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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis: Gerson, Kahat und Merari. Und die Söhne Kahats: (2. Mose 6.16-19) 2 Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. Und die Söhne Amrams: 3 Aaron, Mose; und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas, Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, Serachja zeugte Merajot, 7 Merajot zeugte Amarja, Amarja zeugte Achitub, (2. Mose 6.24) 8 Achitub zeugte Zadok, Zadok zeugte Achimaaz, 9 Achimaaz zeugte Asarja, Asarja zeugte Jochanan, 10 Jochanan zeugte Asarja (das ist der, welcher Priester war im Hause, welches Salomo zu Jerusalem baute). 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Achitub, Achitub zeugte Zadok, 12 Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 Schallum zeugte Hilkija, Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 Asarja zeugte Seraja, Seraja zeugte Jozadak, 15 Jozadak aber zog weg, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte.

Die von David bestimmten Sängerfamilien

16 Die Söhne Levis: Gersom, Kahat und Merari. 17 Und das sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kahats: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Und das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vätern: von Gersom: 20 sein Sohn Libni, dessen Sohn Jachat, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeatrai. 22 Die Söhne Kahats: sein Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Ebjasaph, 24 dessen Sohn Assir, dessen Sohn Tachat, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimot, 26 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Elkana-Zophai, 27 dessen Sohn Nachat, dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Joel und der zweite Abija. 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Ussa, dessen Sohn Simea, dessen Sohn Chaggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zum Gesang im Hause des HERRN bestellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte. 32 Und sie dienten mit Singen vor der Wohnung der Stiftshütte, bis Salomo das Haus des HERRN zu Jerusalem gebaut hatte, und standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es und ihre Söhne, die vorstanden: von den Söhnen der Kahatiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machats, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachats, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahats, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels.

Die Levitenstädte

39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berechjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, 41 des Sohnes Malkijas, des Sohnes Etnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Etans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachats, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Etan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, 45 des Sohnes Chaschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, des Sohnes Amzis, 46 des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Muschis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren für den gesamten Dienst der Wohnung des Hauses Gottes gegeben worden. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne opferten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, gemäß allem Dienst des Allerheiligsten, und für Israel Sühne zu erwirken, ganz so, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und das sind die Söhne Aarons: sein Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajot, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Achitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und das sind ihre Wohnorte, nach ihren Gehöften, in ihrem Gebiete: der Söhne Aarons vom Geschlechte der Kahatiter (denn auf sie fiel das erste Los), 55 und man gab ihnen Hebron im Lande Juda und seine Weideplätze ringsum; 56 aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und den Söhnen Aarons gab man die Freistädte Hebron und Libna und deren Weideplätze, und Jatir und Eschtemoa und deren Weideplätze, und Chilen und seine Weideplätze 58 und Debir und seine Weideplätze, 59 und Aschan und seine Weideplätze und Beth-Semes und seine Weideplätze. 60 Sodann vom Stamme Benjamin: Geba und seine Weideplätze und Allemet und seine Weideplätze und Anatot und seine Weideplätze. Aller ihrer Städte waren dreizehn, nach ihren Geschlechtern. 61 Und den übrigen Nachkommen Kahats gab man von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse durchs Los zehn Städte; 62 und den Kindern Gersom nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Issaschar und vom Stamme Asser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan dreizehn Städte. 63 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte. 64 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten die Städte und ihre Weideplätze. 65 Und sie gaben durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Den übrigen Geschlechtern der Nachkommen Kahats fielen die Ortschaften ihres Loses im Stamme Ephraim zu. 67 Und man gab ihnen die Freistädte: Sichem und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, und Geser und seine Weideplätze, 68 Jokmeam und seine Weideplätze, und Beth-Horon und seine Weideplätze, 69 und Ajalon und seine Weideplätze, und Gat-Rimmon und seine Weideplätze, 70 und vom halben Stamm Manasse Aner und seine Weideplätze, und Bileam und seine Weideplätze (dem Geschlechte der übrigen Nachkommen Kahats). 71 Den Kindern Gersoms: vom Geschlechte des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Weideplätze, und Aschtarot und seine Weideplätze; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedesch und seine Weideplätze, und Dabrat und seine Weideplätze, 73 und Ramot und seine Weideplätze, und Anem und seine Weideplätze; 74 und vom Stamme Asser: Maschall und seine Weideplätze, und Abdon und seine Weideplätze, 75 und Chukok und seine Weideplätze, und Rechob und seine Weideplätze, 76 und vom Stamme Naphtali: Kedesch in Galiläa und seine Weideplätze und Chammon und seine Weideplätze und Kirjataim und seine Weideplätze. 77 Den Kindern Meraris, den noch übrigen Leviten, gab man vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Weideplätze, und Tabor und seine Weideplätze; 78 und jenseits des Jordan, bei Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Weideplätze, und Jahza und seine Weideplätze, 79 und Kedemot und seine Weideplätze, und Mephaat und seine Weideplätze; 80 und vom Stamme Gad: Ramot in Gilead und seine Weideplätze, und Machanaim und seine Weideplätze. 81 und Hesbon und seine Weideplätze, und Jaeser und seine Weideplätze.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.