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1. Chronik - Kapitel 27

Die zwölf Heerführer Davids

1 Und dies sind die Kinder Israel nach ihrer Zahl, die Familienhäupter, die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und ihre Amtleute, die dem König dienten nach der Ordnung der Abteilungen, wie sie Monat für Monat kamen und gingen, alle Monate des Jahres; jede Abteilung zählte 24000. 2 ber die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels, gesetzt, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 3 Aus den Kindern des Perez war er das Oberhaupt aller Heerführer des ersten Monats. 4 ber die Abteilung für den zweiten Monat war Dodai, der Achochiter, gesetzt, und Miklot war Fürst, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 5 Der dritte Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Priesters, das Oberhaupt; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 6 Dieser Benaja war einer der dreißig Helden und über die Dreißig. Und sein Abteilungschef war sein Sohn Ammi-Sabad. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asahel, der Bruder Joabs, und nach ihm Sebadja, sein Sohn; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 8 Der fünfte für den fünften Monat war der Fürst Samchut, der Jisrachiter; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, des Tekoiters; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 10 Der siebente für den siebenten Monat war Chelez, der Peloniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Chusatiter, aus den Sarchitern; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anatotiter, von den Benjaminitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Macharai, der Netophatiter, aus den Sarchitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Piratoniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 15 Der zwölfte für den zwölften Monat war Cheldai, der Netophatiter, von Otniel; und zu seiner Abteilung gehörten 24000.

Die Oberhäupter der zwölf Stämme Israels

16 Aber über die Stämme Israels waren gesetzt: Über die Rubeniter war Fürst Elieser, der Sohn Sichris; über die Simeoniter Schephathja, der Sohn Maachas. 17 ber die Leviten Chaschabja, der Sohn Kemuels; über die Aaroniter war Zadok. 18 ber Juda war Elihu, aus den Brüdern Davids; über Issaschar Omri, der Sohn Michaels. 19 ber Sebulon war Jischmaja, der Sohn Obadjas; über Naphtali Jerimot, der Sohn Asriels. 20 ber die Kinder Ephraims war Hosea, der Sohn Asasjas; über den halben Stamm Manasse Joel, der Sohn Pedajas. 21 ber den andern halben Stamm Manasse, in Gilead, war Jiddo, der Sohn Sacharjas; über Benjamin war Jaasiel, der Sohn Abners. 22 ber Dan war Asareel, der Sohn Jerobeams. Das sind die Fürsten der Stämme Israels. 23 Aber David nahm die Zahl derer, die unter zwanzig Jahren waren, nicht auf; denn der HERR hatte verheißen, Israel zu mehren wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zwar angefangen zu zählen, allein er vollendete es nicht, denn es kam deswegen ein Zorn gericht über Israel. Daher wurde die Zahl nicht in die Chronik des Königs David aufgenommen. (1. Chronik 21.14)

Die Gutsverwalter und Ratgeber Davids

25 ber die Vorräte des Königs war Asmavet, der Sohn Adiels, gesetzt. Und über die Vorräte auf dem Lande, in den Städten, Dörfern und Festungen war Jonatan, der Sohn Ussias; 26 ber die Ackerleute, welche das Land bebauten, war Esri, der Sohn Kelubs; 27 ber die Weinberge Simei, der Ramatiter; aber über die Vorräte an Wein in den Weinbergen war Sabdi, der Siphmiter; 28 ber die Ölbäume und die Maulbeerfeigenbäume in den Tälern Baal-Chanan, der Gederiter; über die Vorräte an Öl Joas; 29 ber die Rinder, die in Saron weideten, war Sitral, der Saroniter; über die Rinder in den Tälern Saphat, der Sohn Adlais; 30 ber die Kamele war Obil, der Ismaeliter; über die Eselinnen Jechdeja, der Meronotiter; 31 ber die Schafe Jaser, der Hagariter. Alle diese waren Verwalter der Güter des Königs David. 32 Jonatan aber, Davids Oheim, war Rat, ein verständiger Mann, ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Ahitophel war auch des Königs Rat und Husai, der Arkiter, des Königs Freund. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nach Ahitophel waren Jojada, der Sohn Benajas, und Abjatar. Joab aber war des Königs Feldhauptmann. (2. Samuel 8.16)

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)