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1. Chronik - Kapitel 24

Die 24 Priesterklassen

1 Folgendes sind die Abteilungen der Söhne Aarons: Die Söhne Aarons waren: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. (1. Chronik 23.6) 2 Aber Nadab und Abihu starben vor dem Angesicht ihres Vaters und hatten keine Kinder; und Eleasar und Itamar wurden Priester. (3. Mose 10.1-2) (3. Mose 10.12) 3 Und David teilte sie, zusammen mit Zadok, aus den Söhnen Eleasars, und mit Achimelech, aus den Söhnen Itamars, in ihre Dienstklassen ein. (2. Chronik 8.14) 4 Es fand sich aber, daß die Söhne Eleasars an Familienhäuptern zahlreicher waren als die Söhne Itamars. Daher teilte man sie so ein, daß sechzehn Familienhäupter auf die Söhne Eleasars, und acht auf die Söhne Itamars kamen. 5 Und zwar teilte man sie durchs Los ein, die einen wie die andern, denn es gab sowohl unter den Söhnen Eleasars als auch unter den Söhnen Itamars «Fürsten des Heiligtums» und «Fürsten Gottes». 6 Und Semaja, der Schreiber, der Sohn Nataneels, aus den Leviten, schrieb sie auf vor dem König und vor den Obersten und vor Zadok, dem Priester, und vor Achimelech, dem Sohn Abjatars, und vor den Familienhäuptern unter den Priestern und Leviten; je ein Vaterhaus ward ausgelost von Eleasar und je eines ward ausgelost von Itamar. (1. Chronik 18.16) 7 Und das erste Los fiel auf Jojarib, das zweite auf Jedaja, 8 das dritte auf Harim, das vierte auf Seorim, 9 das fünfte auf Malchija, das sechste auf Mijamin, 10 das siebente auf Hakkoz, das achte auf Abija, (Lukas 1.5) 11 das neunte auf Jesua, das zehnte auf Sechanja, 12 das elfte auf Eljaschib, das zwölfte auf Jakim, 13 das dreizehnte auf Huppa, das vierzehnte auf Jeschebab, 14 das fünfzehnte auf Bilga, das sechzehnte auf Immer, 15 das siebzehnte auf Hesir, das achtzehnte auf Happizaz. 16 Das neunzehnte auf Petachja, das zwanzigste auf Jecheskel, 17 das einundzwanzigste auf Jachin, das zweiundzwanzigste auf Gamul, 18 das dreiundzwanzigste auf Delaja, das vierundzwanzigste auf Maasja. 19 Das ist die Reihenfolge ihres Dienstes, nach welcher sie in das Haus des HERRN zu gehen haben nach ihrer Ordnung, gegeben durch ihren Vater Aaron, wie ihm der HERR, der Gott Israels, geboten hatte.

Die Häupter der Levitenklassen

20 Aber betreffs der übrigen Söhne Levis war unter den Söhnen Amrams Schubael. Unter den Söhnen Schubaels war Jechdeja. 21 Von Rechabja: Unter den Söhnen Rechabjas war Jischia das Oberhaupt. (1. Chronik 23.17) (1. Chronik 26.25) 22 Unter den Jizharitern war Selomot. Unter den Söhnen Selomots war Jachat. 23 Die Söhne Hebrons waren: Jeria, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; Jekameam, der vierte. 24 Die Söhne Ussiels waren: Micha. Unter den Söhnen Michas war Samir. 25 Der Bruder Michas war Jischia. Unter den Söhnen Jischias war Sacharja. 26 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. 27 Die Söhne Jaasias: Beno, die Söhne Meraris von Jaasia waren: Beno, Soham, Sakkur und Ibri. 28 Von Machli aber war Eleasar; und dieser hatte keine Söhne; 29 von Kis: unter den Söhnen des Kis war Jerachmeel. 30 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jerimot. Das sind die Söhne der Leviten nach ihren Vaterhäusern. 31 Und auch sie warfen Lose gleich wie ihre Brüder, die Söhne Aarons, vor dem König David und vor Zadok und Achimelech und vor den Familienhäuptern der Priester und Leviten, und zwar die Familienhäupter ganz gleich wie ihre jüngeren Brüder. (1. Chronik 25.8)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)