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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen von Ruben, Gad und Manasse

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels; denn er war der Erstgeborene, aber weil er das Lager seines Vaters entweihte, ward sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben, doch ohne daß dieser im Geschlechtsregister als Erstgeborener verzeichnet wurde. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda war mächtig unter seinen Brüdern, so daß von ihm der Fürst kommen sollte; aber das Erstgeburtsrecht fiel Joseph zu. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Chanoch, Pallu, Chezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: sein Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Thiglat-Pilneser, der König von Assur, gefangen wegführte, er war Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder nach ihren Geschlechtern, in der Verzeichnung nach ihrer Geburtsfolge: das Oberhaupt, Jehiel; 8 und Secharja und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte zu Aroer und bis nach Nebo und Baal-Meon, 9 und gegen Aufgang wohnte er bis gegen die Wüste hin, die sich vom Euphratstrome her erstreckt ; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hagaritern, und diese fielen durch ihre Hand, und so wohnten sie in deren Zelten auf der ganzen Morgenseite von Gilead. 11 Und die Kinder Gads wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis nach Salcha: 12 Joel, das Oberhaupt, und Schaphan, der zweite, und Janai und Schaphat in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Stammhäusern: Michael, Meschullam, Seba, Jorai, Jakan, Sia und Eber, ihrer sieben. 14 Dies sind die Söhne Abichails, des Sohnes Churis, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes des Bus. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Oberhaupt ihres Stammhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan und in deren Dörfern und in allen Weideplätzen Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Sie alle wurden nach ihren Geschlechtern aufgezeichnet zur Zeit Jotams, des Königs von Juda, und Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Rubens und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Leute waren, Männer, die Schild und Schwert führten und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren, 44760 zum Heeresdienst ausgezogene Männer , 19 die führten Krieg mit den Hagaritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab. 20 Und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter und alle, die mit ihnen waren, wurden in ihre Hand gegeben; denn sie riefen im Streite zu Gott, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertrauten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg, 50000 Kamele, 250000 Schafe, 2000 Esel, dazu 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, denn der Krieg war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan bis gen Baal-Hermon und bis zum Senir und dem Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und das waren die Oberhäupter ihrer Stammhäuser: Epher, Jischi, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodawja und Jachdiel, Kriegshelden, Männer von Namen, Häupter ihrer Stammhäuser. 25 Aber sie fielen von dem Gott ihrer Väter ab und buhlten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assur, und den Geist Tiglat-Pilnesers, des Königs von Assur, und führte die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse gefangen hinweg und brachte sie nach Chalach und Chabor und nach Hara und dem Flusse Gosan, und dort wohnen sie bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)

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5. Mose - Kapitel 15

Das Erlassjahr

1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,
5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven

12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)
13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt

19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)
20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)