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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen von Ruben, Gad und Manasse

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels; denn er war der Erstgeborene, aber weil er das Lager seines Vaters entweihte, ward sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben, doch ohne daß dieser im Geschlechtsregister als Erstgeborener verzeichnet wurde. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda war mächtig unter seinen Brüdern, so daß von ihm der Fürst kommen sollte; aber das Erstgeburtsrecht fiel Joseph zu. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Chanoch, Pallu, Chezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: sein Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Thiglat-Pilneser, der König von Assur, gefangen wegführte, er war Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder nach ihren Geschlechtern, in der Verzeichnung nach ihrer Geburtsfolge: das Oberhaupt, Jehiel; 8 und Secharja und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte zu Aroer und bis nach Nebo und Baal-Meon, 9 und gegen Aufgang wohnte er bis gegen die Wüste hin, die sich vom Euphratstrome her erstreckt ; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hagaritern, und diese fielen durch ihre Hand, und so wohnten sie in deren Zelten auf der ganzen Morgenseite von Gilead. 11 Und die Kinder Gads wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis nach Salcha: 12 Joel, das Oberhaupt, und Schaphan, der zweite, und Janai und Schaphat in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Stammhäusern: Michael, Meschullam, Seba, Jorai, Jakan, Sia und Eber, ihrer sieben. 14 Dies sind die Söhne Abichails, des Sohnes Churis, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes des Bus. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Oberhaupt ihres Stammhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan und in deren Dörfern und in allen Weideplätzen Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Sie alle wurden nach ihren Geschlechtern aufgezeichnet zur Zeit Jotams, des Königs von Juda, und Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Rubens und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Leute waren, Männer, die Schild und Schwert führten und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren, 44760 zum Heeresdienst ausgezogene Männer , 19 die führten Krieg mit den Hagaritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab. 20 Und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter und alle, die mit ihnen waren, wurden in ihre Hand gegeben; denn sie riefen im Streite zu Gott, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertrauten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg, 50000 Kamele, 250000 Schafe, 2000 Esel, dazu 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, denn der Krieg war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan bis gen Baal-Hermon und bis zum Senir und dem Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und das waren die Oberhäupter ihrer Stammhäuser: Epher, Jischi, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodawja und Jachdiel, Kriegshelden, Männer von Namen, Häupter ihrer Stammhäuser. 25 Aber sie fielen von dem Gott ihrer Väter ab und buhlten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assur, und den Geist Tiglat-Pilnesers, des Königs von Assur, und führte die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse gefangen hinweg und brachte sie nach Chalach und Chabor und nach Hara und dem Flusse Gosan, und dort wohnen sie bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)