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1. Chronik - Kapitel 27

Die zwölf Heerführer Davids

1 Und dies sind die Kinder Israel nach ihrer Zahl, die Familienhäupter, die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und ihre Amtleute, die dem König dienten nach der Ordnung der Abteilungen, wie sie Monat für Monat kamen und gingen, alle Monate des Jahres; jede Abteilung zählte 24000. 2 ber die erste Abteilung für den ersten Monat war Jaschobam, der Sohn Sabdiels, gesetzt, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 3 Aus den Kindern des Perez war er das Oberhaupt aller Heerführer des ersten Monats. 4 ber die Abteilung für den zweiten Monat war Dodai, der Achochiter, gesetzt, und Miklot war Fürst, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 5 Der dritte Heerführer für den dritten Monat war Benaja, der Sohn Jojadas, des Priesters, das Oberhaupt; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 6 Dieser Benaja war einer der dreißig Helden und über die Dreißig. Und sein Abteilungschef war sein Sohn Ammi-Sabad. 7 Der vierte für den vierten Monat war Asahel, der Bruder Joabs, und nach ihm Sebadja, sein Sohn; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 8 Der fünfte für den fünften Monat war der Fürst Samchut, der Jisrachiter; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 9 Der sechste für den sechsten Monat war Ira, der Sohn des Ikkes, des Tekoiters; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 10 Der siebente für den siebenten Monat war Chelez, der Peloniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 11 Der achte für den achten Monat war Sibbekai, der Chusatiter, aus den Sarchitern; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. (1. Chronik 20.4) 12 Der neunte für den neunten Monat war Abieser, der Anatotiter, von den Benjaminitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 13 Der zehnte für den zehnten Monat war Macharai, der Netophatiter, aus den Sarchitern, und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 14 Der elfte für den elften Monat war Benaja, der Piratoniter, aus den Kindern Ephraims; und zu seiner Abteilung gehörten 24000. 15 Der zwölfte für den zwölften Monat war Cheldai, der Netophatiter, von Otniel; und zu seiner Abteilung gehörten 24000.

Die Oberhäupter der zwölf Stämme Israels

16 Aber über die Stämme Israels waren gesetzt: Über die Rubeniter war Fürst Elieser, der Sohn Sichris; über die Simeoniter Schephathja, der Sohn Maachas. 17 ber die Leviten Chaschabja, der Sohn Kemuels; über die Aaroniter war Zadok. 18 ber Juda war Elihu, aus den Brüdern Davids; über Issaschar Omri, der Sohn Michaels. 19 ber Sebulon war Jischmaja, der Sohn Obadjas; über Naphtali Jerimot, der Sohn Asriels. 20 ber die Kinder Ephraims war Hosea, der Sohn Asasjas; über den halben Stamm Manasse Joel, der Sohn Pedajas. 21 ber den andern halben Stamm Manasse, in Gilead, war Jiddo, der Sohn Sacharjas; über Benjamin war Jaasiel, der Sohn Abners. 22 ber Dan war Asareel, der Sohn Jerobeams. Das sind die Fürsten der Stämme Israels. 23 Aber David nahm die Zahl derer, die unter zwanzig Jahren waren, nicht auf; denn der HERR hatte verheißen, Israel zu mehren wie die Sterne des Himmels. (1. Mose 22.17) 24 Joab, der Sohn der Zeruja, hatte zwar angefangen zu zählen, allein er vollendete es nicht, denn es kam deswegen ein Zorn gericht über Israel. Daher wurde die Zahl nicht in die Chronik des Königs David aufgenommen. (1. Chronik 21.14)

