1. Chronik - Kapitel 22
Davids Vorbereitungen für den Tempelbau
1 Und David sprach: Hier soll das Haus Gottes des HERRN sein und dies der Altar zum Brandopfer für Israel! (2. Chronik 3.1) 2 Und David gebot, die Fremdlinge, die im Lande Israel waren, zu versammeln, und bestellte Steinmetzen, um Quadersteine zu hauen, für den Bau des Hauses Gottes. (2. Chronik 2.16) 3 Und David schaffte viel Eisen an für die Nägel an den Torflügeln und für die Klammern, und so viel Erz, daß es nicht zu wägen war; 4 auch Zedernholz ohne Zahl. Denn die von Zidon und Tyrus brachten David viel Zedernholz. 5 Denn David sprach: Mein Sohn Salomo ist jung und zart; das Haus aber, das dem HERRN zu bauen ist, soll groß sein, auf daß sein Name und Ruhm in allen Landen erhoben werde; darum will ich ihm Vorrat verschaffen. Also verschaffte David vor seinem Tode Vorrat in Menge. (1. Chronik 29.1) 6 Und er rief seinen Sohn Salomo und gebot ihm, das Haus des HERRN, des Gottes Israel, zu bauen. 7 David aber sprach zu Salomo: Mein Sohn, ich hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, meines Gottes, ein Haus zu bauen; (1. Chronik 17.1) (1. Chronik 28.2) 8 aber das Wort des HERRN erging an mich und sprach: Du hast viel Blut vergossen und große Kriege geführt; du sollst meinem Namen kein Haus bauen, weil du so viel Blut vor mir auf die Erde vergossen hast! 9 Siehe, ein Sohn, der dir geboren werden soll, wird ein Mann der Ruhe sein; denn ich will ihm Ruhe geben vor allen seinen Feinden ringsumher, darum soll er Salomo heißen; denn ich will Israel Frieden und Ruhe geben sein Leben lang. 10 Der soll meinem Namen ein Haus bauen. Und er soll mein Sohn sein, und ich will sein Vater sein und seinen königlichen Thron über Israel befestigen ewiglich! 11 So sei nun der HERR mit dir, mein Sohn, daß es dir gelinge, dem HERRN, deinem Gott, ein Haus zu bauen, wie er von dir gesagt hat! 12 Der HERR wolle dir nur Weisheit und Verstand geben und möge dich zum Herrscher über Israel bestellen und dir verleihen, daß du das Gesetz des HERRN, deines Gottes, beobachtest. 13 Dann wird es dir gelingen, wenn du darauf achtest, die Satzungen und Rechte zu befolgen, die der HERR dem Mose für Israel geboten hat. Sei stark und tapfer! Fürchte dich nicht und verzage nicht! (1. Könige 2.2-3) 14 Und siehe, in meiner Mühsal habe ich für das Haus des HERRN hunderttausend Talente Gold bereitgestellt und tausendmal tausend Talente Silber; dazu Erz und Eisen, das nicht zu wägen ist; denn es ist dessen sehr viel. Auch habe ich Holz und Steine angeschafft, und du kannst noch mehr dazutun. (1. Chronik 29.2) 15 Und es sind bei dir Steinmetzen, Handwerker, Maurer und Zimmerleute und allerlei weise Meister für allerlei Werk. 16 Des Goldes, Silbers, auch des Erzes und Eisens ist keine Zahl. Mache dich auf und tue es, und der HERR sei mit dir! 17 Und David gebot allen Obersten Israels, seinem Sohne zu helfen, und sprach: 18 Ist nicht der HERR, euer Gott, mit euch und hat euch Ruhe gegeben ringsumher? Denn er hat die Einwohner des Landes in meine Hand gegeben, und das Land ist dem HERRN und seinem Volk unterworfen. (1. Chronik 22.9) (1. Chronik 23.25) 19 So richtet nun euer Herz und eure Seele darauf, den HERRN, euren Gott, zu suchen! Und macht euch auf und bauet Gott, dem HERRN, ein Heiligtum, daß man die Lade des Bundes des HERRN und die heiligen Geräte Gottes in das Haus bringe, das dem Namen des HERRN gebaut werden soll!2. Mose - Kapitel 21
Rechte hebräischer Sklaven
1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.
Vergehen gegen Leib und Leben
12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.
Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren
28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.
Schutz des Eigentums
33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)