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1. Chronik - Kapitel 9

Erste Einwohner Jerusalems nach der Rückkehr der Juden aus dem babylonischen Exil

1 Ganz Israel aber wurde nach seinen Geschlechtern verzeichnet, und siehe, sie sind eingeschrieben im Buche der Könige von Israel. Und Juda ward nach Babel weggeführt um seiner Untreue willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die früheren Einwohner, die in ihrem Eigentum, in ihren Städten wohnten, waren Israeliten, die Priester, die Leviten und die Tempeldiener. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten von den Kindern Juda und von den Kindern Benjamin und von den Kindern Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3) 4 Utai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen des Perez, des Sohnes Judas. 5 Und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne. 6 Und von den Söhnen Serahs: Jeuel und seine Brüder, 690. 7 Und von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams, und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Michris, und Meschullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern, 956. Alle diese Männer waren Stammhäupter ihrer Stammhäuser.

Die Diener im Tempel des HERRN

10 Und von den Priestern: Jedaja und Jojarib und Jachin, und Asarja, 11 der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, Vorsteher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschhurs, des Sohnes Malkijas, und Maasai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemits, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Stammhäuser: 1760, wackere Männer im Geschäft des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Chaschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Chaschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakar, Cheresch, Galal und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns; und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der da wohnte in den Dörfern der Netophatiter. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman und ihre Brüder; Schallum war das Haupt; 18 und bis jetzt sind sie am Königstore gegen Aufgang, sie, die Torhüter des Lagers der Kinder Levi. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korahiter, waren bei der Besorgung des Dienstes Schwellenhüter des Zeltes, und ihre Väter waren im Lager des HERRN Hüter des Eingangs gewesen. (4. Mose 4.18-20) 20 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vor Zeiten Fürst über sie; der HERR sei mit ihm! (4. Mose 25.7) 21 Secharja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter an der Tür der Stiftshütte. 22 Die Gesamtzahl derer, die auserlesen waren zu Torhütern an den Schwellen, betrug 212. Sie wurden in ihren Dörfern eingetragen; David und Samuel, der Seher, hatten sie eingesetzt in ihre Vertrauensstellung. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne hielten an den Toren des Hauses des HERRN, an der Zeltwohnung, Wache. 24 Nach den vier Winden sollten die Torhüter stehen, gegen Aufgang, gegen Abend, gegen Mitternacht und gegen Mittag. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen. 26 Denn sie hatten einen Vertrauensposten, die vier Vorsteher der Türhüter; sie waren Leviten; sie waren auch über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes gesetzt. 27 Und sie übernachteten in der Umgebung des Hauses Gottes; denn ihnen lag die Wache ob, und sie hatten jeden Morgen aufzuschließen. 28 Und etliche von ihnen waren bestellt über die Geräte des Gottes- Dienstes; denn abgezählt brachten sie sie hinein, und nach der Zahl taten sie sie heraus. 29 Und etliche von ihnen waren über die Geräte gesetzt, über alle heiligen Geräte und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Spezereien. 30 Und etliche von den Söhnen der Priester mischten Salböl für die Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und dem Mattitja aus den Leviten (er war der Erstgeborene Schallums, des Korahiters), war das Pfannen-Backwerk anvertraut. 32 Und etliche von den Kindern der Kahatiter, von ihren Brüdern, waren über die Schaubrote gesetzt, sie zuzurichten, Sabbat für Sabbat. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und jene, die Sänger, Stammhäupter der Leviten, wohnten frei in den Zellen; denn Tag und Nacht liegt ihnen der Dienst ob. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das sind die Stammhäupter der Leviten, nach ihren Geschlechtern, Oberhäupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Geschlechtsregister von Saul und Jonathan

35 Und zu Gibeon wohnten: der Vater Gibeons, Jeiel; sein Weib hieß Maacha. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein Sohn, der Erstgeborene, war Abdon, und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sacharja und Miklot. 38 Und Miklot zeugte Schimeam, und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. 39 Und Ner zeugte Kis und Kis zeugte Saul, und Saul zeugte Jonatan und Malkischua und Abinadab und Eschbaal. 40 Und der Sohn Jonatans war Meribbaal, und Meribbaal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas: Piton und Melech und Tachrea, und Achas . 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemet und Asmavet und Simri, und Simri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea, und dessen Sohn war Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne, und das sind ihre Namen: Asrikam, Bochru, Jismael, Schearja, Obadja und Chanan. Das waren die Söhne Azels.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.