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1. Chronik - Kapitel 24

Die 24 Priesterklassen

1 Folgendes sind die Abteilungen der Söhne Aarons: Die Söhne Aarons waren: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor dem Angesicht ihres Vaters und hatten keine Kinder; und Eleasar und Itamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David teilte sie, zusammen mit Zadok, aus den Söhnen Eleasars, und mit Achimelech, aus den Söhnen Itamars, in ihre Dienstklassen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Es fand sich aber, daß die Söhne Eleasars an Familienhäuptern zahlreicher waren als die Söhne Itamars. Daher teilte man sie so ein, daß sechzehn Familienhäupter auf die Söhne Eleasars, und acht auf die Söhne Itamars kamen. 5 Und zwar teilte man sie durchs Los ein, die einen wie die andern, denn es gab sowohl unter den Söhnen Eleasars als auch unter den Söhnen Itamars «Fürsten des Heiligtums» und «Fürsten Gottes». 6 Und Semaja, der Schreiber, der Sohn Nataneels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester, und vor Achimelech, dem Sohn Abjatars, und vor den Familienhäuptern unter den Priestern und Leviten; je ein Vaterhaus ward ausgelost von Eleasar und je eines ward ausgelost von Itamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jeschebab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hesir, das achtzehnte auf Happizaz. 16 Das neunzehnte auf Petachja, das zwanzigste auf Jecheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Reihenfolge ihres Dienstes, nach welcher sie in das Haus des HERRN zu gehen haben nach ihrer Ordnung, gegeben durch ihren Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

Die Häupter der Levitenklassen

20 Aber betreffs der übrigen Söhne Levis war unter den Söhnen Amrams Schubael. Unter den Söhnen Schubaels war Jechdeja. 21 Von Rechabja: Unter den Söhnen Rechabjas war Jischia das Oberhaupt. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Unter den Jizharitern war Selomot. Unter den Söhnen Selomots war Jachat. 23 Die Söhne Hebrons waren: Jeria, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jekameam, der vierte. 24 Die Söhne Ussiels waren: Micha. Unter den Söhnen Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war Jischia. Unter den Söhnen Jischias war Sacharja. 26 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. 27 Die Söhne Jaasias: Beno, die Söhne Meraris von Jaasia waren: Beno, Soham, Sakkur und Ibri. 28 Von Machli aber war Eleasar; und dieser hatte keine Söhne; 29 von Kis: unter den Söhnen des Kis war Jerachmeel. 30 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jerimot. Das sind die Söhne der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose gleich wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, vor dem König David und vor Zadok und Achimelech und vor den Familienhäuptern der Priester und Leviten, und zwar die Familienhäupter ganz gleich wie ihre jüngeren Brüder. (1. Chronik 25.8)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)