Die Gutsverwalter und Ratgeber Davids

25 ber die Vorräte des Königs war Asmavet, der Sohn Adiels, gesetzt. Und über die Vorräte auf dem Lande, in den Städten, Dörfern und Festungen war Jonatan, der Sohn Ussias; 26 ber die Ackerleute, welche das Land bebauten, war Esri, der Sohn Kelubs; 27 ber die Weinberge Simei, der Ramatiter; aber über die Vorräte an Wein in den Weinbergen war Sabdi, der Siphmiter; 28 ber die Ölbäume und die Maulbeerfeigenbäume in den Tälern Baal-Chanan, der Gederiter; über die Vorräte an Öl Joas; 29 ber die Rinder, die in Saron weideten, war Sitral, der Saroniter; über die Rinder in den Tälern Saphat, der Sohn Adlais; 30 ber die Kamele war Obil, der Ismaeliter; über die Eselinnen Jechdeja, der Meronotiter; 31 ber die Schafe Jaser, der Hagariter. Alle diese waren Verwalter der Güter des Königs David. 32 Jonatan aber, Davids Oheim, war Rat, ein verständiger Mann, ein Schriftgelehrter. Und Jechiel, der Sohn Hakmonis, war bei den Söhnen des Königs. 33 Ahitophel war auch des Königs Rat und Husai, der Arkiter, des Königs Freund. (2. Samuel 15.12) (2. Samuel 15.37) 34 Nach Ahitophel waren Jojada, der Sohn Benajas, und Abjatar. Joab aber war des Königs Feldhauptmann. (2. Samuel 8.16)

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3. Mose - Kapitel 14

Die Reinigung von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Das ist das Gesetz über den Aussätzigen, wenn er soll gereinigt werden. Er soll zum Priester kommen. (Matthäus 8.4) 3 Und der Priester soll aus dem Lager gehen und besehen, wie das Mal des Aussatzes am Aussätzigen heil geworden ist, 4 und soll gebieten dem, der zu reinigen ist, daß er zwei lebendige Vögel nehme, die da rein sind, und Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop. 5 Und soll gebieten, den einen Vogel zu schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. 6 Und soll den lebendigen Vogel nehmen mit dem Zedernholz, scharlachfarbener Wolle und Isop und in des Vogels Blut tauchen, der über dem frischen Wasser geschlachtet ist, 7 und besprengen den, der vom Aussatz zu reinigen ist, siebenmal; und reinige ihn also und lasse den lebendigen Vogel ins freie Feld fliegen. (3. Mose 16.22) 8 Der Gereinigte aber soll seine Kleider waschen und alle seine Haare abscheren und sich mit Wasser baden, so ist er rein. Darnach gehe er ins Lager; doch soll er außerhalb seiner Hütte sieben Tage bleiben. (4. Mose 8.7)
9 Und am siebenten Tage soll er alle seine Haare abscheren auf dem Haupt, am Bart, an den Augenbrauen, daß alle Haare abgeschoren seien, und soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, so ist er rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen ohne Fehl und ein jähriges Schaf ohne Fehl und drei zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und ein Log Öl.
11 Da soll der Priester den Gereinigten und diese Dinge stellen vor den HERRN, vor der Tür der Hütte des Stifts. 12 Und soll das eine Lamm nehmen und zum Schuldopfer opfern mit dem Log Öl; und soll solches vor dem HERRN weben 13 und darnach das Lamm schlachten, wo man das Sündopfer und Brandopfer schlachtet, nämlich an heiliger Stätte; denn wie das Sündopfer, also ist auch das Schuldopfer des Priesters; denn es ist ein Hochheiliges. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester soll von dem Blut nehmen vom Schuldopfer und dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23)
15 Darnach soll er von dem Log Öl nehmen und es in seine, des Priesters, linke Hand gießen 16 und mit seinem rechten Finger in das Öl tauchen, das in seiner linken Hand ist, und sprengen vom Öl mit seinem Finger siebenmal vor dem HERRN. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Vom übrigen Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel des rechten Ohrs tun und auf den rechten Daumen und auf die große Zehe seines rechten Fußes, oben auf das Blut des Schuldopfers. 18 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er auf des Gereinigten Haupt tun und ihn versöhnen vor dem HERRN. 19 Und soll das Sündopfer machen und den Gereinigten versöhnen seiner Unreinigkeit halben; und soll darnach das Brandopfer schlachten 20 und soll es auf dem Altar opfern samt dem Speisopfer und ihn versöhnen, so ist er rein. 21 Ist er aber arm und erwirbt mit seiner Hand nicht so viel, so nehme er ein Lamm zum Schuldopfer, zu weben, zu seiner Versöhnung und ein zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zum Speisopfer, und ein Log Öl
22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die er mit seiner Hand erwerben kann, daß eine sei ein Sündopfer, die andere ein Brandopfer, (3. Mose 5.7) 23 und bringe sie am achten Tage seiner Reinigung zum Priester vor die Tür der Hütte des Stifts, vor den HERRN. 24 Da soll der Priester das Lamm zum Schuldopfer nehmen und das Log Öl und soll's alles weben vor dem HERRN
25 und das Lamm des Schuldopfers schlachten und Blut nehmen von demselben Schuldopfer und es dem Gereinigten tun auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, 26 und von dem Öl in seine, des Priesters, linke Hand gießen 27 und mit seinem rechten Finger vom Öl, das in seiner linken Hand ist, siebenmal sprengen vor dem HERRN. 28 Von dem übrigen aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf den Knorpel seines rechten Ohrs und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes tun, oben auf das Blut des Schuldopfers. 29 Das übrige Öl aber in seiner Hand soll er dem Gereinigten auf das Haupt tun, ihn zu versöhnen vor dem HERRN; 30 und darnach aus der einen Turteltaube oder jungen Taube, wie seine Hand hat mögen erwerben, 31 ein Sündopfer, aus der andern ein Brandopfer machen samt dem Speisopfer. Und soll der Priester den Gereinigten also versöhnen vor dem HERRN. 32 Das sei das Gesetz für den Aussätzigen, der mit seiner Hand nicht erwerben kann, was zur Reinigung gehört.

