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1. Chronik - Kapitel 23

Die Leviten und ihre Dienstordnung

1 Also machte David, als er alt und lebenssatt geworden war, seinen Sohn Salomo zum König über Israel. (1. Könige 1.28) 2 Und er versammelte alle Obersten in Israel und die Priester und Leviten. 3 Die Leviten aber wurden gezählt, von dreißig Jahren an und darüber. Und ihre Zahl, Haupt für Haupt, betrug 38000 Mann. 4 «Von diesen sagte David, sollen sein: 24000 Mann, die das Werk am Hause des HERRN treiben, und 6000 Amtleute und Richter, 5 und 4000 Torhüter und 4000, die den HERRN preisen mit Instrumenten, die ich für den Gesang gemacht habe.» 6 David teilte sie in Abteilungen, nach den Söhnen Levis: Gerson, Kahat und Merari. (1. Chronik 6.1-2) 7 Die Gersoniter waren: Laedan und Simei. 8 Die Söhne Laedans: Jechiel, das Oberhaupt, Setam und Joel, ihrer drei. (1. Chronik 26.21) 9 Die Söhne Simeis aber waren: Selomit, Hasiel und Haran, ihrer drei. Das waren die Familienhäupter von Laedan. 10 Auch diese waren Söhne Simeis: Jahat, Sina, Jeusch und Berija; diese vier waren Söhne Simeis. 11 Jahat war der erste, Sina der zweite. Aber Jeusch und Berija hatten nicht viele Kinder, darum wurden sie für ein einziges Stammhaus gerechnet. 12 Die Kinder Kahats waren: Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel, ihrer vier. 13 Die Kinder Amrams waren: Aaron und Mose. Aaron aber ward ausgesondert, daß er das Allerheiligste heilige, er und seine Söhne, ewiglich, daß sie vor dem HERRN räuchern, ihm dienen und in seinem Namen segnen ewiglich. (5. Mose 10.8) (1. Chronik 6.34) (Hebräer 5.4) 14 Und die Söhne Moses, des Mannes Gottes, wurden zum Stamme Levi gerechnet. (5. Mose 33.1) 15 Die Söhne Moses aber waren: Gerson und Elieser. (2. Mose 18.3-4) 16 Die Söhne Gersons: Sebuel, das Oberhaupt. (1. Chronik 26.24) 17 Die Söhne Eliesers: Rechabja, das Oberhaupt. Und Elieser hatte keine andern Söhne. Aber der Söhne Rechabjas waren sehr viele. (1. Chronik 24.21) 18 Die Söhne Jizhars waren: Selomit, das Oberhaupt. 19 Die Söhne Hebrons waren: Jerija, das Oberhaupt; Amarja, der zweite; Jahasiel, der dritte; und Jekameam, der vierte. 20 Die Söhne Ussiels waren: Micha, das Oberhaupt, und Jischija, der zweite. 21 Die Söhne Meraris waren: Machli und Muschi. Die Söhne Machlis waren: Eleasar und Kis. (1. Chronik 6.4) 22 Eleasar aber starb und hatte keine Söhne, sondern nur Töchter; und die Söhne des Kis, ihre Vettern, nahmen sie. 23 Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jeremot, ihrer drei. 24 Das sind die Söhne Levis nach den Häusern ihrer Väter, die Familienhäupter, so wie sie gemustert wurden nach der Zahl der Namen, nach der Kopfzahl, von zwanzig Jahren an und darüber, so viele ihrer das Werk des Dienstes am Hause des HERRN verrichteten. 25 Denn David sprach: «Der HERR, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe gegeben und wird zu Jerusalem wohnen ewiglich. 26 So haben nun die Leviten die Wohnung mit allen Geräten, die zu ihrem Dienste gehören, nicht mehr zu tragen 27 denn nach den letzten Anordnungen Davids waren die Söhne Levis von zwanzig Jahren und darüber gezählt worden, 28 sondern sie sollen den Söhnen Aarons an die Hand gehen im Dienste am Hause des HERRN: zur Aufsicht über die Vorhöfe und über die Kammern und zur Reinigung des ganzen Heiligtums und zur Verrichtung des Dienstes im Hause Gottes; 29 auch sollen sie zum Schaubrot, zum Semmelmehl, zum Speisopfer, zu den ungesäuerten Fladen, zu dem in der Pfanne Gebackenen, zum Gerösteten und zu allem Gewicht und Maß sehen; 30 und sie sollen alle Morgen antreten, dem HERRN zu danken und ihn zu loben, desgleichen auch am Abend; (Psalm 92.3) 31 auch haben sie dem HERRN alle Brandopfer zu opfern, an den Sabbaten, Neumonden und Festen in der vorgeschriebenen Zahl vor dem HERRN immerdar. 32 So sollen sie besorgen, was es an der Stiftshütte und am Heiligtum zu besorgen gibt, und die Aufträge der Söhne Aarons, ihrer Brüder, im Dienste am Hause des HERRN.»

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)