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1. Chronik - Kapitel 9

Erste Einwohner Jerusalems nach der Rückkehr der Juden aus dem babylonischen Exil

1 Ganz Israel aber wurde nach seinen Geschlechtern verzeichnet, und siehe, sie sind eingeschrieben im Buche der Könige von Israel. Und Juda ward nach Babel weggeführt um seiner Untreue willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die früheren Einwohner, die in ihrem Eigentum, in ihren Städten wohnten, waren Israeliten, die Priester, die Leviten und die Tempeldiener. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten von den Kindern Juda und von den Kindern Benjamin und von den Kindern Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3) 4 Utai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen des Perez, des Sohnes Judas. 5 Und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne. 6 Und von den Söhnen Serahs: Jeuel und seine Brüder, 690. 7 Und von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams, und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Michris, und Meschullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern, 956. Alle diese Männer waren Stammhäupter ihrer Stammhäuser.

Die Diener im Tempel des HERRN

10 Und von den Priestern: Jedaja und Jojarib und Jachin, und Asarja, 11 der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, Vorsteher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschhurs, des Sohnes Malkijas, und Maasai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemits, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Stammhäuser: 1760, wackere Männer im Geschäft des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Chaschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Chaschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakar, Cheresch, Galal und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns; und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der da wohnte in den Dörfern der Netophatiter. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman und ihre Brüder; Schallum war das Haupt; 18 und bis jetzt sind sie am Königstore gegen Aufgang, sie, die Torhüter des Lagers der Kinder Levi. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korahiter, waren bei der Besorgung des Dienstes Schwellenhüter des Zeltes, und ihre Väter waren im Lager des HERRN Hüter des Eingangs gewesen. (4. Mose 4.18-20) 20 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vor Zeiten Fürst über sie; der HERR sei mit ihm! (4. Mose 25.7) 21 Secharja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter an der Tür der Stiftshütte. 22 Die Gesamtzahl derer, die auserlesen waren zu Torhütern an den Schwellen, betrug 212. Sie wurden in ihren Dörfern eingetragen; David und Samuel, der Seher, hatten sie eingesetzt in ihre Vertrauensstellung. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne hielten an den Toren des Hauses des HERRN, an der Zeltwohnung, Wache. 24 Nach den vier Winden sollten die Torhüter stehen, gegen Aufgang, gegen Abend, gegen Mitternacht und gegen Mittag. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen. 26 Denn sie hatten einen Vertrauensposten, die vier Vorsteher der Türhüter; sie waren Leviten; sie waren auch über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes gesetzt. 27 Und sie übernachteten in der Umgebung des Hauses Gottes; denn ihnen lag die Wache ob, und sie hatten jeden Morgen aufzuschließen. 28 Und etliche von ihnen waren bestellt über die Geräte des Gottes- Dienstes; denn abgezählt brachten sie sie hinein, und nach der Zahl taten sie sie heraus. 29 Und etliche von ihnen waren über die Geräte gesetzt, über alle heiligen Geräte und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Spezereien. 30 Und etliche von den Söhnen der Priester mischten Salböl für die Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und dem Mattitja aus den Leviten (er war der Erstgeborene Schallums, des Korahiters), war das Pfannen-Backwerk anvertraut. 32 Und etliche von den Kindern der Kahatiter, von ihren Brüdern, waren über die Schaubrote gesetzt, sie zuzurichten, Sabbat für Sabbat. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und jene, die Sänger, Stammhäupter der Leviten, wohnten frei in den Zellen; denn Tag und Nacht liegt ihnen der Dienst ob. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das sind die Stammhäupter der Leviten, nach ihren Geschlechtern, Oberhäupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Geschlechtsregister von Saul und Jonathan

35 Und zu Gibeon wohnten: der Vater Gibeons, Jeiel; sein Weib hieß Maacha. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein Sohn, der Erstgeborene, war Abdon, und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sacharja und Miklot. 38 Und Miklot zeugte Schimeam, und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. 39 Und Ner zeugte Kis und Kis zeugte Saul, und Saul zeugte Jonatan und Malkischua und Abinadab und Eschbaal. 40 Und der Sohn Jonatans war Meribbaal, und Meribbaal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas: Piton und Melech und Tachrea, und Achas . 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemet und Asmavet und Simri, und Simri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea, und dessen Sohn war Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne, und das sind ihre Namen: Asrikam, Bochru, Jismael, Schearja, Obadja und Chanan. Das waren die Söhne Azels.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)