zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 9

Erste Einwohner Jerusalems nach der Rückkehr der Juden aus dem babylonischen Exil

1 Ganz Israel aber wurde nach seinen Geschlechtern verzeichnet, und siehe, sie sind eingeschrieben im Buche der Könige von Israel. Und Juda ward nach Babel weggeführt um seiner Untreue willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die früheren Einwohner, die in ihrem Eigentum, in ihren Städten wohnten, waren Israeliten, die Priester, die Leviten und die Tempeldiener. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten von den Kindern Juda und von den Kindern Benjamin und von den Kindern Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3) 4 Utai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen des Perez, des Sohnes Judas. 5 Und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne. 6 Und von den Söhnen Serahs: Jeuel und seine Brüder, 690. 7 Und von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams, und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Michris, und Meschullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern, 956. Alle diese Männer waren Stammhäupter ihrer Stammhäuser.

Die Diener im Tempel des HERRN

10 Und von den Priestern: Jedaja und Jojarib und Jachin, und Asarja, 11 der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, Vorsteher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschhurs, des Sohnes Malkijas, und Maasai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemits, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Stammhäuser: 1760, wackere Männer im Geschäft des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Chaschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Chaschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakar, Cheresch, Galal und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns; und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der da wohnte in den Dörfern der Netophatiter. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman und ihre Brüder; Schallum war das Haupt; 18 und bis jetzt sind sie am Königstore gegen Aufgang, sie, die Torhüter des Lagers der Kinder Levi. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korahiter, waren bei der Besorgung des Dienstes Schwellenhüter des Zeltes, und ihre Väter waren im Lager des HERRN Hüter des Eingangs gewesen. (4. Mose 4.18-20) 20 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vor Zeiten Fürst über sie; der HERR sei mit ihm! (4. Mose 25.7) 21 Secharja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter an der Tür der Stiftshütte. 22 Die Gesamtzahl derer, die auserlesen waren zu Torhütern an den Schwellen, betrug 212. Sie wurden in ihren Dörfern eingetragen; David und Samuel, der Seher, hatten sie eingesetzt in ihre Vertrauensstellung. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne hielten an den Toren des Hauses des HERRN, an der Zeltwohnung, Wache. 24 Nach den vier Winden sollten die Torhüter stehen, gegen Aufgang, gegen Abend, gegen Mitternacht und gegen Mittag. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen. 26 Denn sie hatten einen Vertrauensposten, die vier Vorsteher der Türhüter; sie waren Leviten; sie waren auch über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes gesetzt. 27 Und sie übernachteten in der Umgebung des Hauses Gottes; denn ihnen lag die Wache ob, und sie hatten jeden Morgen aufzuschließen. 28 Und etliche von ihnen waren bestellt über die Geräte des Gottes- Dienstes; denn abgezählt brachten sie sie hinein, und nach der Zahl taten sie sie heraus. 29 Und etliche von ihnen waren über die Geräte gesetzt, über alle heiligen Geräte und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Spezereien. 30 Und etliche von den Söhnen der Priester mischten Salböl für die Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und dem Mattitja aus den Leviten (er war der Erstgeborene Schallums, des Korahiters), war das Pfannen-Backwerk anvertraut. 32 Und etliche von den Kindern der Kahatiter, von ihren Brüdern, waren über die Schaubrote gesetzt, sie zuzurichten, Sabbat für Sabbat. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und jene, die Sänger, Stammhäupter der Leviten, wohnten frei in den Zellen; denn Tag und Nacht liegt ihnen der Dienst ob. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das sind die Stammhäupter der Leviten, nach ihren Geschlechtern, Oberhäupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Geschlechtsregister von Saul und Jonathan

35 Und zu Gibeon wohnten: der Vater Gibeons, Jeiel; sein Weib hieß Maacha. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein Sohn, der Erstgeborene, war Abdon, und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sacharja und Miklot. 38 Und Miklot zeugte Schimeam, und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. 39 Und Ner zeugte Kis und Kis zeugte Saul, und Saul zeugte Jonatan und Malkischua und Abinadab und Eschbaal. 40 Und der Sohn Jonatans war Meribbaal, und Meribbaal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas: Piton und Melech und Tachrea, und Achas . 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemet und Asmavet und Simri, und Simri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea, und dessen Sohn war Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne, und das sind ihre Namen: Asrikam, Bochru, Jismael, Schearja, Obadja und Chanan. Das waren die Söhne Azels.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)