zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 28

David gibt den Auftrag zum Tempelbau an Salomo und die Obersten Israels

1 Und David versammelte alle Obersten Israels nach Jerusalem, nämlich die Obersten der Stämme, die Obersten der Abteilungen, die dem König dienten, die Obersten der Tausendschaften, die Obersten der Hundertschaften und die Obersten über alle Güter und alles Vieh des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern, Helden und allen tapfern Mannen. 2 Und der König David erhob sich und sprach: Höret mir zu, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte mir vorgenommen, eine Ruhestätte zu bauen für die Lade des Bundes des HERRN und als Schemel der Füße unseres Gottes, und ich hatte mich für den Bau gerüstet. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmannn und hast Blut vergossen! (2. Samuel 7.5) 4 Nun hatte der HERR, der Gott Israels, aus dem ganzen Hause meines Vaters mich erwählt, daß ich König über Israel sein sollte ewiglich; denn er hat Juda zum Fürsten erwählt, und im Stamme Juda meines Vaters Haus, und unter den Söhnen meines Vaters hatte er Wohlgefallen an mir, so daß er mich zum König über ganz Israel machte. (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 Auch unter allen meinen Söhnen (denn der HERR hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, daß er auf dem Throne des Königreichs des HERRN über Israel sitze. 6 Und er hat zu mir gesagt: Dein Sohn Salomo soll mein Haus und meine Vorhöfe bauen; denn ihn habe ich mir zum Sohn erwählt, und ich will sein Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Ich will sein Königreich auf ewig gründen, wenn er fest dabei bleibt, meine Gebote und Rechte zu halten, wie es heute geschieht. 8 Nun denn, vor dem ganzen Israel, der Gemeinde des HERRN, und vor den Ohren unsres Gottes ermahne ich euch: Beobachtet und berücksichtigt alle Gebote des HERRN, eures Gottes, auf daß ihr im Besitze des guten Landes bleibet und es euren Kindern nach euch erblich hinterlasset ewiglich! 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm von ganzem Herzen und mit williger Seele! Denn der HERR erforscht alle Herzen und versteht alles Dichten der Gedanken. Wirst du ihn suchen, so wirst du ihn finden; wirst du ihn aber verlassen, so wird er dich verwerfen ewiglich! (Psalm 7.10) 10 So siehe nun zu; denn der HERR hat dich erwählt, ein Haus als Heiligtum zu bauen. Bleibe fest und tue es! 11 Und David gab seinem Sohne Salomo den Plan der Halle und seiner Räume, seiner Schatzkammern, seiner Söller, seiner Gemächer und des Raumes für die Bundeslade und den Sühndeckel; (2. Mose 25.9) 12 auch ein Vorbild alles dessen, was bei ihm in seinem Geiste war: nämlich der Vorhöfe des Hauses des HERRN und aller Zellen ringsum für die Schätze des Hauses Gottes und für die Schätze der geweihten Gegenstände; 13 und die Anordnungen für die Abteilungen der Priester und Leviten und für alle Dienstverrichtungen im Hause des HERRN, auch für alle Geräte zum Dienste im Hause des HERRN. 14 Er gab ihm auch Gold nach Bedarf, für allerlei Geräte eines jeden Amtes, und Silber nach Bedarf für allerlei silberne Geräte, für allerlei Geräte eines jeden Amtes. 15 Und den Bedarf für die goldenen Leuchter und ihre goldenen Lampen, was für einen jeglichen Leuchter und seine Lampen erforderlich war. Also gab er auch den Bedarf für die silbernen Leuchter, für den Leuchter und seine Lampen, was zu einem jeden Leuchter erforderlich war. 16 Auch gab er das Gold für die Schaubrottische, für jeden Tisch sein Gewicht; desgleichen auch das Silber für die silbernen Tische. 17 Auch gab er ihm reines Gold für die Gabeln, Becken und Schalen und goldenen Becher, für einen jeglichen Becher sein Gewicht; auch für die silbernen Becher, für einen jeglichen sein Gewicht. 18 Und für den Räucheraltar das allerlauterste Gold, nach Bedarf. Er gab ihm auch ein Modell des Wagens, der goldenen Cherubim, die ihre Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes des HERRN bedecken sollten. 19 «Alles nach der Vorschrift des HERRN, er hat mich das Vorbild zu machen gelehrt.» 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und fest und führe es aus! Fürchte dich nicht und erschrick nicht! Denn der HERR, Gott, mein Gott, ist mit dir und wird dich nicht loslassen noch dich verlassen, bis du alle Werke für den Dienst am Hause des HERRN vollendet hast. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und Leviten für allen Dienst im Hause Gottes; und für jedes Werk werden Freiwillige mit dir sein, die mit Weisheit ausgerüstet sind für jeden Dienst; auch die Obersten und alles Volk stehen dir ganz zu Befehl.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)