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1. Chronik - Kapitel 29

Freiwillige Gaben für den Tempelbau

1 Und der König David sprach zu der ganzen Gemeinde: Mein Sohn Salomo, der einzige, welchen Gott erwählt hat, ist noch jung und zart; das Werk aber ist groß, denn es ist nicht eines Menschen Palast, sondern Gottes, des HERRN. (1. Chronik 22.5) 2 Ich aber habe mit all meiner Kraft für das Haus meines Gottes beschafft: Gold zu goldenen, Silber zu silbernen, Erz zu ehernen, Eisen zu eisernen, Holz zu hölzernen Geräten, Schohamsteine und Steine zu Einfassungen, Steine zur Verzierung und farbige Steine und allerlei Edelsteine und weiße Marmorsteine in Menge. 3 berdies, weil ich am Hause meines Gottes Wohlgefallen habe, gebe ich, was ich als eigenes Gut an Gold und Silber besitze, für das Haus meines Gottes, zu dem hinzu, was ich für das heilige Haus herbeigeschafft habe: 4 nämlich dreitausend Talente Gold, Gold aus Ophir, und siebentausend Talente geläutertes Silber, um die Wände des Hauses zu überziehen; 5 damit golden werde, was golden, und silbern, was silbern sein soll; und zu allerlei Werk durch die Hand der Künstler. Und wer ist nun willig, heute seine Hand für den HERRN zu füllen? (2. Mose 35.5) 6 Da erzeigten sich die obersten Väter, die Obersten der Stämme Israels, die Obersten der Tausendschaften und der Hundertschaften und die Obersten über die Geschäfte des Königs willig 7 und gaben zum Dienste des Hauses Gottes fünftausend Talente Gold und zehntausend Dareiken, und zehntausend Talente Silber, achtzehntausend Talente Erz, und hunderttausend Talente Eisen. 8 Und alle, welche Edelsteine besaßen, gaben sie in den Schatz des Hauses des HERRN unter die Hand Jechiels, des Gersoniters. (2. Mose 35.27) 9 Und das Volk war fröhlich über ihr freiwilliges Geben; denn sie gaben es dem HERRN von ganzem Herzen, freiwillig. Und auch der König David war hocherfreut.

Davids Dankgebet

10 Und David lobte den HERRN vor der ganzen Gemeinde und sprach: Gelobt seist du, HERR, Gott unsres Vaters Israel, von Ewigkeit zu Ewigkeit! 11 Dein, o HERR, ist die Majestät, die Gewalt, die Herrlichkeit, der Glanz und der Ruhm! Denn alles, was im Himmel und auf Erden ist, das ist dein. Dein, HERR, ist das Reich, und du bist als Haupt über alles erhaben! (Offenbarung 4.11) (Offenbarung 5.13) 12 Reichtum und Ehre sind vor deinem Angesichte! Du herrschest über alles; in deiner Hand stehen Kraft und Macht; in deiner Hand steht es, jedermann groß und stark zu machen! (2. Chronik 20.6) 13 Und nun, unser Gott, wir danken dir und rühmen den Namen deiner Herrlichkeit. 14 Denn was bin ich, und was ist mein Volk, daß wir Kraft haben sollten, in solcher Weise freiwillig zu geben? Denn von dir kommt alles, und aus deiner eigenen Hand haben wir dir gegeben. 15 Denn wir sind Gäste und Fremdlinge vor dir, wie alle unsre Väter. Unser Leben auf Erden ist wie ein Schatten und unzuverlässig. (Hiob 14.2) (Psalm 39.13) (Hebräer 11.13) 16 HERR, unser Gott, dieser ganze Reichtum, den wir bereitgestellt haben, dir ein Haus zu bauen für deinen heiligen Namen, kommt von deiner Hand, und dein ist alles. 17 Ich weiß, mein Gott, daß du das Herz prüfst, und Aufrichtigkeit ist dir angenehm; darum habe ich dieses alles aus Aufrichtigkeit meines Herzens freiwillig gegeben und habe jetzt mit Freuden gesehen, wie dein Volk, welches sich hier befindet, sich willig gegen dich erzeigt hat. (1. Chronik 28.9) 18 HERR, Gott unsrer Väter Abraham, Isaak und Israel, bewahre ewiglich solchen Sinn und Gedanken im Herzen deines Volkes und richte ihr Herz fest auf dich! 19 Und gib meinem Sohn Salomo ein ungeteiltes Herz, daß er deine Gebote, deine Zeugnisse und deine Satzungen bewahre und alles ausführe, und daß er diesen Palast baue, den ich vorbereitet habe!

Salomo wird als König eingesetzt. Davids Lebensende

20 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde: Nun lobet den HERRN, euren Gott! Und die ganze Gemeinde lobte den HERRN, den Gott ihrer Väter, und sie neigten sich und warfen sich nieder vor dem HERRN und vor dem König. 21 Und sie opferten dem HERRN Schlachtopfer; und am folgenden Morgen opferten sie dem HERRN Brandopfer, tausend Farren, tausend Widder, tausend Lämmer, samt ihren Trankopfern, dazu Schlachtopfer in Menge für ganz Israel. 22 Und an jenem Tage aßen und tranken sie vor dem HERRN mit großer Freude; und machten Salomo, den Sohn Davids, zum zweitenmal zum König und salbten ihn dem HERRN zum Fürsten und Zadok zum Priester. (1. Chronik 23.1) 23 Also saß Salomo auf dem Throne des HERRN als König an seines Vaters David Statt. Und er hatte Glück; und ganz Israel war ihm gehorsam. (1. Könige 1.35) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 28.5) 24 Und alle Obersten und Gewaltigen, auch alle Söhne des Königs David unterwarfen sich dem König Salomo. 25 Und der HERR machte Salomo hoch und groß vor ganz Israel und gab ihm ein herrliches Königreich, desgleichen vor ihm kein König über Israel gehabt hat. (2. Chronik 1.1) 26 So ist nun David, der Sohn Isais, über ganz Israel König gewesen. 27 Die Zeit aber, die er über Israel regierte, betrug vierzig Jahre; zu Hebron regierte er sieben Jahre, und zu Jerusalem regierte er dreiunddreißig Jahre lang. (1. Könige 2.11) 28 Und er starb in gutem Alter, satt an Leben, Reichtum und Ehre. Und sein Sohn Salomo ward König an seiner Statt. 29 Die Geschichten aber des Königs David, die ersten und die letzten, sind aufgezeichnet unter den Geschichten Samuels, des Sehers, und unter den Geschichten Natans, des Propheten, und unter den Geschichten Gads, des Sehers, (1. Chronik 21.9) 30 samt seiner ganzen Regierung und seiner Gewalt und den Ereignissen, die unter ihm vorgekommen sind in Israel und unter allen Königreichen der Länder.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.