zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 3

Die Nachkommen Davids

1 Und das waren die Söhne Davids, die ihm zu Hebron geboren wurden: der Erstgeborene Amnon, von Achinoam, der Jesreelitin; der zweite Daniel, von Abigail, der Karmeliterin; (2. Samuel 3.2-5) 2 der dritte Absalom, der Sohn der Maacha, der Tochter Talmais, des Königs von Geschur; der vierte Adonija, der Sohn der Chaggit; 3 der fünfte Schephatja, von Abital; der sechste Jitream, von seinem Weibe Egla. 4 Diese sechs wurden ihm zu Hebron geboren; und er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate, und dreiunddreißig Jahre regierte er zu Jerusalem. 5 Und diese wurden ihm zu Jerusalem geboren: Schimea und Schobab und Natan und Salomo, vier von Bat-Schua, der Tochter Ammiels, (2. Samuel 5.14-16) (1. Chronik 14.4-7) 6 ferner: Jibchar, Elischama und Eliphelet, 7 Noga, Nepheg und Japhia, 8 Elischama, Eljada und Eliphelet, neun; 9 alle Söhne Davids, außer den Söhnen der Nebenfrauen. Und Tamar war ihre Schwester. (2. Samuel 13.1)

Die Könige von Juda

10 Und der Sohn Salomos war Rehabeam, dessen Sohn war Abija, dessen Sohn Asa, dessen Sohn Josaphat, (Matthäus 1.7) 11 dessen Sohn Joram, dessen Sohn Ahasja, dessen Sohn Joas, 12 dessen Sohn Amazja, dessen Sohn Asarja, dessen Sohn Jotam, 13 dessen Sohn Ahas, dessen Sohn Hiskia, dessen Sohn Manasse, 14 dessen Sohn Amon, dessen Sohn Josia. 15 Und die Söhne Josias: der Erstgeborene Jochanan, der zweite Jojakim, der dritte Zedekia, der vierte Schallum. 16 Und die Söhne Jojakims: dessen Sohn Jechonja, dessen Sohn Zedekia.

Die königliche Linie nach der Wegführung

17 Und die Söhne Jechonjas, des Gefangenen: sein Sohn Schealtiel (2. Chronik 36.10) 18 und Malkiram und Pedaja und Schenazzar, Jekamja, Hoschama und Nedabja. 19 Und die Söhne Pedajas: Serubbabel und Schimei. Und die Söhne Serubbabels: Meschullam und Chananja, und Schelomit, ihre Schwester, (Esra 3.2) (Esra 3.8) 20 und Chaschuba, Ohel, Berechja, Chasadja und Juschab-Chesed, fünf. 21 Und die Söhne Chananjas: Pelatja und Jesaja, die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadjas, die Söhne Schechanjas. 22 Und die Söhne Schechanjas: Schemaja. Und die Söhne Schemajas: Chattusch und Jigeal und Bariach und Nearja und Schaphat, sechs. 23 Und die Söhne Nearjas: Eljoenai und Hiskia und Asrikam, drei. 24 Und die Söhne Eljoenais: Hodaja und Eljaschib und Pelaja und Akkub und Jochanan und Delaja und Anani, sieben.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 5

Verfahren bei Unreinheit, bei Versündigung und bei Verdacht von Ehebruch

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie aus dem Lager tun alle Aussätzigen und alle, die Eiterflüsse haben, und die an Toten unrein geworden sind. (3. Mose 13.46) (3. Mose 15.2) 3 Beide, Mann und Weib, sollt ihr hinaustun vor das Lager, daß sie nicht ihr Lager verunreinigen, darin ich unter ihnen wohne. (4. Mose 12.14) (4. Mose 35.34) 4 Und die Kinder Israel taten also und taten sie hinaus vor das Lager, wie der HERR zu Mose geredet hatte. 5 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
6 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ein Mann oder Weib irgend eine Sünde wider einen Menschen tut und sich an dem HERRN damit versündigt, so hat die Seele eine Schuld auf sich; 7 und sie sollen ihre Sünde bekennen, die sie getan haben, und sollen ihre Schuld versöhnen mit der Hauptsumme und darüber den fünften Teil dazutun und dem geben, an dem sie sich versündigt haben. 8 Ist aber niemand da, dem man's bezahlen sollte, so soll man es dem HERRN geben für den Priester außer dem Widder der Versöhnung, dadurch er versöhnt wird. 9 Desgleichen soll alle Hebe von allem, was die Kinder Israel heiligen und dem Priester opfern, sein sein. (4. Mose 18.8) 10 Und wer etwas heiligt, das soll auch sein sein; und wer etwas dem Priester gibt, das soll auch sein sein. 11 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
12 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn irgend eines Mannes Weib untreu würde und sich an ihm versündigte 13 und jemand bei ihr liegt, und es würde doch dem Manne verborgen vor seinen Augen und würde entdeckt, daß sie unrein geworden ist, und er kann sie nicht überführen, denn sie ist nicht dabei ergriffen, 14 und der Eifergeist entzündet ihn, daß er um sein Weib eifert, sie sei unrein oder nicht unrein, 15 so soll er sie zum Priester bringen und ein Opfer über sie bringen, ein zehntel Epha Gerstenmehl, und soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eiferopfer und Rügeopfer, das Missetat rügt. 16 Da soll der Priester sie herzuführen und vor den HERRN stellen
17 und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Wohnung ins Wasser tun. (2. Mose 30.18) 18 Und soll das Weib vor den HERRN stellen und ihr Haupt entblößen und das Rügeopfer, das ein Eiferopfer ist, auf ihre Hand legen; und der Priester soll in seiner Hand bitteres verfluchtes Wasser haben 19 und soll das Weib beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei dir gelegen, und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, daß du dich verunreinigt hast, so sollen dir diese bittern verfluchten Wasser nicht schaden. 20 Wo du aber deinem Mann untreu geworden bist, daß du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, 21 so soll der Priester das Weib beschwören mit solchem Fluch und soll zu ihr sagen: Der HERR setze dich zum Fluch und zum Schwur unter deinem Volk, daß der HERR deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lasse! 22 So gehe nun das verfluchte Wasser in deinen Leib, daß dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde! Und das Weib soll sagen: Amen, amen. 23 Also soll der Priester diese Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bittern Wasser abwaschen
24 und soll dem Weibe von dem bittern Wasser zu trinken geben, daß das verfluchte bittere Wasser in sie gehe. 25 Es soll aber der Priester von ihrer Hand das Eiferopfer nehmen und zum Speisopfer vor dem HERRN weben und auf dem Altar opfern, nämlich: 26 er soll eine Handvoll des Speisopfers nehmen und auf dem Altar anzünden zum Gedächtnis und darnach dem Weibe das Wasser zu trinken geben. 27 Und wenn sie das Wasser getrunken hat: ist sie unrein und hat sich an ihrem Mann versündigt, so wird das verfluchte Wasser in sie gehen und ihr bitter sein, daß ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und wird das Weib ein Fluch sein unter ihrem Volk;
28 ist aber ein solch Weib nicht verunreinigt, sondern rein, so wird's ihr nicht schaden, daß sie kann schwanger werden. 29 Dies ist das Eifergesetz, wenn ein Weib ihrem Mann untreu ist und unrein wird,
30 oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz. 31 Und der Mann soll unschuldig sein an der Missetat; aber das Weib soll ihre Missetat tragen.