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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis: Gerson, Kahat und Merari. Und die Söhne Kahats: (2. Mose 6.16-19) 2 Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. Und die Söhne Amrams: 3 Aaron, Mose; und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas, Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, Serachja zeugte Merajot, 7 Merajot zeugte Amarja, Amarja zeugte Achitub, (2. Mose 6.24) 8 Achitub zeugte Zadok, Zadok zeugte Achimaaz, 9 Achimaaz zeugte Asarja, Asarja zeugte Jochanan, 10 Jochanan zeugte Asarja (das ist der, welcher Priester war im Hause, welches Salomo zu Jerusalem baute). 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Achitub, Achitub zeugte Zadok, 12 Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 Schallum zeugte Hilkija, Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 Asarja zeugte Seraja, Seraja zeugte Jozadak, 15 Jozadak aber zog weg, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte.

Die von David bestimmten Sängerfamilien

16 Die Söhne Levis: Gersom, Kahat und Merari. 17 Und das sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kahats: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Und das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vätern: von Gersom: 20 sein Sohn Libni, dessen Sohn Jachat, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeatrai. 22 Die Söhne Kahats: sein Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Ebjasaph, 24 dessen Sohn Assir, dessen Sohn Tachat, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimot, 26 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Elkana-Zophai, 27 dessen Sohn Nachat, dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Joel und der zweite Abija. 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Ussa, dessen Sohn Simea, dessen Sohn Chaggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zum Gesang im Hause des HERRN bestellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte. 32 Und sie dienten mit Singen vor der Wohnung der Stiftshütte, bis Salomo das Haus des HERRN zu Jerusalem gebaut hatte, und standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es und ihre Söhne, die vorstanden: von den Söhnen der Kahatiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machats, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachats, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahats, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels.

Die Levitenstädte

39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berechjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, 41 des Sohnes Malkijas, des Sohnes Etnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Etans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachats, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Etan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, 45 des Sohnes Chaschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, des Sohnes Amzis, 46 des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Muschis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren für den gesamten Dienst der Wohnung des Hauses Gottes gegeben worden. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne opferten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, gemäß allem Dienst des Allerheiligsten, und für Israel Sühne zu erwirken, ganz so, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und das sind die Söhne Aarons: sein Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajot, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Achitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und das sind ihre Wohnorte, nach ihren Gehöften, in ihrem Gebiete: der Söhne Aarons vom Geschlechte der Kahatiter (denn auf sie fiel das erste Los), 55 und man gab ihnen Hebron im Lande Juda und seine Weideplätze ringsum; 56 aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und den Söhnen Aarons gab man die Freistädte Hebron und Libna und deren Weideplätze, und Jatir und Eschtemoa und deren Weideplätze, und Chilen und seine Weideplätze 58 und Debir und seine Weideplätze, 59 und Aschan und seine Weideplätze und Beth-Semes und seine Weideplätze. 60 Sodann vom Stamme Benjamin: Geba und seine Weideplätze und Allemet und seine Weideplätze und Anatot und seine Weideplätze. Aller ihrer Städte waren dreizehn, nach ihren Geschlechtern. 61 Und den übrigen Nachkommen Kahats gab man von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse durchs Los zehn Städte; 62 und den Kindern Gersom nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Issaschar und vom Stamme Asser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan dreizehn Städte. 63 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte. 64 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten die Städte und ihre Weideplätze. 65 Und sie gaben durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Den übrigen Geschlechtern der Nachkommen Kahats fielen die Ortschaften ihres Loses im Stamme Ephraim zu. 67 Und man gab ihnen die Freistädte: Sichem und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, und Geser und seine Weideplätze, 68 Jokmeam und seine Weideplätze, und Beth-Horon und seine Weideplätze, 69 und Ajalon und seine Weideplätze, und Gat-Rimmon und seine Weideplätze, 70 und vom halben Stamm Manasse Aner und seine Weideplätze, und Bileam und seine Weideplätze (dem Geschlechte der übrigen Nachkommen Kahats). 71 Den Kindern Gersoms: vom Geschlechte des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Weideplätze, und Aschtarot und seine Weideplätze; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedesch und seine Weideplätze, und Dabrat und seine Weideplätze, 73 und Ramot und seine Weideplätze, und Anem und seine Weideplätze; 74 und vom Stamme Asser: Maschall und seine Weideplätze, und Abdon und seine Weideplätze, 75 und Chukok und seine Weideplätze, und Rechob und seine Weideplätze, 76 und vom Stamme Naphtali: Kedesch in Galiläa und seine Weideplätze und Chammon und seine Weideplätze und Kirjataim und seine Weideplätze. 77 Den Kindern Meraris, den noch übrigen Leviten, gab man vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Weideplätze, und Tabor und seine Weideplätze; 78 und jenseits des Jordan, bei Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Weideplätze, und Jahza und seine Weideplätze, 79 und Kedemot und seine Weideplätze, und Mephaat und seine Weideplätze; 80 und vom Stamme Gad: Ramot in Gilead und seine Weideplätze, und Machanaim und seine Weideplätze. 81 und Hesbon und seine Weideplätze, und Jaeser und seine Weideplätze.

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.