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1. Chronik - Kapitel 26

Die Torhüter des Tempels und die Verwalter des Tempelschatzes

1 Von den Abteilungen der Torhüter: Unter den Korahitern war Meschelemja, der Sohn Kores, aus den Söhnen Asaphs. (2. Chronik 8.14) (2. Chronik 35.15) 2 Die Söhne Meschelemjas aber waren diese: Der Erstgeborene Sacharja, der zweite Jediael, der dritte Sebadja, der vierte Jatniel, 3 der fünfte Elam, der sechste Johanan, der siebente Eljoenai. 4 Die Söhne Obed-Edoms aber waren diese: Der Erstgeborene Semaja, der zweite Josabad, der dritte Joach, der vierte Sakar, der fünfte Netaneel, 5 der sechste Ammiel, der siebente Issaschar, der achte Peulletai: denn Gott hatte ihn gesegnet. 6 Und seinem Sohn Semaja wurden auch Söhne geboren, die Häupter ihrer Familien wurden; denn sie waren tüchtige Leute. 7 So waren nun die Söhne Semajas: Otni, Rephael, Obed und Elsabad, dessen Brüder wackere Leute waren, Elihu und Semachja. 8 Alle diese waren aus den Söhnen Obed-Edoms, sie und ihre Söhne und Brüder, wackere Leute, tauglich zu Ämtern, zusammen zweiundsechzig von Obed-Edom. 9 Und Meschelemja hatte Söhne und Brüder, wackere Leute, achtzehn. 10 Chosa aber, aus den Söhnen Meraris, hatte Söhne; Simri war das Oberhaupt; wiewohl er nicht der Erstgeborene war, so setzte ihn doch sein Vater zum Haupt; 11 der zweite Hilkja, der dritte Tebalja, der vierte Sacharja. Aller Söhne und Brüder Chosas waren dreizehn. 12 Diesen Abteilungen der Torhüter, und zwar den Mannschaftshäuptern, fielen gleich wie ihren Brüdern Ämter zu, die sie im Hause des HERRN zu versehen hatten. 13 Und sie warfen das Los nach ihren Vaterhäusern, den kleinen sowohl als den großen, für jedes Tor. (1. Chronik 25.8) 14 Das Los für das Tor gegen Osten fiel auf Selemja; und für seinen Sohn Sacharja, der ein kluger Ratgeber war, warf man das Los, das fiel für ihn gegen Norden. 15 Für Obed-Edom aber gegen Süden, und für seine Söhne bei dem Vorratshause; 16 für Schuppim und Chosa gegen Westen, beim Tor Schalleket, an der oberen Straße; eine Wache neben der andern. 17 Gegen Osten waren sechs Leviten; gegen Norden täglich vier, gegen Süden täglich vier und bei dem Vorratshause je zwei; 18 am Parbar, gegen Westen, vier an der Straße und zwei am Parbar. 19 Dies ist die Verteilung der Tore unter die Söhne der Korahiter und die Söhne Meraris.

Die Verwalter der Schätze im Haus Gottes

20 Und die Leviten, ihre Brüder, waren über die Schätze des Hauses Gottes und über die Schätze der geweihten Dinge. 21 Die Söhne Laedans, die Söhne des Gersoniters, die Familienhäupter Laedans, des Gersoniters, waren die Jechieliter. (1. Chronik 23.8) 22 Die Söhne Jechiels, Setam und dessen Bruder Joel, waren über die Schätze des Hauses des HERRN. 23 Von den Amramitern, Jizharitern, Hebronitern und Ussielitern war Schebuel, 24 der Sohn Gersoms, des Sohnes Moses, Fürst über die Schätze. (1. Chronik 23.16) 25 Und seine Brüder von Elieser: dessen Sohn war Rechabja, dessen Sohn war Jesaja, dessen Sohn war Joran, dessen Sohn war Sichri, dessen Sohn war Schelomit. (1. Chronik 23.17) 26 Dieser Schelomit und seine Brüder waren über alle Schätze der geweihten Gegenstände, welche der König David und die Familienhäupter und die Obersten der Tausendschaften und Hundertschaften und die Heerführer geweiht hatten 27 von den Kriegen und von der Beute hatten sie sie geweiht, um das Haus des HERRN zu unterstützen, 28 auch über alles, was Samuel, der Seher, und Saul, der Sohn des Kis, und Abner, der Sohn Ners, und Joab, der Sohn der Zeruja, geweiht hatten; alles Geweihte war unter der Aufsicht Schelomits und seiner Brüder.

David bestimmt Leviten als Vorsteher und Richter

29 Von den Jizharitern waren Kenanja und seine Söhne als Amtleute und Richter über Israel bestellt für das auswärtige Geschäft. 30 Von den Hebronitern aber standen Chasabja und seine Brüder, 1700 wackere Männer, der Verwaltung Israels vor, diesseits des Jordan, gegen Westen, für alle Angelegenheiten des HERRN und zum Dienste des Königs. 31 Von den Hebronitern war Jerija das Oberhaupt der Hebroniter, ihrer Geschlechter und Familien. Im vierzigsten Jahre des Königreichs Davids wurde nach ihnen gesucht, und man fand unter ihnen wackere Männer zu Jaeser in Gilead, 32 und seine Brüder, wackere Leute, 2700 Familienhäupter; die setzte der König David über die Rubeniter, Gaditer und den halben Stamm Manasse, für alle Angelegenheiten Gottes und des Königs.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)