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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen von Ruben, Gad und Manasse

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels; denn er war der Erstgeborene, aber weil er das Lager seines Vaters entweihte, ward sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben, doch ohne daß dieser im Geschlechtsregister als Erstgeborener verzeichnet wurde. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda war mächtig unter seinen Brüdern, so daß von ihm der Fürst kommen sollte; aber das Erstgeburtsrecht fiel Joseph zu. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Chanoch, Pallu, Chezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: sein Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Thiglat-Pilneser, der König von Assur, gefangen wegführte, er war Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder nach ihren Geschlechtern, in der Verzeichnung nach ihrer Geburtsfolge: das Oberhaupt, Jehiel; 8 und Secharja und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte zu Aroer und bis nach Nebo und Baal-Meon, 9 und gegen Aufgang wohnte er bis gegen die Wüste hin, die sich vom Euphratstrome her erstreckt ; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hagaritern, und diese fielen durch ihre Hand, und so wohnten sie in deren Zelten auf der ganzen Morgenseite von Gilead. 11 Und die Kinder Gads wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis nach Salcha: 12 Joel, das Oberhaupt, und Schaphan, der zweite, und Janai und Schaphat in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Stammhäusern: Michael, Meschullam, Seba, Jorai, Jakan, Sia und Eber, ihrer sieben. 14 Dies sind die Söhne Abichails, des Sohnes Churis, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes des Bus. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Oberhaupt ihres Stammhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan und in deren Dörfern und in allen Weideplätzen Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Sie alle wurden nach ihren Geschlechtern aufgezeichnet zur Zeit Jotams, des Königs von Juda, und Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Rubens und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Leute waren, Männer, die Schild und Schwert führten und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren, 44760 zum Heeresdienst ausgezogene Männer , 19 die führten Krieg mit den Hagaritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab. 20 Und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter und alle, die mit ihnen waren, wurden in ihre Hand gegeben; denn sie riefen im Streite zu Gott, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertrauten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg, 50000 Kamele, 250000 Schafe, 2000 Esel, dazu 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, denn der Krieg war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan bis gen Baal-Hermon und bis zum Senir und dem Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und das waren die Oberhäupter ihrer Stammhäuser: Epher, Jischi, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodawja und Jachdiel, Kriegshelden, Männer von Namen, Häupter ihrer Stammhäuser. 25 Aber sie fielen von dem Gott ihrer Väter ab und buhlten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assur, und den Geist Tiglat-Pilnesers, des Königs von Assur, und führte die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse gefangen hinweg und brachte sie nach Chalach und Chabor und nach Hara und dem Flusse Gosan, und dort wohnen sie bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.