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1. Chronik - Kapitel 28

David gibt den Auftrag zum Tempelbau an Salomo und die Obersten Israels

1 Und David versammelte alle Obersten Israels nach Jerusalem, nämlich die Obersten der Stämme, die Obersten der Abteilungen, die dem König dienten, die Obersten der Tausendschaften, die Obersten der Hundertschaften und die Obersten über alle Güter und alles Vieh des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern, Helden und allen tapfern Mannen. 2 Und der König David erhob sich und sprach: Höret mir zu, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte mir vorgenommen, eine Ruhestätte zu bauen für die Lade des Bundes des HERRN und als Schemel der Füße unseres Gottes, und ich hatte mich für den Bau gerüstet. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmannn und hast Blut vergossen! (2. Samuel 7.5) 4 Nun hatte der HERR, der Gott Israels, aus dem ganzen Hause meines Vaters mich erwählt, daß ich König über Israel sein sollte ewiglich; denn er hat Juda zum Fürsten erwählt, und im Stamme Juda meines Vaters Haus, und unter den Söhnen meines Vaters hatte er Wohlgefallen an mir, so daß er mich zum König über ganz Israel machte. (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 Auch unter allen meinen Söhnen (denn der HERR hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, daß er auf dem Throne des Königreichs des HERRN über Israel sitze. 6 Und er hat zu mir gesagt: Dein Sohn Salomo soll mein Haus und meine Vorhöfe bauen; denn ihn habe ich mir zum Sohn erwählt, und ich will sein Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Ich will sein Königreich auf ewig gründen, wenn er fest dabei bleibt, meine Gebote und Rechte zu halten, wie es heute geschieht. 8 Nun denn, vor dem ganzen Israel, der Gemeinde des HERRN, und vor den Ohren unsres Gottes ermahne ich euch: Beobachtet und berücksichtigt alle Gebote des HERRN, eures Gottes, auf daß ihr im Besitze des guten Landes bleibet und es euren Kindern nach euch erblich hinterlasset ewiglich! 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm von ganzem Herzen und mit williger Seele! Denn der HERR erforscht alle Herzen und versteht alles Dichten der Gedanken. Wirst du ihn suchen, so wirst du ihn finden; wirst du ihn aber verlassen, so wird er dich verwerfen ewiglich! (Psalm 7.10) 10 So siehe nun zu; denn der HERR hat dich erwählt, ein Haus als Heiligtum zu bauen. Bleibe fest und tue es! 11 Und David gab seinem Sohne Salomo den Plan der Halle und seiner Räume, seiner Schatzkammern, seiner Söller, seiner Gemächer und des Raumes für die Bundeslade und den Sühndeckel; (2. Mose 25.9) 12 auch ein Vorbild alles dessen, was bei ihm in seinem Geiste war: nämlich der Vorhöfe des Hauses des HERRN und aller Zellen ringsum für die Schätze des Hauses Gottes und für die Schätze der geweihten Gegenstände; 13 und die Anordnungen für die Abteilungen der Priester und Leviten und für alle Dienstverrichtungen im Hause des HERRN, auch für alle Geräte zum Dienste im Hause des HERRN. 14 Er gab ihm auch Gold nach Bedarf, für allerlei Geräte eines jeden Amtes, und Silber nach Bedarf für allerlei silberne Geräte, für allerlei Geräte eines jeden Amtes. 15 Und den Bedarf für die goldenen Leuchter und ihre goldenen Lampen, was für einen jeglichen Leuchter und seine Lampen erforderlich war. Also gab er auch den Bedarf für die silbernen Leuchter, für den Leuchter und seine Lampen, was zu einem jeden Leuchter erforderlich war. 16 Auch gab er das Gold für die Schaubrottische, für jeden Tisch sein Gewicht; desgleichen auch das Silber für die silbernen Tische. 17 Auch gab er ihm reines Gold für die Gabeln, Becken und Schalen und goldenen Becher, für einen jeglichen Becher sein Gewicht; auch für die silbernen Becher, für einen jeglichen sein Gewicht. 18 Und für den Räucheraltar das allerlauterste Gold, nach Bedarf. Er gab ihm auch ein Modell des Wagens, der goldenen Cherubim, die ihre Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes des HERRN bedecken sollten. 19 «Alles nach der Vorschrift des HERRN, er hat mich das Vorbild zu machen gelehrt.» 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und fest und führe es aus! Fürchte dich nicht und erschrick nicht! Denn der HERR, Gott, mein Gott, ist mit dir und wird dich nicht loslassen noch dich verlassen, bis du alle Werke für den Dienst am Hause des HERRN vollendet hast. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und Leviten für allen Dienst im Hause Gottes; und für jedes Werk werden Freiwillige mit dir sein, die mit Weisheit ausgerüstet sind für jeden Dienst; auch die Obersten und alles Volk stehen dir ganz zu Befehl.

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3. Mose - Kapitel 25

Sabbatjahr und Erlassjahr

1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.
6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.

Einlösung von Grundbesitz

25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)
26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.

Verbot des Zinsnehmens

35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,
36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.

Einlösung von Schuldsklaven

39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)
40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.