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1. Chronik - Kapitel 20

Die Eroberung Rabbas. Sieg über die Philister

1 Und nach Verfluß eines Jahres, zur Zeit, da die Könige ausziehen, führte Joab die Kriegsmacht aus und verheerte das Land der Kinder Ammon; und er kam und belagerte Rabba, während David in Jerusalem blieb, und Joab eroberte Rabba und zerstörte es. 2 Und David nahm die Krone ihres Königs von dessen Haupte, und er fand, daß sie ein Talent Gold wog und mit Edelsteinen besetzt war; und sie wurde David auf das Haupt gesetzt. Auch führte er viel Raub aus der Stadt; 3 aber das Volk darin führte er heraus und stellte sie an die Sägen und in die Eisengruben und an die Eisenhämmer. Also tat David allen Städten der Kinder Ammon. Darnach zog David samt dem ganzen Volk wieder nach Jerusalem. 4 Darnach kam es bei Geser zum Streite mit den Philistern. Damals erschlug Sibechai, der Chuschatiter, den Sippai, einen von den Kindern Raphas; und sie wurden gedemütigt. (1. Chronik 27.11) 5 Und es kam nochmals zum Streite mit den Philistern. Da erschlug Elchanan, der Sohn Jairs, Lachmi, den Bruder Goliats, den Gatiter, dessen Speerschaft wie ein Weberbaum war. 6 Und abermal kam es zum Kriege bei Gat; da war ein sehr großer Mann, der hatte je sechs Finger und je sechs Zehen, im ganzen vierundzwanzig. Auch er stammte von Rapha. 7 Als er nun Israel Hohn sprach, erschlug ihn Jonatan, der Sohn Simeas, des Bruders Davids. (1. Samuel 17.10) 8 Diese waren dem Rapha zu Gat geboren, und sie fielen durch die Hand Davids und durch die Hand seiner Knechte.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)