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1. Chronik - Kapitel 24

Die 24 Priesterklassen

1 Folgendes sind die Abteilungen der Söhne Aarons: Die Söhne Aarons waren: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor dem Angesicht ihres Vaters und hatten keine Kinder; und Eleasar und Itamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David teilte sie, zusammen mit Zadok, aus den Söhnen Eleasars, und mit Achimelech, aus den Söhnen Itamars, in ihre Dienstklassen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Es fand sich aber, daß die Söhne Eleasars an Familienhäuptern zahlreicher waren als die Söhne Itamars. Daher teilte man sie so ein, daß sechzehn Familienhäupter auf die Söhne Eleasars, und acht auf die Söhne Itamars kamen. 5 Und zwar teilte man sie durchs Los ein, die einen wie die andern, denn es gab sowohl unter den Söhnen Eleasars als auch unter den Söhnen Itamars «Fürsten des Heiligtums» und «Fürsten Gottes». 6 Und Semaja, der Schreiber, der Sohn Nataneels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester, und vor Achimelech, dem Sohn Abjatars, und vor den Familienhäuptern unter den Priestern und Leviten; je ein Vaterhaus ward ausgelost von Eleasar und je eines ward ausgelost von Itamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jeschebab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hesir, das achtzehnte auf Happizaz. 16 Das neunzehnte auf Petachja, das zwanzigste auf Jecheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Reihenfolge ihres Dienstes, nach welcher sie in das Haus des HERRN zu gehen haben nach ihrer Ordnung, gegeben durch ihren Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

Die Häupter der Levitenklassen

20 Aber betreffs der übrigen Söhne Levis war unter den Söhnen Amrams Schubael. Unter den Söhnen Schubaels war Jechdeja. 21 Von Rechabja: Unter den Söhnen Rechabjas war Jischia das Oberhaupt. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Unter den Jizharitern war Selomot. Unter den Söhnen Selomots war Jachat. 23 Die Söhne Hebrons waren: Jeria, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jekameam, der vierte. 24 Die Söhne Ussiels waren: Micha. Unter den Söhnen Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war Jischia. Unter den Söhnen Jischias war Sacharja. 26 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. 27 Die Söhne Jaasias: Beno, die Söhne Meraris von Jaasia waren: Beno, Soham, Sakkur und Ibri. 28 Von Machli aber war Eleasar; und dieser hatte keine Söhne; 29 von Kis: unter den Söhnen des Kis war Jerachmeel. 30 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jerimot. Das sind die Söhne der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose gleich wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, vor dem König David und vor Zadok und Achimelech und vor den Familienhäuptern der Priester und Leviten, und zwar die Familienhäupter ganz gleich wie ihre jüngeren Brüder. (1. Chronik 25.8)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)