zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 28

David gibt den Auftrag zum Tempelbau an Salomo und die Obersten Israels

1 Und David versammelte alle Obersten Israels nach Jerusalem, nämlich die Obersten der Stämme, die Obersten der Abteilungen, die dem König dienten, die Obersten der Tausendschaften, die Obersten der Hundertschaften und die Obersten über alle Güter und alles Vieh des Königs und seiner Söhne, samt den Kämmerern, Helden und allen tapfern Mannen. 2 Und der König David erhob sich und sprach: Höret mir zu, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte mir vorgenommen, eine Ruhestätte zu bauen für die Lade des Bundes des HERRN und als Schemel der Füße unseres Gottes, und ich hatte mich für den Bau gerüstet. (1. Chronik 22.7-10) 3 Aber Gott sprach zu mir: Du sollst meinem Namen kein Haus bauen; denn du bist ein Kriegsmannn und hast Blut vergossen! (2. Samuel 7.5) 4 Nun hatte der HERR, der Gott Israels, aus dem ganzen Hause meines Vaters mich erwählt, daß ich König über Israel sein sollte ewiglich; denn er hat Juda zum Fürsten erwählt, und im Stamme Juda meines Vaters Haus, und unter den Söhnen meines Vaters hatte er Wohlgefallen an mir, so daß er mich zum König über ganz Israel machte. (1. Mose 49.10) (1. Samuel 16.1) (1. Samuel 16.12) 5 Auch unter allen meinen Söhnen (denn der HERR hat mir viele Söhne gegeben) hat er meinen Sohn Salomo erwählt, daß er auf dem Throne des Königreichs des HERRN über Israel sitze. 6 Und er hat zu mir gesagt: Dein Sohn Salomo soll mein Haus und meine Vorhöfe bauen; denn ihn habe ich mir zum Sohn erwählt, und ich will sein Vater sein. (1. Chronik 17.11-14) 7 Ich will sein Königreich auf ewig gründen, wenn er fest dabei bleibt, meine Gebote und Rechte zu halten, wie es heute geschieht. 8 Nun denn, vor dem ganzen Israel, der Gemeinde des HERRN, und vor den Ohren unsres Gottes ermahne ich euch: Beobachtet und berücksichtigt alle Gebote des HERRN, eures Gottes, auf daß ihr im Besitze des guten Landes bleibet und es euren Kindern nach euch erblich hinterlasset ewiglich! 9 Und du, mein Sohn Salomo, erkenne den Gott deines Vaters und diene ihm von ganzem Herzen und mit williger Seele! Denn der HERR erforscht alle Herzen und versteht alles Dichten der Gedanken. Wirst du ihn suchen, so wirst du ihn finden; wirst du ihn aber verlassen, so wird er dich verwerfen ewiglich! (Psalm 7.10) 10 So siehe nun zu; denn der HERR hat dich erwählt, ein Haus als Heiligtum zu bauen. Bleibe fest und tue es! 11 Und David gab seinem Sohne Salomo den Plan der Halle und seiner Räume, seiner Schatzkammern, seiner Söller, seiner Gemächer und des Raumes für die Bundeslade und den Sühndeckel; (2. Mose 25.9) 12 auch ein Vorbild alles dessen, was bei ihm in seinem Geiste war: nämlich der Vorhöfe des Hauses des HERRN und aller Zellen ringsum für die Schätze des Hauses Gottes und für die Schätze der geweihten Gegenstände; 13 und die Anordnungen für die Abteilungen der Priester und Leviten und für alle Dienstverrichtungen im Hause des HERRN, auch für alle Geräte zum Dienste im Hause des HERRN. 14 Er gab ihm auch Gold nach Bedarf, für allerlei Geräte eines jeden Amtes, und Silber nach Bedarf für allerlei silberne Geräte, für allerlei Geräte eines jeden Amtes. 15 Und den Bedarf für die goldenen Leuchter und ihre goldenen Lampen, was für einen jeglichen Leuchter und seine Lampen erforderlich war. Also gab er auch den Bedarf für die silbernen Leuchter, für den Leuchter und seine Lampen, was zu einem jeden Leuchter erforderlich war. 16 Auch gab er das Gold für die Schaubrottische, für jeden Tisch sein Gewicht; desgleichen auch das Silber für die silbernen Tische. 17 Auch gab er ihm reines Gold für die Gabeln, Becken und Schalen und goldenen Becher, für einen jeglichen Becher sein Gewicht; auch für die silbernen Becher, für einen jeglichen sein Gewicht. 18 Und für den Räucheraltar das allerlauterste Gold, nach Bedarf. Er gab ihm auch ein Modell des Wagens, der goldenen Cherubim, die ihre Flügel ausbreiten und die Lade des Bundes des HERRN bedecken sollten. 19 «Alles nach der Vorschrift des HERRN, er hat mich das Vorbild zu machen gelehrt.» 20 Und David sprach zu seinem Sohne Salomo: Sei stark und fest und führe es aus! Fürchte dich nicht und erschrick nicht! Denn der HERR, Gott, mein Gott, ist mit dir und wird dich nicht loslassen noch dich verlassen, bis du alle Werke für den Dienst am Hause des HERRN vollendet hast. (5. Mose 31.6) (1. Chronik 22.13) 21 Und siehe, da sind die Abteilungen der Priester und Leviten für allen Dienst im Hause Gottes; und für jedes Werk werden Freiwillige mit dir sein, die mit Weisheit ausgerüstet sind für jeden Dienst; auch die Obersten und alles Volk stehen dir ganz zu Befehl.

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)