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1. Chronik - Kapitel 26

Die Torhüter des Tempels und die Verwalter des Tempelschatzes

1 Von den Abteilungen der Torhüter: Unter den Korahitern war Meschelemja, der Sohn Kores, aus den Söhnen Asaphs. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Söhne Meschelemjas aber waren diese: Der Erstgeborene Sacharja, der zweite Jediael, der dritte Sebadja, der vierte Jatniel, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan, der siebente Eljoenai. 4 Die Söhne Obed-Edoms aber waren diese: Der Erstgeborene Semaja, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sakar, der fünfte Netaneel, 5 der sechste Ammiel, der siebente Issaschar, der achte Peulletai: denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die Häupter ihrer Familien wurden; denn sie waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Söhne Semajas: Otni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder wackere Leute waren, Elihu und Semachja. 8 Alle diese waren aus den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und Brüder, wackere Leute, tauglich zu Ämtern, zusammen zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Leute, achtzehn. 10 Chosa aber, aus den Söhnen Meraris, hatte Söhne; Simri war das Oberhaupt; wiewohl er nicht der Erstgeborene war, so setzte ihn doch sein Vater zum Haupt; 11 der zweite Hilkja, der dritte Tebalja, der vierte Sacharja. Aller Söhne und Brüder Chosas waren dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torhüter, und zwar den Mannschaftshäuptern, fielen gleich wie ihren Brüdern Ämter zu, die sie im Hause des HERRN zu versehen hatten. 13 Und sie warfen das Los nach ihren Vaterhäusern, den kleinen sowohl als den großen, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Das Los für das Tor gegen Osten fiel auf Selemja; und für seinen Sohn Sacharja, der ein kluger Ratgeber war, warf man das Los, das fiel für ihn gegen Norden. 15 Für Obed-Edom aber gegen Süden, und für seine Söhne bei dem Vorratshause; 16 für Schuppim und Chosa gegen Westen, beim Tor Schalleket, an der oberen Straße; eine Wache neben der andern. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier, gegen Süden täglich vier und bei dem Vorratshause je zwei; 18 am Parbar, gegen Westen, vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies ist die Verteilung der Tore unter die Söhne der Korahiter und die Söhne Meraris.

Die Verwalter der Schätze im Haus Gottes

20 Und die Leviten, ihre Brüder, waren über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geweihten Dinge. 21 Die Söhne Laedans, die Söhne des Gersoniters, die Familienhäupter Laedans, des Gersoniters, waren die Jechieliter. (1. Chronik 23.8) 22 Die Söhne Jechiels, Setam und dessen Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Von den Amramitern, Jizharitern, Hebronitern und Ussielitern war Schebuel, 24 der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder von Elieser: dessen Sohn war Rechabja, dessen Sohn war Jesaja, dessen Sohn war Joran, dessen Sohn war Sichri, dessen Sohn war Schelomit. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomit und seine Brüder waren über alle Schätze der geweihten Gegenstände, welche der König David und die Familienhäupter und die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und die Heerführer geweiht hatten 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geweiht, um das Haus des HERRN zu unterstützen, 28 auch über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geweiht hatten; alles Geweihte war unter der Aufsicht Schelomits und seiner Brüder.

David bestimmt Leviten als Vorsteher und Richter

29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne als Amtleute und Richter über Israel bestellt für das auswärtige Geschäft. 30 Von den Hebronitern aber standen Chasabja und seine Brüder, 1700 wackere Männer, der Verwaltung Israels vor, diesseits des Jordan, gegen Westen, für alle Angelegenheiten des HERRN und zum Dienste des Königs. 31 Von den Hebronitern war Jerija das Oberhaupt der Hebroniter, ihrer Geschlechter und Familien. Im vierzigsten Jahre des Königreichs Davids wurde nach ihnen gesucht, und man fand unter ihnen wackere Männer zu Jaeser in Gilead, 32 und seine Brüder, wackere Leute, 2700 Familienhäupter; die setzte der König David über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und des Königs.

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)