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1. Chronik - Kapitel 20

Die Eroberung Rabbas. Sieg über die Philister

1 Und nach Verfluß eines Jahres, zur Zeit, da die Könige ausziehen, führte Joab die Kriegsmacht aus und verheerte das Land der Kinder Ammon; und er kam und belagerte Rabba, während David in Jerusalem blieb, und Joab eroberte Rabba und zerstörte es. 2 Und David nahm die Krone ihres Königs von dessen Haupte, und er fand, daß sie ein Talent Gold wog und mit Edelsteinen besetzt war; und sie wurde David auf das Haupt gesetzt. Auch führte er viel Raub aus der Stadt; 3 aber das Volk darin führte er heraus und stellte sie an die Sägen und in die Eisengruben und an die Eisenhämmer. Also tat David allen Städten der Kinder Ammon. Darnach zog David samt dem ganzen Volk wieder nach Jerusalem. 4 Darnach kam es bei Geser zum Streite mit den Philistern. Damals erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Sippai, einen von den Kindern Raphas; und sie wurden gedemütigt. (1. Chronik 27.11) 5 Und es kam nochmals zum Streite mit den Philistern. Da erschlug Elchanan, der Sohn Jairs, Lachmi, den Bruder Goliats, den Gatiter, dessen Speerschaft wie ein Weberbaum war. 6 Und abermal kam es zum Kriege bei Gat; da war ein sehr großer Mann, der hatte je sechs Finger und je sechs Zehen, im ganzen vierundzwanzig. Auch er stammte von Rapha. 7 Als er nun Israel Hohn sprach, erschlug ihn Jonatan, der Sohn Simeas, des Bruders Davids. (1. Samuel 17.10) 8 Diese waren dem Rapha zu Gat geboren, und sie fielen durch die Hand Davids und durch die Hand seiner Knechte.

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.