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1. Chronik - Kapitel 26

Die Torhüter des Tempels und die Verwalter des Tempelschatzes

1 Von den Abteilungen der Torhüter: Unter den Korahitern war Meschelemja, der Sohn Kores, aus den Söhnen Asaphs. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Söhne Meschelemjas aber waren diese: Der Erstgeborene Sacharja, der zweite Jediael, der dritte Sebadja, der vierte Jatniel, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan, der siebente Eljoenai. 4 Die Söhne Obed-Edoms aber waren diese: Der Erstgeborene Semaja, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sakar, der fünfte Netaneel, 5 der sechste Ammiel, der siebente Issaschar, der achte Peulletai: denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die Häupter ihrer Familien wurden; denn sie waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Söhne Semajas: Otni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder wackere Leute waren, Elihu und Semachja. 8 Alle diese waren aus den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und Brüder, wackere Leute, tauglich zu Ämtern, zusammen zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Leute, achtzehn. 10 Chosa aber, aus den Söhnen Meraris, hatte Söhne; Simri war das Oberhaupt; wiewohl er nicht der Erstgeborene war, so setzte ihn doch sein Vater zum Haupt; 11 der zweite Hilkja, der dritte Tebalja, der vierte Sacharja. Aller Söhne und Brüder Chosas waren dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torhüter, und zwar den Mannschaftshäuptern, fielen gleich wie ihren Brüdern Ämter zu, die sie im Hause des HERRN zu versehen hatten. 13 Und sie warfen das Los nach ihren Vaterhäusern, den kleinen sowohl als den großen, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Das Los für das Tor gegen Osten fiel auf Selemja; und für seinen Sohn Sacharja, der ein kluger Ratgeber war, warf man das Los, das fiel für ihn gegen Norden. 15 Für Obed-Edom aber gegen Süden, und für seine Söhne bei dem Vorratshause; 16 für Schuppim und Chosa gegen Westen, beim Tor Schalleket, an der oberen Straße; eine Wache neben der andern. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier, gegen Süden täglich vier und bei dem Vorratshause je zwei; 18 am Parbar, gegen Westen, vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies ist die Verteilung der Tore unter die Söhne der Korahiter und die Söhne Meraris.

Die Verwalter der Schätze im Haus Gottes

20 Und die Leviten, ihre Brüder, waren über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geweihten Dinge. 21 Die Söhne Laedans, die Söhne des Gersoniters, die Familienhäupter Laedans, des Gersoniters, waren die Jechieliter. (1. Chronik 23.8) 22 Die Söhne Jechiels, Setam und dessen Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Von den Amramitern, Jizharitern, Hebronitern und Ussielitern war Schebuel, 24 der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder von Elieser: dessen Sohn war Rechabja, dessen Sohn war Jesaja, dessen Sohn war Joran, dessen Sohn war Sichri, dessen Sohn war Schelomit. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomit und seine Brüder waren über alle Schätze der geweihten Gegenstände, welche der König David und die Familienhäupter und die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und die Heerführer geweiht hatten 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geweiht, um das Haus des HERRN zu unterstützen, 28 auch über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geweiht hatten; alles Geweihte war unter der Aufsicht Schelomits und seiner Brüder.

David bestimmt Leviten als Vorsteher und Richter

29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne als Amtleute und Richter über Israel bestellt für das auswärtige Geschäft. 30 Von den Hebronitern aber standen Chasabja und seine Brüder, 1700 wackere Männer, der Verwaltung Israels vor, diesseits des Jordan, gegen Westen, für alle Angelegenheiten des HERRN und zum Dienste des Königs. 31 Von den Hebronitern war Jerija das Oberhaupt der Hebroniter, ihrer Geschlechter und Familien. Im vierzigsten Jahre des Königreichs Davids wurde nach ihnen gesucht, und man fand unter ihnen wackere Männer zu Jaeser in Gilead, 32 und seine Brüder, wackere Leute, 2700 Familienhäupter; die setzte der König David über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und des Königs.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.