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1. Chronik - Kapitel 26

Die Torhüter des Tempels und die Verwalter des Tempelschatzes

1 Von den Abteilungen der Torhüter: Unter den Korahitern war Meschelemja, der Sohn Kores, aus den Söhnen Asaphs. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Söhne Meschelemjas aber waren diese: Der Erstgeborene Sacharja, der zweite Jediael, der dritte Sebadja, der vierte Jatniel, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan, der siebente Eljoenai. 4 Die Söhne Obed-Edoms aber waren diese: Der Erstgeborene Semaja, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sakar, der fünfte Netaneel, 5 der sechste Ammiel, der siebente Issaschar, der achte Peulletai: denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die Häupter ihrer Familien wurden; denn sie waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Söhne Semajas: Otni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder wackere Leute waren, Elihu und Semachja. 8 Alle diese waren aus den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und Brüder, wackere Leute, tauglich zu Ämtern, zusammen zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Leute, achtzehn. 10 Chosa aber, aus den Söhnen Meraris, hatte Söhne; Simri war das Oberhaupt; wiewohl er nicht der Erstgeborene war, so setzte ihn doch sein Vater zum Haupt; 11 der zweite Hilkja, der dritte Tebalja, der vierte Sacharja. Aller Söhne und Brüder Chosas waren dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torhüter, und zwar den Mannschaftshäuptern, fielen gleich wie ihren Brüdern Ämter zu, die sie im Hause des HERRN zu versehen hatten. 13 Und sie warfen das Los nach ihren Vaterhäusern, den kleinen sowohl als den großen, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Das Los für das Tor gegen Osten fiel auf Selemja; und für seinen Sohn Sacharja, der ein kluger Ratgeber war, warf man das Los, das fiel für ihn gegen Norden. 15 Für Obed-Edom aber gegen Süden, und für seine Söhne bei dem Vorratshause; 16 für Schuppim und Chosa gegen Westen, beim Tor Schalleket, an der oberen Straße; eine Wache neben der andern. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier, gegen Süden täglich vier und bei dem Vorratshause je zwei; 18 am Parbar, gegen Westen, vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies ist die Verteilung der Tore unter die Söhne der Korahiter und die Söhne Meraris.

Die Verwalter der Schätze im Haus Gottes

20 Und die Leviten, ihre Brüder, waren über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geweihten Dinge. 21 Die Söhne Laedans, die Söhne des Gersoniters, die Familienhäupter Laedans, des Gersoniters, waren die Jechieliter. (1. Chronik 23.8) 22 Die Söhne Jechiels, Setam und dessen Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Von den Amramitern, Jizharitern, Hebronitern und Ussielitern war Schebuel, 24 der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder von Elieser: dessen Sohn war Rechabja, dessen Sohn war Jesaja, dessen Sohn war Joran, dessen Sohn war Sichri, dessen Sohn war Schelomit. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomit und seine Brüder waren über alle Schätze der geweihten Gegenstände, welche der König David und die Familienhäupter und die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und die Heerführer geweiht hatten 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geweiht, um das Haus des HERRN zu unterstützen, 28 auch über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geweiht hatten; alles Geweihte war unter der Aufsicht Schelomits und seiner Brüder.

David bestimmt Leviten als Vorsteher und Richter

29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne als Amtleute und Richter über Israel bestellt für das auswärtige Geschäft. 30 Von den Hebronitern aber standen Chasabja und seine Brüder, 1700 wackere Männer, der Verwaltung Israels vor, diesseits des Jordan, gegen Westen, für alle Angelegenheiten des HERRN und zum Dienste des Königs. 31 Von den Hebronitern war Jerija das Oberhaupt der Hebroniter, ihrer Geschlechter und Familien. Im vierzigsten Jahre des Königreichs Davids wurde nach ihnen gesucht, und man fand unter ihnen wackere Männer zu Jaeser in Gilead, 32 und seine Brüder, wackere Leute, 2700 Familienhäupter; die setzte der König David über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und des Königs.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)