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1. Chronik - Kapitel 22

Davids Vorbereitungen für den Tempelbau

1 Und David sprach: Hier soll das Haus Gottes des HERRN sein und dies der Altar zum Brandopfer für Israel! (2. Chronik 3.1) 2 Und David gebot, die Fremdlinge, die im Lande Israel waren, zu versammeln, und bestellte Steinmetzen, um Quadersteine zu hauen, für den Bau des Hauses Gottes. (2. Chronik 2.16) 3 Und David schaffte viel Eisen an für die Nägel an den Torflügeln und für die Klammern, und so viel Erz, daß es nicht zu wägen war; 4 auch Zedernholz ohne Zahl. Denn die von Zidon und Tyrus brachten David viel Zedernholz. 5 Denn David sprach: Mein Sohn Salomo ist jung und zart; das Haus aber, das dem HERRN zu bauen ist, soll groß sein, auf daß sein Name und Ruhm in allen Landen erhoben werde; darum will ich ihm Vorrat verschaffen. Also verschaffte David vor seinem Tode Vorrat in Menge. (1. Chronik 29.1) 6 Und er rief seinen Sohn Salomo und gebot ihm, das Haus des HERRN, des Gottes Israel, zu bauen. 7 David aber sprach zu Salomo: Mein Sohn, ich hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen; (1. Chronik 17.1) (1. Chronik 28.2) 8 aber das Wort des HERRN erging an mich und sprach: Du hast viel Blut vergossen und große Kriege geführt; du sollst meinem Namen kein Haus bauen, weil du so viel Blut vor mir auf die Erde vergossen hast! 9 Siehe, ein Sohn, der dir geboren werden soll, wird ein Mann der Ruhe sein; denn ich will ihm Ruhe geben vor allen seinen Feinden ringsumher, darum soll er Salomo heißen; denn ich will Israel Frieden und Ruhe geben sein Leben lang. 10 Der soll meinem Namen ein Haus bauen. Und er soll mein Sohn sein, und ich will sein Vater sein und seinen königlichen Thron über Israel befestigen ewiglich! 11 So sei nun der HERR mit dir, mein Sohn, daß es dir gelinge, dem HERRN, deinem Gott, ein Haus zu bauen, wie er von dir gesagt hat! 12 Der HERR wolle dir nur Weisheit und Verstand geben und möge dich zum Herrscher über Israel bestellen und dir verleihen, daß du das Gesetz des HERRN, deines Gottes, beobachtest. 13 Dann wird es dir gelingen, wenn du darauf achtest, die Satzungen und Rechte zu befolgen, die der HERR dem Mose für Israel geboten hat. Sei stark und tapfer! Fürchte dich nicht und verzage nicht! (1. Könige 2.2-3) 14 Und siehe, in meiner Mühsal habe ich für das Haus des HERRN hunderttausend Talente Gold bereitgestellt und tausendmal tausend Talente Silber; dazu Erz und Eisen, das nicht zu wägen ist; denn es ist dessen sehr viel. Auch habe ich Holz und Steine angeschafft, und du kannst noch mehr dazutun. (1. Chronik 29.2) 15 Und es sind bei dir Steinmetzen, Handwerker, Maurer und Zimmerleute und allerlei weise Meister für allerlei Werk. 16 Des Goldes, Silbers, auch des Erzes und Eisens ist keine Zahl. Mache dich auf und tue es, und der HERR sei mit dir! 17 Und David gebot allen Obersten Israels, seinem Sohne zu helfen, und sprach: 18 Ist nicht der HERR, euer Gott, mit euch und hat euch Ruhe gegeben ringsumher? Denn er hat die Einwohner des Landes in meine Hand gegeben, und das Land ist dem HERRN und seinem Volk unterworfen. (1. Chronik 22.9) (1. Chronik 23.25) 19 So richtet nun euer Herz und eure Seele darauf, den HERRN, euren Gott, zu suchen! Und macht euch auf und bauet Gott, dem HERRN, ein Heiligtum, daß man die Lade des Bundes des HERRN und die heiligen Geräte Gottes in das Haus bringe, das dem Namen des HERRN gebaut werden soll!

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)