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1. Chronik - Kapitel 27

Die zwölf Heerführer Davids

1 Und dies sind die Kinder Israel nach ihrer Zahl, die Familienhäupter, die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und ihre Amtleute, die dem König dienten nach der Ordnung der Abteilungen, wie sie Monat für Monat kamen und gingen, alle Monate des Jahres; jede Abteilung zählte 24000. 2 ber die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels, gesetzt, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 3 Aus den Kindern des Perez war er das Oberhaupt aller Heerführer des ersten Monats. 4 ber die Abteilung für den zweiten Monat war Dodai, der Achochiter, gesetzt, und Miklot war Fürst, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 5 Der dritte Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Priesters, das Oberhaupt; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 6 Dieser Benaja war einer der dreißig Helden und über die Dreißig. Und sein Abteilungschef war sein Sohn Ammi-Sabad. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asahel, der Bruder Joabs, und nach ihm Sebadja, sein Sohn; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 8 Der fünfte für den fünften Monat war der Fürst Samchut, der Jisrachiter; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, des Tekoiters; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 10 Der siebente für den siebenten Monat war Chelez, der Peloniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Chusatiter, aus den Sarchitern; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anatotiter, von den Benjaminitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Macharai, der Netophatiter, aus den Sarchitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Piratoniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 15 Der zwölfte für den zwölften Monat war Cheldai, der Netophatiter, von Otniel; und zu seiner Abteilung gehörten 24000.

Die Oberhäupter der zwölf Stämme Israels

16 Aber über die Stämme Israels waren gesetzt: Über die Rubeniter war Fürst Elieser, der Sohn Sichris; über die Simeoniter Schephathja, der Sohn Maachas. 17 ber die Leviten Chaschabja, der Sohn Kemuels; über die Aaroniter war Zadok. 18 ber Juda war Elihu, aus den Brüdern Davids; über Issaschar Omri, der Sohn Michaels. 19 ber Sebulon war Jischmaja, der Sohn Obadjas; über Naphtali Jerimot, der Sohn Asriels. 20 ber die Kinder Ephraims war Hosea, der Sohn Asasjas; über den halben Stamm Manasse Joel, der Sohn Pedajas. 21 ber den andern halben Stamm Manasse, in Gilead, war Jiddo, der Sohn Sacharjas; über Benjamin war Jaasiel, der Sohn Abners. 22 ber Dan war Asareel, der Sohn Jerobeams. Das sind die Fürsten der Stämme Israels. 23 Aber David nahm die Zahl derer, die unter zwanzig Jahren waren, nicht auf; denn der HERR hatte verheißen, Israel zu mehren wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zwar angefangen zu zählen, allein er vollendete es nicht, denn es kam deswegen ein Zorn gericht über Israel. Daher wurde die Zahl nicht in die Chronik des Königs David aufgenommen. (1. Chronik 21.14)

Die Gutsverwalter und Ratgeber Davids

25 ber die Vorräte des Königs war Asmavet, der Sohn Adiels, gesetzt. Und über die Vorräte auf dem Lande, in den Städten, Dörfern und Festungen war Jonatan, der Sohn Ussias; 26 ber die Ackerleute, welche das Land bebauten, war Esri, der Sohn Kelubs; 27 ber die Weinberge Simei, der Ramatiter; aber über die Vorräte an Wein in den Weinbergen war Sabdi, der Siphmiter; 28 ber die Ölbäume und die Maulbeerfeigenbäume in den Tälern Baal-Chanan, der Gederiter; über die Vorräte an Öl Joas; 29 ber die Rinder, die in Saron weideten, war Sitral, der Saroniter; über die Rinder in den Tälern Saphat, der Sohn Adlais; 30 ber die Kamele war Obil, der Ismaeliter; über die Eselinnen Jechdeja, der Meronotiter; 31 ber die Schafe Jaser, der Hagariter. Alle diese waren Verwalter der Güter des Königs David. 32 Jonatan aber, Davids Oheim, war Rat, ein verständiger Mann, ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Ahitophel war auch des Königs Rat und Husai, der Arkiter, des Königs Freund. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nach Ahitophel waren Jojada, der Sohn Benajas, und Abjatar. Joab aber war des Königs Feldhauptmann. (2. Samuel 8.16)

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3. Mose - Kapitel 15

Unreinheit bei Männern

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann an seinem Fleisch einen Fluß hat, derselbe ist unrein. (4. Mose 5.2) 3 Dann aber ist er unrein an diesem Fluß, wenn sein Fleisch eitert oder verstopft ist. 4 Alles Lager, darauf er liegt, und alles, darauf er sitzt, wird unrein werden. 5 Und wer sein Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 6 Und wer sich setzt, wo er gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 8 Wenn er seinen Speichel wirft auf den, der rein ist, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 9 Und der Sattel, darauf er reitet, wird unrein werden. 10 Und wer anrührt irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein bis auf den Abend. Und wer solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 11 Und welchen er anrührt, ehe er die Hände wäscht, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 12 Wenn er ein irdenes Gefäß anrührt, das soll man zerbrechen; aber das hölzerne Gefäß soll man mit Wasser spülen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er rein wird von seinem Fluß, so soll er sieben Tage zählen, nachdem er rein geworden ist, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit fließendem Wasser baden, so ist er rein.
14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN bringen vor die Tür der Hütte des Stifts und dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll aus einer ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen und ihn versöhnen vor dem HERRN seines Flusses halben. 16 Wenn einem Mann im Schlaf der Same entgeht, der soll sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 22.4)
17 Und alles Kleid und alles Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll er waschen mit Wasser und unrein sein bis auf den Abend. 18 Ein Weib, bei welchem ein solcher liegt, die soll sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.

Unreinheit bei Frauen

19 Wenn ein Weib ihres Leibes Blutfluß hat, die soll sieben Tage unrein geachtet werden; wer sie anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend. (3. Mose 18.19)
20 Und alles, worauf sie liegt, solange sie ihre Zeit hat, und worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 22 Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 23 Und wer anrührt irgend etwas, das auf ihrem Lager gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat soll unrein sein bis auf den Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt und es kommt sie ihre Zeit an bei ihm, der wird sieben Tage unrein sein, und das Lager, auf dem er gelegen hat wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib den Blutfluß eine lange Zeit hat, zu ungewöhnlicher Zeit oder über die gewöhnliche Zeit, so wird sie unrein sein, solange sie ihn hat; wie zu ihrer gewöhnlichen Zeit, so soll sie auch da unrein sein.
26 Alles Lager, darauf sie liegt die ganze Zeit ihres Flußes, soll sein wie ihr Lager zu ihrer gewöhnlichen Zeit. Und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein gleich der Unreinigkeit ihrer gewöhnlichen Zeit. 27 Wer deren etwas anrührt, der wird unrein sein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Fluß, so soll sie sieben Tage zählen; darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und zum Priester bringen vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll aus einer machen ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer, und sie versöhnen vor dem HERRN über den Fluß ihrer Unreinigkeit. 31 So sollt ihr die Kinder Israel warnen vor ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht sterben in ihrer Unreinigkeit, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz über den, der einen Fluß hat und dem der Same im Schlaf entgeht, daß er unrein davon wird,
33 und über die, die ihren Blutfluß hat, und wer einen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und wenn ein Mann bei einer Unreinen liegt.