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1. Chronik - Kapitel 3

Die Nachkommen Davids

1 Und das waren die Söhne Davids, die ihm zu Hebron geboren wurden: der Erstgeborene Amnon, von Achinoam, der Jesreelitin; der zweite Daniel, von Abigail, der Karmeliterin; (2. Samuel 3.2-5) 2 der dritte Absalom, der Sohn der Maacha, der Tochter Talmais, des Königs von Geschur; der vierte Adonija, der Sohn der Chaggit; 3 der fünfte Schephatja, von Abital; der sechste Jitream, von seinem Weibe Egla. 4 Diese sechs wurden ihm zu Hebron geboren; und er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate, und dreiunddreißig Jahre regierte er zu Jerusalem. 5 Und diese wurden ihm zu Jerusalem geboren: Schimea und Schobab und Natan und Salomo, vier von Bat-Schua, der Tochter Ammiels, (2. Samuel 5.14-16) (1. Chronik 14.4-7) 6 ferner: Jibchar, Elischama und Eliphelet, 7 Noga, Nepheg und Japhia, 8 Elischama, Eljada und Eliphelet, neun; 9 alle Söhne Davids, außer den Söhnen der Nebenfrauen. Und Tamar war ihre Schwester. (2. Samuel 13.1)

Die Könige von Juda

10 Und der Sohn Salomos war Rehabeam, dessen Sohn war Abija, dessen Sohn Asa, dessen Sohn Josaphat, (Matthäus 1.7) 11 dessen Sohn Joram, dessen Sohn Ahasja, dessen Sohn Joas, 12 dessen Sohn Amazja, dessen Sohn Asarja, dessen Sohn Jotam, 13 dessen Sohn Ahas, dessen Sohn Hiskia, dessen Sohn Manasse, 14 dessen Sohn Amon, dessen Sohn Josia. 15 Und die Söhne Josias: der Erstgeborene Jochanan, der zweite Jojakim, der dritte Zedekia, der vierte Schallum. 16 Und die Söhne Jojakims: dessen Sohn Jechonja, dessen Sohn Zedekia.

Die königliche Linie nach der Wegführung

17 Und die Söhne Jechonjas, des Gefangenen: sein Sohn Schealtiel (2. Chronik 36.10) 18 und Malkiram und Pedaja und Schenazzar, Jekamja, Hoschama und Nedabja. 19 Und die Söhne Pedajas: Serubbabel und Schimei. Und die Söhne Serubbabels: Meschullam und Chananja, und Schelomit, ihre Schwester, (Esra 3.2) (Esra 3.8) 20 und Chaschuba, Ohel, Berechja, Chasadja und Juschab-Chesed, fünf. 21 Und die Söhne Chananjas: Pelatja und Jesaja, die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadjas, die Söhne Schechanjas. 22 Und die Söhne Schechanjas: Schemaja. Und die Söhne Schemajas: Chattusch und Jigeal und Bariach und Nearja und Schaphat, sechs. 23 Und die Söhne Nearjas: Eljoenai und Hiskia und Asrikam, drei. 24 Und die Söhne Eljoenais: Hodaja und Eljaschib und Pelaja und Akkub und Jochanan und Delaja und Anani, sieben.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)