin von Saba den Ruhm Salomos wegen des Namens des HERRN vernahm, kam sie, ihn mit Rätseln zu erproben. (Matthäus 12.42) 2 Sie kam aber nach Jerusalem mit sehr großem Reichtum, mit Kamelen, die Spezereien und sehr viel Gold und Edelsteine trugen. Und als sie zu Salomo kam, sagte sie ihm alles, was sie auf dem Herzen hatte. 3 Und Salomo erklärte ihr alles; es war dem König nichts verborgen, daß er es ihr nicht erklärt hätte. 4 Als aber die Königin von Saba alle Weisheit Salomos sah und das Haus, das er gebaut hatte, 5 und die Speise für seinen Tisch und die Wohnung seiner Knechte und das Auftreten seiner Dienerschaft und ihre Kleidung, auch sein Geschirr und die Brandopfer, die er im Hause des HERRN darbrachte, da geriet sie außer sich vor Erstaunen und sprach zum König: 6 Das Wort ist wahr, welches ich in meinem Lande über deine Sachen und über deine Weisheit gehört habe! 7 Und ich habe den Worten nicht geglaubt, bis ich gekommen bin und es mit eigenen Augen gesehen habe. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte gesagt worden; du hast mehr Weisheit und Gut, als das Gerücht sagt, das ich vernommen habe. 8 Selig sind deine Leute, selig diese deine Knechte, die allezeit vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 9 Gepriesen sei der HERR, dein Gott, der Gefallen an dir gehabt hat, so daß er dich auf den Thron Israels setzte! Weil der HERR Israel lieb hat ewiglich, darum hat er dich zum König eingesetzt, daß du Recht und Gerechtigkeit übest! 10 Und sie gab dem König hundertundzwanzig Talente Gold und sehr viel Gewürz und Edelsteine; nie wieder kam so viel Gewürz, wie die Königin von Saba dem König Salomo gab. 11 Dazu brachten die Schiffe Hirams, welche Gold aus Ophir führten, sehr viel Sandelholz und Edelsteine von Ophir. (1. Könige 9.27-28) 12 Und der König ließ aus Sandelholz Treppen machen für das Haus des HERRN und für das Haus des Königs und Harfen und Psalter für die Sänger; soviel Sandelholz ist nie mehr ins Land gekommen noch gesehen worden bis auf diesen Tag. 13 Und der König Salomo gab der Königin von Saba alles, was sie wünschte und erbat, außer dem, womit Salomo sie königlich beschenkte. Da kehrte sie um und zog in ihr Land samt ihren Knechten.

Salomos Glanz und Reichtum

14 Das Gewicht des Goldes aber, das bei Salomo in einem Jahr einging, betrug 666 Talente, 15 außer dem, was die Karawanen und der Handel der Kaufleute und alle Könige Arabiens und die Statthalter des Landes brachten. 16 Und der König Salomo ließ zweihundert Schilde von gehämmertem Golde machen; sechshundert Schekel Gold verwendete er für jeden Schild; (1. Könige 14.26) 17 und dreihundert Tartschen von gehämmertem Gold; je drei Minen Gold verwendete er für eine Tartsche. Und der König tat sie in das Haus des Libanonwaldes. 18 Ferner machte der König einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit dem edelsten Golde. 19 Dieser Thron hatte sechs Stufen, und das Kopfstück des Thrones war hinten rund, und auf beiden Seiten um den Sitz waren Lehnen, und zwei Löwen standen an den Lehnen. 20 Und zwölf Löwen standen auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Dergleichen ist niemals in irgend einem Königreiche gemacht worden. 21 Auch alle Trinkgeschirre des Königs Salomo waren golden, und alles Geschirr im Hause des Libanonwaldes war von feinem Gold; denn zu den Zeiten Salomos achtete man das Silber gar nicht. 22 Denn des Königs Tarsisschiffe fuhren auf dem Meer mit den Schiffen Hirams. Diese Tarsisschiffe kamen in drei Jahren einmal und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 23 Also ward der König Salomo größer an Reichtum und Weisheit als alle Könige auf Erden. 24 Und alle Welt begehrte Salomo zu sehen, um seine Weisheit zu hören, die ihm Gott ins Herz gegeben hatte. 25 Und sie brachten ihm ein jeder sein Geschenk: silberne und goldene Geschirre, Kleider, Rüstungen, Gewürz, Pferde und Maultiere, Jahr für Jahr. 26 Salomo brachte auch Wagen und Reiter zusammen, so daß er tausendvierhundert Wagen und zwölftausend Reiter hatte, die er in den Wagenstädten und bei dem König zu Jerusalem unterbrachte. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 27 Und der König machte, daß zu Jerusalem so viel Silber war wie Steine und so viel Zedernholz wie wilde Feigenbäume in den Gründen. 28 Und man brachte dem Salomo Pferde aus Ägypten und ein Zug von Kaufleuten des Königs holte sie scharenweise um den Kaufpreis. 29 Und ein Wagen aus Ägypten kam auf sechshundert Silberlinge zu stehen, und ein Pferd auf hundertundfünfzig; ebenso brachte man sie durch ihre Vermittlung auch allen Königen der Hetiter und den Königen von Syrien.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)