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1. Chronik - Kapitel 3

Die Nachkommen Davids

1 Und das waren die Söhne Davids, die ihm zu Hebron geboren wurden: der Erstgeborene Amnon, von Achinoam, der Jesreelitin; der zweite Daniel, von Abigail, der Karmeliterin; (2. Samuel 3.2-5) 2 der dritte Absalom, der Sohn der Maacha, der Tochter Talmais, des Königs von Geschur; der vierte Adonija, der Sohn der Chaggit; 3 der fünfte Schephatja, von Abital; der sechste Jitream, von seinem Weibe Egla. 4 Diese sechs wurden ihm zu Hebron geboren; und er regierte daselbst sieben Jahre und sechs Monate, und dreiunddreißig Jahre regierte er zu Jerusalem. 5 Und diese wurden ihm zu Jerusalem geboren: Schimea und Schobab und Natan und Salomo, vier von Bat-Schua, der Tochter Ammiels, (2. Samuel 5.14-16) (1. Chronik 14.4-7) 6 ferner: Jibchar, Elischama und Eliphelet, 7 Noga, Nepheg und Japhia, 8 Elischama, Eljada und Eliphelet, neun; 9 alle Söhne Davids, außer den Söhnen der Nebenfrauen. Und Tamar war ihre Schwester. (2. Samuel 13.1)

Die Könige von Juda

10 Und der Sohn Salomos war Rehabeam, dessen Sohn war Abija, dessen Sohn Asa, dessen Sohn Josaphat, (Matthäus 1.7) 11 dessen Sohn Joram, dessen Sohn Ahasja, dessen Sohn Joas, 12 dessen Sohn Amazja, dessen Sohn Asarja, dessen Sohn Jotam, 13 dessen Sohn Ahas, dessen Sohn Hiskia, dessen Sohn Manasse, 14 dessen Sohn Amon, dessen Sohn Josia. 15 Und die Söhne Josias: der Erstgeborene Jochanan, der zweite Jojakim, der dritte Zedekia, der vierte Schallum. 16 Und die Söhne Jojakims: dessen Sohn Jechonja, dessen Sohn Zedekia.

Die königliche Linie nach der Wegführung

17 Und die Söhne Jechonjas, des Gefangenen: sein Sohn Schealtiel (2. Chronik 36.10) 18 und Malkiram und Pedaja und Schenazzar, Jekamja, Hoschama und Nedabja. 19 Und die Söhne Pedajas: Serubbabel und Schimei. Und die Söhne Serubbabels: Meschullam und Chananja, und Schelomit, ihre Schwester, (Esra 3.2) (Esra 3.8) 20 und Chaschuba, Ohel, Berechja, Chasadja und Juschab-Chesed, fünf. 21 Und die Söhne Chananjas: Pelatja und Jesaja, die Söhne Rephajas, die Söhne Arnans, die Söhne Obadjas, die Söhne Schechanjas. 22 Und die Söhne Schechanjas: Schemaja. Und die Söhne Schemajas: Chattusch und Jigeal und Bariach und Nearja und Schaphat, sechs. 23 Und die Söhne Nearjas: Eljoenai und Hiskia und Asrikam, drei. 24 Und die Söhne Eljoenais: Hodaja und Eljaschib und Pelaja und Akkub und Jochanan und Delaja und Anani, sieben.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.