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1. Chronik - Kapitel 21

Davids Volkszählung und das Gericht Gottes

1 Und Satan stand auf wider Israel und reizte David, Israel zählen zu lassen. 2 Und David sprach zu Joab und zu den Obersten des Volkes: Gehet hin, zählet Israel von Beerseba an bis gen Dan, und bringet mir Bericht, daß ich ihre Anzahl wisse! 3 Joab sprach: Der HERR tue zu seinem Volk, wie zahlreich es jetzt ist, noch hundertmal mehr hinzu! Aber sind sie nicht, mein Herr und König, alle meines Herrn Knechte? Warum soll eine Schuld auf Israel kommen? (2. Mose 30.12) 4 Aber des Königs Wort blieb fest wider Joab. Und Joab zog aus und durchwanderte ganz Israel und kam wieder nach Jerusalem. 5 Und Joab gab David die Zahl des gemusterten Volkes an. Das ganze Israel zählte elfhunderttausend Männer, die das Schwert zogen, und Juda vierhundertsiebzigtausend Männer, die das Schwert zogen. 6 Levi aber und Benjamin hatte er nicht mit ihnen gemustert; denn des Königs Wort war Joab ein Greuel. 7 Und solches mißfiel Gott; darum schlug er Israel. (1. Chronik 27.24) 8 Und David sprach zu Gott: Ich habe schwer gesündigt, daß ich diese Sache getan habe. Nun aber nimm doch die Missetat deines Knechtes hinweg, denn ich habe sehr töricht gehandelt! 9 Und der HERR redete zu Gad, dem Seher Davids, und sprach: 10 Gehe hin, sage zu David und sprich: So spricht der HERR: Dreierlei lege ich dir vor, erwähle dir eins davon, das ich dir tun soll! 11 Und als Gad zu David kam, sprach er zu ihm: So spricht der HERR: Wähle dir: 12 entweder drei Jahre Hungersnot oder drei Monate lang Flucht vor deinen Widersachern, so daß dich das Schwert deiner Feinde ereilt, oder drei Tage lang das Schwert des HERRN und die Pestilenz im Lande, und den Engel des HERRN, den Verderber, im ganzen Gebiete Israels. So siehe nun zu, was ich dem antworten soll, der mich gesandt hat! 13 David sprach zu Gad: Mir ist sehr angst! Ich will in die Hand des HERRN fallen; denn seine Barmherzigkeit ist sehr groß; aber in der Menschen Hände will ich nicht fallen! 14 Da ließ der HERR Pestilenz über Israel kommen, also daß siebzigtausend Mann aus Israel fielen. 15 Und Gott sandte den Engel gen Jerusalem, es zu verderben. Und als er verderbte, sah der HERR darein und ließ sich das Übel gereuen und sprach zum Engel, dem Verderber: Genug! Ziehe nun deine Hand ab! Der Engel des HERRN aber stand bei der Tenne Ornans, des Jebusiters. 16 Und David erhob seine Augen und sah den Engel des HERRN zwischen Erde und Himmel stehen, und in seiner Hand ein bloßes Schwert, über Jerusalem ausgestreckt. Da fielen David und die Ältesten, in Säcke gehüllt, auf ihr Angesicht. 17 Und David sprach zu Gott: Habe nicht ich gesagt, daß man das Volk zählen solle? Ich bin es, der gesündigt und das große Übel getan hat. Was haben aber diese Schafe getan? HERR, mein Gott, laß doch deine Hand wider mich und meines Vaters Haus sein, und nicht wider dein Volk zur Plage! 18 Und der Engel des HERRN befahl Gad, David zu sagen, daß er hinaufgehen solle, dem HERRN einen Altar aufzurichten in der Tenne Ornans, des Jebusiters. 19 Also ging David hinauf nach dem Worte Gads, das dieser im Namen des HERRN geredet hatte. 20 Und Ornan wandte sich um und sah den Engel, und seine vier Söhne versteckten sich mit ihm; Ornan drosch gerade Weizen. 21 Und David kam zu Ornan; und Ornan blickte um sich und ward Davids gewahr und ging aus der Tenne heraus und bückte sich vor David mit dem Angesicht zur Erde. 22 Und David sprach zu Ornan: Gib mir den Platz der Tenne, daß ich dem HERRN einen Altar darauf baue (um den vollen Geldwert sollst du mir ihn geben), damit die Plage von dem Volk abgewandt werde! (4. Mose 25.8) 23 Ornan aber sprach zu David: Nimm ihn hin, mein Herr und König tue damit, was ihm gefällt! Siehe, ich gebe die Rinder zu Brandopfern und die Dreschschlitten als Brennholz und den Weizen zum Speisopfer; alles schenke ich! 24 Aber der König David sprach zu Ornan: Nicht also, sondern ich will es um den vollen Geldwert kaufen! Denn ich will nicht für den HERRN nehmen, was dir gehört, und umsonst Brandopfer bringen! 25 Also gab David dem Ornan für den Platz sechshundert gewogene Goldschekel. 26 Und David baute dem HERRN daselbst einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und als er den HERRN anrief, antwortete er ihm mit Feuer vom Himmel, das er auf den Brandopferaltar fallen ließ . (1. Könige 18.24) 27 Und der HERR gebot dem Engel, sein Schwert wieder in die Scheide zu stecken. 28 Zu jener Zeit, als David sah, daß der HERR ihn in der Tenne Ornans, des Jebusiters, erhört hatte, pflegte er daselbst zu opfern. 29 Die Wohnung des HERRN aber, die Mose in der Wüste gemacht hatte, und der Brandopferaltar waren zu jener Zeit auf der Höhe zu Gibeon. (1. Chronik 16.39) 30 David aber konnte nicht vor denselben treten, um Gott zu suchen; so sehr war er erschrocken vor dem Schwerte des Engels des HERRN. (1. Chronik 21.16)

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3. Mose - Kapitel 13

Die Feststellung von Aussatz und das Verhalten von Aussßtzigen

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, daß die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiß der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen. (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, daß das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut, 6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, daß das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Grind weiterfrißt in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, 8 wenn dann da der Priester sieht, daß der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß Aussatz. 9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
10 Wenn derselbe sieht und findet, daß Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist, 11 so ist's gewiß ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,
13 wenn dann der Priester besieht und findet, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein. 14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiß Aussatz. 16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester besieht und findet, daß das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein. 18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
19 darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden. 20 Wenn dann der Priester sieht, daß das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal aus der Drüse geworden. 21 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
22 Frißt es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiß ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frißt nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen. (3. Mose 13.28) 24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiß Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester und findet, daß die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz. 28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut, 33 soll er sich scheren, doch daß er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist, 36 und der Priester besieht und findet, daß der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein. 37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen. 38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
39 und der Priester sieht daselbst, daß das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein. 40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, daß er kahl wird, der ist rein.
41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein. 42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen. 43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, daß ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, daß es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut, 44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt. 45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein. (4. Mose 5.3)

Aussatz an Stoffen und Lederwaren

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird, 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiß ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Wird aber der Priester sehen, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
54 so soll er gebieten, daß man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschließen andere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreißen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag. 57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist. 58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein. 59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.