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1. Chronik - Kapitel 7

Die Stämme Issaschar, Benjamin und Naphtali

1 Und die Söhne Issaschars waren: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, ihrer vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi, Rephaja, Jeriel, Jachmai, Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Stammhäuser, von Tola, tapfere Männer nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war zur Zeit Davids 22600. 3 und die Söhne Ussis: Jisrachja. Und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jischia, ihrer fünf, lauter Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Stammhäusern, an Kriegstruppen 36000 Mann; denn sie hatten viele Frauen und Söhne. 5 Und ihre Brüder in allen Geschlechtern Issaschars waren tapfere Männer; 87000 waren insgesamt eingetragen. 6 Benjamin: Bela und Becher und Jediael, ihrer drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon, Ussi, Ussiel, Jerimot und Iri, ihrer fünf, Häupter ihrer Stammhäuser, tapfere Männer: 22034 waren eingetragen. 8 Und die Söhne Bechers: Semira, Joas, Elieser, Eljoenai, Omri, Jeremot, Abija, Anatot und Alemet: alle diese waren Söhne Bechers, 9 und das Verzeichnis nach ihren Geschlechtern, den Häuptern ihrer Stammhäuser, ergab an tapferen Männern 20200. Und die Söhne Jediaels: Bilhan. 10 Und die Söhne Bilhans: Jeusch, Benjamin, Ehud, Kenaana, Setan, Tarschisch und Achischachar. 11 Alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Stammhäuptern, tapfere Männer, 17200, bereit, zum Kriege auszuziehen. 12 Und Schuppim und Chuppim waren die Söhne Irs; Chuschim die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel, Guni, Jezer und Schallum, die Söhne der Bilha. (1. Mose 46.24)

Die Stämme Manasse, Ephraim und Asser

14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen seine aramäische Nebenfrau gebar; sie gebar Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Machir nahm ein Weib von Chuppim und Schuppim, und der Name seiner Schwester war Maacha, und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad, und Zelophchad hatte Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maacha, das Weib Machirs, gebar einen Sohn und nannte ihn Peresch; und der Name seines Bruders war Scheresch, und seine Söhne waren Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. 18 Und seine Schwester Hammolechet gebar Ischhod und Abieser und Machla. 19 Und die Söhne Semidas waren: Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schutelach; und dessen Sohn Bered und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Elada, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Sabad und dessen Sohn Schutelach; ferner Eser und Elad. Und es ermordeten sie die Männer von Gat, die Eingeborenen des Landes; denn sie waren hinabgezogen, ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte lange Zeit, und es kamen seine Brüder, ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie empfing und gebar einen Sohn, und er nannte seinen Namen Beria, weil Unglück sein Haus getroffen hatte. 24 Und seine Tochter war Scheera, die baute Betchoron, das untere und das obere, und Ussen-Scheera. 25 Und Rephach war sein Sohn; dessen Sohn Rescheph und Telach, und dessen Sohn Tachan, 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammichud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Non, dessen Sohn Josua. (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Eigentum und ihre Wohnungen waren Bethel und seine Dörfer, gegen Aufgang Naaran, gegen Untergang Geser und seine Dörfer, Sichem und seine Dörfer, bis nach Gassa und seinen Dörfern; (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 und nach der Seite der Söhne Manasses waren Beth-Schean und seine Dörfer, Taanach und seine Dörfer, Megiddo und seine Dörfer, Dor und seine Dörfer. Darin wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Assers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach, ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Cheber und Malkiel, das ist der Vater Birsajits. 32 Und Cheber zeugte Japhlet und Schomer und Chotam und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasach und Bimhal und Aschwat. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schemers: Achi und Rohga und Chubba und Aram. 35 Und der Sohn Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Charnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jitran und Beera. 38 Und die Söhne Jeters: Jephunne und Pispa und Ara. 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Channiel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Assers, Häupter der Stammhäuser, auserlesene, tapfere Männer, Häupter der Fürsten. Und von ihnen waren eingetragen für den Kriegsdienst 26000 Mann.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)