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1. Chronik - Kapitel 2

Die zwölf Söhne Israels

1 Das sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Asser.

Die Söhne Judas und ihre Nachkommen

3 Die Söhne Judas: Ger, Onan und Schela; die drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Ger, der Erstgeborene, war böse in den Augen des HERRN, darum tötete er ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach, so daß Juda im ganzen fünf Söhne hatte. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez: Chezron und Chamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Etan und Heman und Kalkol und Dara, zusammen fünf. 7 Und die Söhne Karmis: Achar, welcher Israel ins Unglück brachte, weil er sich vergriff an dem, was dem Banne verfallen war. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Etans: Asarja. 9 Und die Söhne Chezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel, Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab, und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Judas. 11 Und Nachschon zeugte Salma, Salma zeugte Boas. 12 Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 13 Isai zeugte seinen Erstgeborenen Eliab und Abinadab, den zweiten Sohn , und Schimea, den dritten, (1. Samuel 16.6-10) 14 Netaneel, den vierten, Raddai, den fünften, 15 Ozem, den sechsten, David, den siebenten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asahel, ihrer drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa, und der Vater Amasas war Jeter, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Chezrons, zeugte mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jeriot; und das sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb, und Kaleb nahm sich Ephrat, und sie gebar ihm Chur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Chur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Chezron ein zu der Tochter Machirs, des Vaters Gileads, und heiratete sie, als er sechzig Jahre alt war; und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair; der hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 aber die Geschuriter und Aramäer nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, Kenat und seine Nebenorte, sechzig Städte. Alle diese sind Söhne Machirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nachdem Chezron gestorben war zu Kaleb-Ephrata, gebar ihm Abija, das Weib Chezrons, Aschchur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Chezrons, waren: der Erstgeborene Ram, sodann Buna und Oren und Ozem von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; diese ist die Mutter Onams. 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. 28 Und die Söhne Onams: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail, und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Seled aber starb ohne Söhne. 31 Und die Söhne Appaims waren: Jischi. Und die Söhne Jischis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jeter und Jonatan. 33 Und Jeter starb ohne Söhne. Und die Söhne Jonatans: Pelet und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. 35 Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, namens Jarcha. Und Scheschan gab Jarcha, seinem Knechte, seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Natan, und Natan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, 39 und Jehu zeuge Asarja, und Asarja zeuge Chelez, Chelez zeugte Elasa, Elasa zeugte Sismai, 40 Sismai zeuge Schallum, 41 Schallum zeugte Jekamia, Jekamia zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels, waren: Mescha, sein Erstgeborener, der ist der Vater Siphs; und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korah und Thappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Betzurs. 46 Und Epha, die Nebenfrau Kalebs, gebar Charan und Moza und Gases. Und Charan zeugte Gases. 47 Und die Söhne Jahdais: Regem, Jotam, Gescham, Pelet, Epha und Schaaph. 48 Die Nebenfrau Kalebs, Maacha, gebar Scheber und Thirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Machbenas und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Achsa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Das waren die Söhne Kalebs: die Söhne Churs, des Erstgeborenen von Ephrata, waren Schobal, der Vater von Kirjat-Jearim, (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem, Chareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und die Söhne Schobals, des Vaters von Kirjat-Jearim, waren: Haroe, Chazi, Menuchot. 53 Und die Geschlechter von Kirjat-Jearim sind: die Jitriter und die Putiter und die Schumatiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zoratiter und die Eschtauliter. (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem und die Netophatiter, Aterot-Beth-Joab und die Hälfte der Manachtiter, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, der Bewohner von Jabez: die Tiratiter, die Schimatiter, die Suchatiter. Das sind die Keniter, die von Chammat, dem Vater des Hauses Rechab, abstammen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)