zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis: Gerson, Kahat und Merari. Und die Söhne Kahats: (2. Mose 6.16-19) 2 Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. Und die Söhne Amrams: 3 Aaron, Mose; und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas, Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, Serachja zeugte Merajot, 7 Merajot zeugte Amarja, Amarja zeugte Achitub, (2. Mose 6.24) 8 Achitub zeugte Zadok, Zadok zeugte Achimaaz, 9 Achimaaz zeugte Asarja, Asarja zeugte Jochanan, 10 Jochanan zeugte Asarja (das ist der, welcher Priester war im Hause, welches Salomo zu Jerusalem baute). 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Achitub, Achitub zeugte Zadok, 12 Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 Schallum zeugte Hilkija, Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 Asarja zeugte Seraja, Seraja zeugte Jozadak, 15 Jozadak aber zog weg, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte.

Die von David bestimmten Sängerfamilien

16 Die Söhne Levis: Gersom, Kahat und Merari. 17 Und das sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kahats: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Und das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vätern: von Gersom: 20 sein Sohn Libni, dessen Sohn Jachat, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeatrai. 22 Die Söhne Kahats: sein Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Ebjasaph, 24 dessen Sohn Assir, dessen Sohn Tachat, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimot, 26 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Elkana-Zophai, 27 dessen Sohn Nachat, dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Joel und der zweite Abija. 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Ussa, dessen Sohn Simea, dessen Sohn Chaggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zum Gesang im Hause des HERRN bestellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte. 32 Und sie dienten mit Singen vor der Wohnung der Stiftshütte, bis Salomo das Haus des HERRN zu Jerusalem gebaut hatte, und standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es und ihre Söhne, die vorstanden: von den Söhnen der Kahatiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machats, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachats, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahats, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels.

Die Levitenstädte

39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berechjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, 41 des Sohnes Malkijas, des Sohnes Etnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Etans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachats, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Etan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, 45 des Sohnes Chaschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, des Sohnes Amzis, 46 des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Muschis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren für den gesamten Dienst der Wohnung des Hauses Gottes gegeben worden. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne opferten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, gemäß allem Dienst des Allerheiligsten, und für Israel Sühne zu erwirken, ganz so, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und das sind die Söhne Aarons: sein Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajot, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Achitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und das sind ihre Wohnorte, nach ihren Gehöften, in ihrem Gebiete: der Söhne Aarons vom Geschlechte der Kahatiter (denn auf sie fiel das erste Los), 55 und man gab ihnen Hebron im Lande Juda und seine Weideplätze ringsum; 56 aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und den Söhnen Aarons gab man die Freistädte Hebron und Libna und deren Weideplätze, und Jatir und Eschtemoa und deren Weideplätze, und Chilen und seine Weideplätze 58 und Debir und seine Weideplätze, 59 und Aschan und seine Weideplätze und Beth-Semes und seine Weideplätze. 60 Sodann vom Stamme Benjamin: Geba und seine Weideplätze und Allemet und seine Weideplätze und Anatot und seine Weideplätze. Aller ihrer Städte waren dreizehn, nach ihren Geschlechtern. 61 Und den übrigen Nachkommen Kahats gab man von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse durchs Los zehn Städte; 62 und den Kindern Gersom nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Issaschar und vom Stamme Asser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan dreizehn Städte. 63 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte. 64 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten die Städte und ihre Weideplätze. 65 Und sie gaben durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Den übrigen Geschlechtern der Nachkommen Kahats fielen die Ortschaften ihres Loses im Stamme Ephraim zu. 67 Und man gab ihnen die Freistädte: Sichem und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, und Geser und seine Weideplätze, 68 Jokmeam und seine Weideplätze, und Beth-Horon und seine Weideplätze, 69 und Ajalon und seine Weideplätze, und Gat-Rimmon und seine Weideplätze, 70 und vom halben Stamm Manasse Aner und seine Weideplätze, und Bileam und seine Weideplätze (dem Geschlechte der übrigen Nachkommen Kahats). 71 Den Kindern Gersoms: vom Geschlechte des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Weideplätze, und Aschtarot und seine Weideplätze; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedesch und seine Weideplätze, und Dabrat und seine Weideplätze, 73 und Ramot und seine Weideplätze, und Anem und seine Weideplätze; 74 und vom Stamme Asser: Maschall und seine Weideplätze, und Abdon und seine Weideplätze, 75 und Chukok und seine Weideplätze, und Rechob und seine Weideplätze, 76 und vom Stamme Naphtali: Kedesch in Galiläa und seine Weideplätze und Chammon und seine Weideplätze und Kirjataim und seine Weideplätze. 77 Den Kindern Meraris, den noch übrigen Leviten, gab man vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Weideplätze, und Tabor und seine Weideplätze; 78 und jenseits des Jordan, bei Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Weideplätze, und Jahza und seine Weideplätze, 79 und Kedemot und seine Weideplätze, und Mephaat und seine Weideplätze; 80 und vom Stamme Gad: Ramot in Gilead und seine Weideplätze, und Machanaim und seine Weideplätze. 81 und Hesbon und seine Weideplätze, und Jaeser und seine Weideplätze.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)