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1. Chronik - Kapitel 19

Krieg gegen die Ammoniter und deren Verbündete

1 Darauf starb Nahas, der König der Kinder Ammon, und sein Sohn ward König an seiner Statt. 2 Da gedachte David: Ich will Barmherzigkeit erweisen an Chanun, dem Sohne des Nahas; denn sein Vater hat an mir Barmherzigkeit getan! Und David sandte Boten hin, ihn wegen seines Vaters zu trösten. Als aber die Knechte Davids in das Land der Kinder Ammon zu Chanun kamen, ihn zu trösten, 3 sprachen die Fürsten der Kinder Ammon zu Chanun: Meinst du, David wolle deinen Vater vor deinen Augen ehren, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Nein, seine Knechte sind zu dir gekommen, um das Land auszuforschen und zu durchstöbern und auszukundschaften! (1. Samuel 3.18) 4 Da nahm Chanun die Knechte Davids und beschor sie und schnitt ihre Kleider halb ab bis an die Hüften und schickte sie fort. 5 Als man nun hinging und David von diesen Männern berichtete, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren sehr beschimpft; und der König ließ ihnen sagen: Bleibet zu Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist, alsdann kommt wieder! 6 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David verhaßt gemacht hatten, sandten Chanun und die Kinder Ammon tausend Talente Silber, um Wagen und Reiter aus Mesopotamien, von den Syrern zu Maacha und aus Zoba zu dingen; 7 und sie dingten 32000 Wagen und den König von Maacha mit seinem Volk; die kamen und lagerten sich vor Medeba. Und die Kinder Ammon sammelten sich aus ihren Städten und kamen zum Streit. 8 Als David solches hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heere der Helden. 9 Die Kinder Ammon aber waren ausgezogen und rüsteten sich zum Streit vor dem Tor der Stadt. Die Könige aber, welche gekommen waren, standen gesondert im Felde. 10 Als nun Joab sah, daß ihm von vorn und hinten ein Angriff drohte, traf er eine Auswahl aus aller Jungmannschaft in Israel und stellte sich gegen die Syrer. 11 Das übrige Volk aber tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, damit sie sich gegen die Kinder Ammon rüsteten; 12 und er sprach: Wenn mir die Syrer zu stark werden, so komme mir zu Hilfe; wenn aber die Kinder Ammon dir zu stark werden, so will ich dir helfen. 13 Sei tapfer; wir wollen uns für unser Volk und für die Städte unsres Gottes wehren; der HERR aber tue, was ihm gefällt! 14 Und Joab machte sich mit dem Volk, das bei ihm war, herzu, wider die Syrer zu streiten; und sie flohen vor ihm. 15 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen auch sie vor seinem Bruder Abisai und zogen in die Stadt. Und Joab kam nach Jerusalem. 16 Als aber die Syrer sahen, daß sie von Israel geschlagen waren, sandten sie Boten hin und ließen die Syrer von jenseits des Stromes ausziehen. Und Sophach, der Feldhauptmann Hadar-Esers, zog vor ihnen her. 17 Als David solches angezeigt ward, versammelte er ganz Israel und zog über den Jordan. Und als er zu ihnen kam, stellte er sich in Schlachtordnung wider sie auf. Und David stellte sich gegen die Syrer zum Kampf, und sie stritten mit ihm. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David erlegte von den Syrern siebenhundert Wagenkämpfer und vierzigtausend Mann Fußvolk. Dazu tötete er Sophach, den Feldhauptmann. 19 Und als die Knechte Hadar-Esers sahen, daß sie vor Israel geschlagen waren, machten sie Frieden mit David und wurden ihm dienstbar. Und die Syrer wollten den Kindern Ammon nicht mehr helfen.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)