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1. Chronik - Kapitel 24

Die 24 Priesterklassen

1 Folgendes sind die Abteilungen der Söhne Aarons: Die Söhne Aarons waren: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor dem Angesicht ihres Vaters und hatten keine Kinder; und Eleasar und Itamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David teilte sie, zusammen mit Zadok, aus den Söhnen Eleasars, und mit Achimelech, aus den Söhnen Itamars, in ihre Dienstklassen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Es fand sich aber, daß die Söhne Eleasars an Familienhäuptern zahlreicher waren als die Söhne Itamars. Daher teilte man sie so ein, daß sechzehn Familienhäupter auf die Söhne Eleasars, und acht auf die Söhne Itamars kamen. 5 Und zwar teilte man sie durchs Los ein, die einen wie die andern, denn es gab sowohl unter den Söhnen Eleasars als auch unter den Söhnen Itamars «Fürsten des Heiligtums» und «Fürsten Gottes». 6 Und Semaja, der Schreiber, der Sohn Nataneels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester, und vor Achimelech, dem Sohn Abjatars, und vor den Familienhäuptern unter den Priestern und Leviten; je ein Vaterhaus ward ausgelost von Eleasar und je eines ward ausgelost von Itamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jeschebab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hesir, das achtzehnte auf Happizaz. 16 Das neunzehnte auf Petachja, das zwanzigste auf Jecheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Reihenfolge ihres Dienstes, nach welcher sie in das Haus des HERRN zu gehen haben nach ihrer Ordnung, gegeben durch ihren Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

Die Häupter der Levitenklassen

20 Aber betreffs der übrigen Söhne Levis war unter den Söhnen Amrams Schubael. Unter den Söhnen Schubaels war Jechdeja. 21 Von Rechabja: Unter den Söhnen Rechabjas war Jischia das Oberhaupt. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Unter den Jizharitern war Selomot. Unter den Söhnen Selomots war Jachat. 23 Die Söhne Hebrons waren: Jeria, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jekameam, der vierte. 24 Die Söhne Ussiels waren: Micha. Unter den Söhnen Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war Jischia. Unter den Söhnen Jischias war Sacharja. 26 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. 27 Die Söhne Jaasias: Beno, die Söhne Meraris von Jaasia waren: Beno, Soham, Sakkur und Ibri. 28 Von Machli aber war Eleasar; und dieser hatte keine Söhne; 29 von Kis: unter den Söhnen des Kis war Jerachmeel. 30 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jerimot. Das sind die Söhne der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose gleich wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, vor dem König David und vor Zadok und Achimelech und vor den Familienhäuptern der Priester und Leviten, und zwar die Familienhäupter ganz gleich wie ihre jüngeren Brüder. (1. Chronik 25.8)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)