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1. Chronik - Kapitel 2

Die zwölf Söhne Israels

1 Das sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Asser.

Die Söhne Judas und ihre Nachkommen

3 Die Söhne Judas: Ger, Onan und Schela; die drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Ger, der Erstgeborene, war böse in den Augen des HERRN, darum tötete er ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach, so daß Juda im ganzen fünf Söhne hatte. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez: Chezron und Chamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Etan und Heman und Kalkol und Dara, zusammen fünf. 7 Und die Söhne Karmis: Achar, welcher Israel ins Unglück brachte, weil er sich vergriff an dem, was dem Banne verfallen war. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Etans: Asarja. 9 Und die Söhne Chezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel, Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab, und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Judas. 11 Und Nachschon zeugte Salma, Salma zeugte Boas. 12 Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 13 Isai zeugte seinen Erstgeborenen Eliab und Abinadab, den zweiten Sohn , und Schimea, den dritten, (1. Samuel 16.6-10) 14 Netaneel, den vierten, Raddai, den fünften, 15 Ozem, den sechsten, David, den siebenten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asahel, ihrer drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa, und der Vater Amasas war Jeter, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Chezrons, zeugte mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jeriot; und das sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb, und Kaleb nahm sich Ephrat, und sie gebar ihm Chur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Chur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Chezron ein zu der Tochter Machirs, des Vaters Gileads, und heiratete sie, als er sechzig Jahre alt war; und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair; der hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 aber die Geschuriter und Aramäer nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, Kenat und seine Nebenorte, sechzig Städte. Alle diese sind Söhne Machirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nachdem Chezron gestorben war zu Kaleb-Ephrata, gebar ihm Abija, das Weib Chezrons, Aschchur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Chezrons, waren: der Erstgeborene Ram, sodann Buna und Oren und Ozem von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; diese ist die Mutter Onams. 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. 28 Und die Söhne Onams: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail, und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Seled aber starb ohne Söhne. 31 Und die Söhne Appaims waren: Jischi. Und die Söhne Jischis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jeter und Jonatan. 33 Und Jeter starb ohne Söhne. Und die Söhne Jonatans: Pelet und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. 35 Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, namens Jarcha. Und Scheschan gab Jarcha, seinem Knechte, seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Natan, und Natan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, 39 und Jehu zeuge Asarja, und Asarja zeuge Chelez, Chelez zeugte Elasa, Elasa zeugte Sismai, 40 Sismai zeuge Schallum, 41 Schallum zeugte Jekamia, Jekamia zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels, waren: Mescha, sein Erstgeborener, der ist der Vater Siphs; und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korah und Thappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Betzurs. 46 Und Epha, die Nebenfrau Kalebs, gebar Charan und Moza und Gases. Und Charan zeugte Gases. 47 Und die Söhne Jahdais: Regem, Jotam, Gescham, Pelet, Epha und Schaaph. 48 Die Nebenfrau Kalebs, Maacha, gebar Scheber und Thirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Machbenas und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Achsa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Das waren die Söhne Kalebs: die Söhne Churs, des Erstgeborenen von Ephrata, waren Schobal, der Vater von Kirjat-Jearim, (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem, Chareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und die Söhne Schobals, des Vaters von Kirjat-Jearim, waren: Haroe, Chazi, Menuchot. 53 Und die Geschlechter von Kirjat-Jearim sind: die Jitriter und die Putiter und die Schumatiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zoratiter und die Eschtauliter. (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem und die Netophatiter, Aterot-Beth-Joab und die Hälfte der Manachtiter, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, der Bewohner von Jabez: die Tiratiter, die Schimatiter, die Suchatiter. Das sind die Keniter, die von Chammat, dem Vater des Hauses Rechab, abstammen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)