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1. Chronik - Kapitel 5

Die Nachkommen von Ruben, Gad und Manasse

1 Und die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels; denn er war der Erstgeborene, aber weil er das Lager seines Vaters entweihte, ward sein Erstgeburtsrecht den Söhnen Josephs, des Sohnes Israels, gegeben, doch ohne daß dieser im Geschlechtsregister als Erstgeborener verzeichnet wurde. (1. Mose 35.22) (1. Mose 49.4) 2 Denn Juda war mächtig unter seinen Brüdern, so daß von ihm der Fürst kommen sollte; aber das Erstgeburtsrecht fiel Joseph zu. (1. Mose 49.8) (1. Mose 49.10) (1. Mose 49.22) (5. Mose 33.7) (5. Mose 33.13-17) 3 Die Söhne Rubens, des Erstgeborenen Israels: Chanoch, Pallu, Chezron und Karmi. (2. Mose 6.14) 4 Die Söhne Joels: sein Sohn Schemaja, dessen Sohn Gog, dessen Sohn Simei, 5 dessen Sohn Micha, dessen Sohn Reaja, dessen Sohn Baal, 6 dessen Sohn Beera, welchen Thiglat-Pilneser, der König von Assur, gefangen wegführte, er war Fürst der Rubeniter. (1. Chronik 5.26) 7 Und seine Brüder nach ihren Geschlechtern, in der Verzeichnung nach ihrer Geburtsfolge: das Oberhaupt, Jehiel; 8 und Secharja und Bela, der Sohn Asas, des Sohnes Schemas, des Sohnes Joels; dieser wohnte zu Aroer und bis nach Nebo und Baal-Meon, 9 und gegen Aufgang wohnte er bis gegen die Wüste hin, die sich vom Euphratstrome her erstreckt ; denn ihre Herden waren zahlreich im Lande Gilead. 10 Und in den Tagen Sauls führten sie Krieg mit den Hagaritern, und diese fielen durch ihre Hand, und so wohnten sie in deren Zelten auf der ganzen Morgenseite von Gilead. 11 Und die Kinder Gads wohnten ihnen gegenüber im Lande Basan bis nach Salcha: 12 Joel, das Oberhaupt, und Schaphan, der zweite, und Janai und Schaphat in Basan. 13 Und ihre Brüder nach ihren Stammhäusern: Michael, Meschullam, Seba, Jorai, Jakan, Sia und Eber, ihrer sieben. 14 Dies sind die Söhne Abichails, des Sohnes Churis, des Sohnes Jaroachs, des Sohnes Gileads, des Sohnes Michaels, des Sohnes Jeschischais, des Sohnes Jachdos, des Sohnes des Bus. 15 Achi, der Sohn Abdiels, des Sohnes Gunis, war das Oberhaupt ihres Stammhauses. 16 Und sie wohnten in Gilead, in Basan und in deren Dörfern und in allen Weideplätzen Sarons bis an ihre Ausgänge. 17 Sie alle wurden nach ihren Geschlechtern aufgezeichnet zur Zeit Jotams, des Königs von Juda, und Jerobeams, des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (2. Könige 15.32) 18 Die Kinder Rubens und die Gaditer und der halbe Stamm Manasse, was tapfere Leute waren, Männer, die Schild und Schwert führten und den Bogen spannten und des Krieges kundig waren, 44760 zum Heeresdienst ausgezogene Männer , 19 die führten Krieg mit den Hagaritern und mit Jetur und Naphisch und Nodab. 20 Und es ward ihnen geholfen wider sie, und die Hagariter und alle, die mit ihnen waren, wurden in ihre Hand gegeben; denn sie riefen im Streite zu Gott, und er ließ sich von ihnen erbitten, weil sie auf ihn vertrauten. 21 Und sie führten ihr Vieh hinweg, 50000 Kamele, 250000 Schafe, 2000 Esel, dazu 100000 Menschenseelen. 22 Denn es fielen viele Erschlagene, denn der Krieg war von Gott. Und sie wohnten an ihrer Statt bis zur Wegführung. 23 Und die Kinder des halben Stammes Manasse wohnten im Lande von Basan bis gen Baal-Hermon und bis zum Senir und dem Berge Hermon; sie waren zahlreich. (5. Mose 3.9) 24 Und das waren die Oberhäupter ihrer Stammhäuser: Epher, Jischi, Eliel, Asriel, Jeremia, Hodawja und Jachdiel, Kriegshelden, Männer von Namen, Häupter ihrer Stammhäuser. 25 Aber sie fielen von dem Gott ihrer Väter ab und buhlten den Göttern der Völker des Landes nach, welche Gott vor ihnen vertilgt hatte. 26 Da erweckte der Gott Israels den Geist Phuls, des Königs von Assur, und den Geist Tiglat-Pilnesers, des Königs von Assur, und führte die Rubeniter und die Gaditer und den halben Stamm Manasse gefangen hinweg und brachte sie nach Chalach und Chabor und nach Hara und dem Flusse Gosan, und dort wohnen sie bis auf diesen Tag. (2. Könige 15.19) (2. Könige 15.29)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)