zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 4

Weitere Nachkommen Judas

1 Die Söhne Judas: Perez, Chezron, Karmi, Chur und Schobal. (1. Chronik 2.4-5) (1. Chronik 2.7) (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 2 Und Reaja, der Sohn Schobals, zeugte Jachat, und Jachat zeugte Achumai und Lehad. Das sind die Geschlechter der Zoratiter. (1. Chronik 2.53) 3 Und diese sind von Abi-Etam: Jesreel, Jischma, Jidbasch, und der Name ihrer Schwester Hazlelponi; 4 sodann Penuel, der Vater Gedors, und Eser, der Vater Chuschas. Das sind die Söhne Churs, des Erstgeborenen Ephratas, des Vaters von Bethlehem. (1. Chronik 2.19) (1. Chronik 2.50) 5 Und Aschchur, der Vater von Tekoa, hatte zwei Frauen, Chela und Naara. 6 Und Naara gebar ihm Achussam und Chepher und Temni und Achasthari. Das sind die Söhne der Naara. 7 Und die Söhne der Chela: Zeret, Jizchar und Etnan. 8 Und Koz zeugte Anub und Zobeba und die Geschlechter Acharchels, des Sohnes Harums. 9 Und Jabez ward geehrter als seine Brüder; und seine Mutter gab ihm den Namen Jabez, denn sie sprach: Ich habe ihn mit Schmerzen geboren. 10 Und Jabez rief zum Gott Israels und sprach: O daß du mich segnen und meine Grenze erweitern wolltest und deine Hand mit mir wäre und du mich vom Übel befreitest, daß ich keinen Schmerz mehr hätte! Und Gott ließ kommen, was er bat. (1. Mose 28.20) 11 Und Kelub, der Bruder Schuhas, zeugte Mechir; der ist der Vater Eschtons. 12 Und Eschton zeugte das Haus Rapha und Paseach und Techinna, den Vater der Stadt Nachasch. Das sind die Männer von Recha. 13 Und die Söhne des Kenas: Otniel und Seraja. Und die Söhne Otniels: Chatat. (Josua 15.17) (Richter 1.13) 14 Menotai zeugte Ophra, und Seraja zeugte Joab, den Vater des Tales der Schmiede, denn sie waren Schmiede. 15 Und die Söhne Kalebs, des Sohnes Jephunnes: Iru, Ela und Naam. Die Söhne Elas: Kenas. (4. Mose 13.6) (4. Mose 14.6) 16 Und die Söhne Jehallelels: Siph und Sipha, Tirja und Asarel. 17 Und die Söhne Esras: Jeter und Mered und Epher und Jalon. Und das sind die Söhne der Bitja, der Tochter des Pharao, welche Mered nahm: sie empfing und gebar Mirjam und Schammai und Jischbach, den Vater von Eschtemoa. 18 Und sein Weib, die Jüdin, gebar Jered, den Vater Gedors, und Heber, den Vater Sochos, und Jekutiel, den Vater Sanoachs. 19 Und die Söhne des Weibes Hodijas, der Schwester Nachams: der Vater von Kehila, der Garmite, und Eschtemoa, der Maachatiter. 20 Und die Söhne Schimons: Amnon und Rinna, Benchanan und Tilon. Und die Söhne Jischis: Sochet und Bensochet. 21 Die Söhne Schelas, des Sohnes Judas, sind: Er, der Vater Lechas, und Lada, der Vater Mareschas, und die Geschlechter des Hauses der Baumwollweber vom Hause Aschbeas (1. Chronik 2.3) 22 und Jokim und die Männer von Koseba und Joasch und Saraph, die über Moab herrschten und Lechem bewohnten. 23 Und die alte Geschichte erzählt: Sie waren Töpfer und bewohnten Netaim und Gedera; bei dem König, in seinem Dienste, wohnten sie daselbst.

Die Nachkommen Simeons

24 Die Söhne Simeons: Nemuel und Jamin, Jarib, Serach, Saul; (1. Mose 46.10) 25 dessen Sohn war Schallum, dessen Sohn Mibsam, dessen Sohn Mischma. 26 Und die Söhne Mischmas: sein Sohn Chamuel, dessen Sohn Sakkur, dessen Sohn Simei. 27 Und Simei hatte sechzehn Söhne und sechs Töchter, und seine Brüder hatten nicht viele Söhne, und keines ihrer Geschlechter mehrte sich wie die Söhne Judas. 28 Und sie wohnten in Beerseba, Molada und Chazar-Schual, (Josua 19.2) 29 in Bilha, Ezem und Tolad, 30 in Betuel, Chorma und Ziklag, 31 in Beth-Markabot, Chazar-Susim, Beth-Biri und Schaaraim. Das waren ihre Städte bis zur Regierung Davids und ihre Dörfer: 32 Etam, Ain, Rimmon, Tochen und Aschan, fünf Städte 33 und alle ihre Dörfer, welche rings um diese Städte waren bis nach Baal. Das waren ihre Wohnplätze, und sie hatten ihre Geschlechtsregister. 34 Und Meschobab und Jamlek und Joscha, der Sohn Amazjas, 35 und Joel und Jehu, der Sohn Joschibjas, des Sohnes Serajas, des Sohnes Asiels, 36 und Eljoenai und Jaakoba und Jeschochaja und Asaja und Adiel und Jeschimiel und Benaja, 37 und Sisa, der Sohn Schiphis, des Sohnes Allons, des Sohnes Jedajas, des Sohnes Schimris, des Sohnes Schemajas: 38 diese mit Namen Angeführten waren Fürsten in ihren Geschlechtern, und ihre Stammhäuser breiteten sich stark aus. 39 Und sie zogen bis nach Gedor hin, bis an die Morgenseite des Tales, um Weide für ihre Schafe zu suchen. 40 Und sie fanden fette und gute Weide und ein Land, weit nach beiden Seiten, ruhig und still; denn die vorzeiten daselbst wohnten, waren von Ham. (Richter 18.7) 41 Und so kamen die mit Namen Aufgeschriebenen zur Zeit Hiskias, des Königs von Juda, und vernichteten deren Zelte und die Meuniter, welche daselbst gefunden wurden, und vollstreckten den Bann an ihnen bis auf diesen Tag und wohnten an ihrer Statt. (2. Könige 18.1) 42 Und ein Teil von ihnen, den Kindern Simeons, 500 Mann, zogen nach dem Gebirge Seir, an ihrer Spitze Pelatja und Nearja und Rephaja und Ussiel, die Söhne Jischis. 43 Und sie schlugen den Rest der Entronnenen von Amalek und wohnten daselbst bis auf diesen Tag. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.8)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.