Aussatz an Häusern

33 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung ein Aussatzmal geben, 35 so soll der kommen, des das Haus ist, es dem Priester ansagen und sprechen: Es sieht mich an, als sei ein Aussatzmal an meinem Hause. (3. Mose 13.2) 36 Da soll der Priester heißen, daß sie das Haus ausräumen, ehe denn der Priester hineingeht, das Mal zu besehen, auf daß nicht unrein werde alles, was im Hause ist; darnach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Wenn er nun das Mal besieht und findet, daß an der Wand des Hauses grünliche oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist, (3. Mose 13.3) 38 so soll er aus dem Hause zur Tür herausgehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und wenn er am siebenten Tage wiederkommt und sieht, daß das Mal weitergefressen hat an des Hauses Wand, 40 so soll er die Steine heißen ausbrechen, darin das Mal ist, und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsherum schaben und die abgeschabte Tünche hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten 42 und andere Steine nehmen und an jener Statt tun und andern Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Wenn das Mal wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgerissen und das Haus anders beworfen hat,
44 so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Hause, so ist's gewiß ein fressender Aussatz am Hause, und es ist unrein. 45 Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und alle Tünche am Hause, und soll's hinausführen vor die Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis an den Abend. (3. Mose 11.24) 47 Und wer darin liegt oder darin ißt, der soll seine Kleider waschen. 48 Wo aber der Priester, wenn er hineingeht, sieht, daß dies Mal nicht weiter am Haus gefressen hat, nachdem das Haus beworfen ist, so soll er's rein sprechen; denn das Mal ist heil geworden.
49 Und soll zum Sündopfer für das Haus nehmen zwei Vögel, Zedernholz und scharlachfarbene Wolle und Isop, 50 und den einen Vogel schlachten in ein irdenes Gefäß über frischem Wasser. (3. Mose 14.5-6) 51 Und soll nehmen das Zedernholz, die scharlachfarbene Wolle, den Isop und den lebendigen Vogel, und in des geschlachteten Vogels Blut und in das frische Wasser tauchen, und das Haus siebenmal besprengen. 52 Und soll also das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels und mit dem frischen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, mit Isop und mit scharlachfarbener Wolle. 53 Und soll den lebendigen Vogel lassen hinaus vor die Stadt ins freie Feld fliegen, und das Haus versöhnen, so ist's rein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz über allerlei Mal des Aussatzes und Grindes,
55 über den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 über Beulen, Ausschlag und Eiterweiß, 57 auf daß man wisse, wann etwas unrein oder rein ist. Das ist das Gesetz vom Aussatz.