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1. Chronik - Kapitel 22

Davids Vorbereitungen für den Tempelbau

1 Und David sprach: Hier soll das Haus Gottes des HERRN sein und dies der Altar zum Brandopfer für Israel! (2. Chronik 3.1) 2 Und David gebot, die Fremdlinge, die im Lande Israel waren, zu versammeln, und bestellte Steinmetzen, um Quadersteine zu hauen, für den Bau des Hauses Gottes. (2. Chronik 2.16) 3 Und David schaffte viel Eisen an für die Nägel an den Torflügeln und für die Klammern, und so viel Erz, daß es nicht zu wägen war; 4 auch Zedernholz ohne Zahl. Denn die von Zidon und Tyrus brachten David viel Zedernholz. 5 Denn David sprach: Mein Sohn Salomo ist jung und zart; das Haus aber, das dem HERRN zu bauen ist, soll groß sein, auf daß sein Name und Ruhm in allen Landen erhoben werde; darum will ich ihm Vorrat verschaffen. Also verschaffte David vor seinem Tode Vorrat in Menge. (1. Chronik 29.1) 6 Und er rief seinen Sohn Salomo und gebot ihm, das Haus des HERRN, des Gottes Israel, zu bauen. 7 David aber sprach zu Salomo: Mein Sohn, ich hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen; (1. Chronik 17.1) (1. Chronik 28.2) 8 aber das Wort des HERRN erging an mich und sprach: Du hast viel Blut vergossen und große Kriege geführt; du sollst meinem Namen kein Haus bauen, weil du so viel Blut vor mir auf die Erde vergossen hast! 9 Siehe, ein Sohn, der dir geboren werden soll, wird ein Mann der Ruhe sein; denn ich will ihm Ruhe geben vor allen seinen Feinden ringsumher, darum soll er Salomo heißen; denn ich will Israel Frieden und Ruhe geben sein Leben lang. 10 Der soll meinem Namen ein Haus bauen. Und er soll mein Sohn sein, und ich will sein Vater sein und seinen königlichen Thron über Israel befestigen ewiglich! 11 So sei nun der HERR mit dir, mein Sohn, daß es dir gelinge, dem HERRN, deinem Gott, ein Haus zu bauen, wie er von dir gesagt hat! 12 Der HERR wolle dir nur Weisheit und Verstand geben und möge dich zum Herrscher über Israel bestellen und dir verleihen, daß du das Gesetz des HERRN, deines Gottes, beobachtest. 13 Dann wird es dir gelingen, wenn du darauf achtest, die Satzungen und Rechte zu befolgen, die der HERR dem Mose für Israel geboten hat. Sei stark und tapfer! Fürchte dich nicht und verzage nicht! (1. Könige 2.2-3) 14 Und siehe, in meiner Mühsal habe ich für das Haus des HERRN hunderttausend Talente Gold bereitgestellt und tausendmal tausend Talente Silber; dazu Erz und Eisen, das nicht zu wägen ist; denn es ist dessen sehr viel. Auch habe ich Holz und Steine angeschafft, und du kannst noch mehr dazutun. (1. Chronik 29.2) 15 Und es sind bei dir Steinmetzen, Handwerker, Maurer und Zimmerleute und allerlei weise Meister für allerlei Werk. 16 Des Goldes, Silbers, auch des Erzes und Eisens ist keine Zahl. Mache dich auf und tue es, und der HERR sei mit dir! 17 Und David gebot allen Obersten Israels, seinem Sohne zu helfen, und sprach: 18 Ist nicht der HERR, euer Gott, mit euch und hat euch Ruhe gegeben ringsumher? Denn er hat die Einwohner des Landes in meine Hand gegeben, und das Land ist dem HERRN und seinem Volk unterworfen. (1. Chronik 22.9) (1. Chronik 23.25) 19 So richtet nun euer Herz und eure Seele darauf, den HERRN, euren Gott, zu suchen! Und macht euch auf und bauet Gott, dem HERRN, ein Heiligtum, daß man die Lade des Bundes des HERRN und die heiligen Geräte Gottes in das Haus bringe, das dem Namen des HERRN gebaut werden soll!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)