zurückEinzelansichtvor

1. Chronik - Kapitel 24

Die 24 Priesterklassen

1 Folgendes sind die Abteilungen der Söhne Aarons: Die Söhne Aarons waren: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor dem Angesicht ihres Vaters und hatten keine Kinder; und Eleasar und Itamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David teilte sie, zusammen mit Zadok, aus den Söhnen Eleasars, und mit Achimelech, aus den Söhnen Itamars, in ihre Dienstklassen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Es fand sich aber, daß die Söhne Eleasars an Familienhäuptern zahlreicher waren als die Söhne Itamars. Daher teilte man sie so ein, daß sechzehn Familienhäupter auf die Söhne Eleasars, und acht auf die Söhne Itamars kamen. 5 Und zwar teilte man sie durchs Los ein, die einen wie die andern, denn es gab sowohl unter den Söhnen Eleasars als auch unter den Söhnen Itamars «Fürsten des Heiligtums» und «Fürsten Gottes». 6 Und Semaja, der Schreiber, der Sohn Nataneels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester, und vor Achimelech, dem Sohn Abjatars, und vor den Familienhäuptern unter den Priestern und Leviten; je ein Vaterhaus ward ausgelost von Eleasar und je eines ward ausgelost von Itamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jeschebab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hesir, das achtzehnte auf Happizaz. 16 Das neunzehnte auf Petachja, das zwanzigste auf Jecheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Reihenfolge ihres Dienstes, nach welcher sie in das Haus des HERRN zu gehen haben nach ihrer Ordnung, gegeben durch ihren Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

Die Häupter der Levitenklassen

20 Aber betreffs der übrigen Söhne Levis war unter den Söhnen Amrams Schubael. Unter den Söhnen Schubaels war Jechdeja. 21 Von Rechabja: Unter den Söhnen Rechabjas war Jischia das Oberhaupt. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Unter den Jizharitern war Selomot. Unter den Söhnen Selomots war Jachat. 23 Die Söhne Hebrons waren: Jeria, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jekameam, der vierte. 24 Die Söhne Ussiels waren: Micha. Unter den Söhnen Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war Jischia. Unter den Söhnen Jischias war Sacharja. 26 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. 27 Die Söhne Jaasias: Beno, die Söhne Meraris von Jaasia waren: Beno, Soham, Sakkur und Ibri. 28 Von Machli aber war Eleasar; und dieser hatte keine Söhne; 29 von Kis: unter den Söhnen des Kis war Jerachmeel. 30 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jerimot. Das sind die Söhne der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose gleich wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, vor dem König David und vor Zadok und Achimelech und vor den Familienhäuptern der Priester und Leviten, und zwar die Familienhäupter ganz gleich wie ihre jüngeren Brüder. (1. Chronik 25.8)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.