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1. Chronik - Kapitel 19

Krieg gegen die Ammoniter und deren Verbündete

1 Darauf starb Nahas, der König der Kinder Ammon, und sein Sohn ward König an seiner Statt. 2 Da gedachte David: Ich will Barmherzigkeit erweisen an Chanun, dem Sohne des Nahas; denn sein Vater hat an mir Barmherzigkeit getan! Und David sandte Boten hin, ihn wegen seines Vaters zu trösten. Als aber die Knechte Davids in das Land der Kinder Ammon zu Chanun kamen, ihn zu trösten, 3 sprachen die Fürsten der Kinder Ammon zu Chanun: Meinst du, David wolle deinen Vater vor deinen Augen ehren, daß er Tröster zu dir gesandt hat? Nein, seine Knechte sind zu dir gekommen, um das Land auszuforschen und zu durchstöbern und auszukundschaften! (1. Samuel 3.18) 4 Da nahm Chanun die Knechte Davids und beschor sie und schnitt ihre Kleider halb ab bis an die Hüften und schickte sie fort. 5 Als man nun hinging und David von diesen Männern berichtete, sandte er ihnen entgegen; denn die Männer waren sehr beschimpft; und der König ließ ihnen sagen: Bleibet zu Jericho, bis euer Bart wieder gewachsen ist, alsdann kommt wieder! 6 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß sie sich bei David verhaßt gemacht hatten, sandten Chanun und die Kinder Ammon tausend Talente Silber, um Wagen und Reiter aus Mesopotamien, von den Syrern zu Maacha und aus Zoba zu dingen; 7 und sie dingten 32000 Wagen und den König von Maacha mit seinem Volk; die kamen und lagerten sich vor Medeba. Und die Kinder Ammon sammelten sich aus ihren Städten und kamen zum Streit. 8 Als David solches hörte, sandte er Joab mit dem ganzen Heere der Helden. 9 Die Kinder Ammon aber waren ausgezogen und rüsteten sich zum Streit vor dem Tor der Stadt. Die Könige aber, welche gekommen waren, standen gesondert im Felde. 10 Als nun Joab sah, daß ihm von vorn und hinten ein Angriff drohte, traf er eine Auswahl aus aller Jungmannschaft in Israel und stellte sich gegen die Syrer. 11 Das übrige Volk aber tat er unter die Hand seines Bruders Abisai, damit sie sich gegen die Kinder Ammon rüsteten; 12 und er sprach: Wenn mir die Syrer zu stark werden, so komme mir zu Hilfe; wenn aber die Kinder Ammon dir zu stark werden, so will ich dir helfen. 13 Sei tapfer; wir wollen uns für unser Volk und für die Städte unsres Gottes wehren; der HERR aber tue, was ihm gefällt! 14 Und Joab machte sich mit dem Volk, das bei ihm war, herzu, wider die Syrer zu streiten; und sie flohen vor ihm. 15 Als aber die Kinder Ammon sahen, daß die Syrer flohen, flohen auch sie vor seinem Bruder Abisai und zogen in die Stadt. Und Joab kam nach Jerusalem. 16 Als aber die Syrer sahen, daß sie von Israel geschlagen waren, sandten sie Boten hin und ließen die Syrer von jenseits des Stromes ausziehen. Und Sophach, der Feldhauptmann Hadar-Esers, zog vor ihnen her. 17 Als David solches angezeigt ward, versammelte er ganz Israel und zog über den Jordan. Und als er zu ihnen kam, stellte er sich in Schlachtordnung wider sie auf. Und David stellte sich gegen die Syrer zum Kampf, und sie stritten mit ihm. 18 Aber die Syrer flohen vor Israel. Und David erlegte von den Syrern siebenhundert Wagenkämpfer und vierzigtausend Mann Fußvolk. Dazu tötete er Sophach, den Feldhauptmann. 19 Und als die Knechte Hadar-Esers sahen, daß sie vor Israel geschlagen waren, machten sie Frieden mit David und wurden ihm dienstbar. Und die Syrer wollten den Kindern Ammon nicht mehr helfen.

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2. Mose - Kapitel 21

Rechte hebräischer Sklaven

1 Dies sind die Rechte, die du ihnen sollst vorlegen: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, der soll dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr soll er frei ausgehen umsonst. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14)
3 Ist er ohne Weib gekommen, so soll er auch ohne Weib ausgehen; ist er aber mit Weib gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und er hat Söhne oder Töchter gezeugt, so soll das Weib und die Kinder seines Herrn sein, er aber soll ohne Weib ausgehen. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herren lieb und mein Weib und Kind, ich will nicht frei werden, 6 so bringe ihn sein Herr vor die "Götter" Richter und halte ihn an die Tür oder den Pfosten und bohre ihm mit einem Pfriem durch sein Ohr, und er sei sein Knecht ewig. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand sein Tochter zur Magd, so soll sie nicht ausgehen wie die Knechte. (2. Mose 21.2)
8 Gefällt sie aber ihrem Herrn nicht und will er sie nicht zur Ehe nehmen, so soll er sie zu lösen geben. Aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er nicht Macht, weil er sie verschmäht hat. 9 Vertraut er sie aber seinem Sohn, so soll er Tochterrecht an ihr tun. 10 Gibt er ihm aber noch eine andere, so soll er an ihrer Nahrung, Kleidung und Eheschuld nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei nicht, so soll sie frei ausgehen ohne Lösegeld.

Vergehen gegen Leib und Leben

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22)
13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat ihn lassen ungefähr in seine Hände fallen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen soll. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wo aber jemand seinem Nächsten frevelt und ihn mit List erwürgt, so sollst du denselben von meinem Altar nehmen, daß man ihn töte. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer Vater und Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.
16 Wer einen Menschen stiehlt, es sei, daß er ihn verkauft oder daß man ihn bei ihm findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10)
17 Wer Vater und Mutter flucht, der soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4)
18 Wenn Männer mit einander hadern und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit einer Faust, daß er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt:
19 kommt er auf, daß er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur daß er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20 Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22 Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen.
23 Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38)
24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brand um Brand, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd in ein Auge schlägt und verderbt es, der soll sie frei loslassen um das Auge.
27 Desgleichen, wenn er seinem Knecht oder seiner Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie frei loslassen um den Zahn.

Schaden durch Tiere - Verlust von Tieren

28 Wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll man den Ochsen steinigen und sein Fleisch nicht essen; so ist der Herr des Ochsen unschuldig.
29 Ist aber der Ochse zuvor stößig gewesen, und seinem Herrn ist's angesagt, und hat ihn nicht verwahrt, und er tötet darüber einen Mann oder ein Weib, so soll man den Ochsen steinigen, und sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird man aber ein Lösegeld auf ihn legen, so soll er geben, sein Leben zu lösen, was man ihm auflegt. 31 Desgleichen soll man mit ihm handeln, wenn er Sohn oder Tochter stößt. 32 Stößt er aber einen Knecht oder eine Magd, so soll er ihrem Herrn dreißig Silberlinge geben, und den Ochsen soll man steinigen.

Schutz des Eigentums

33 So jemand eine Grube auftut oder gräbt eine Grube und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochse oder Esel hinein,
34 so soll's der Herr der Grube mit Geld dem andern wiederbezahlen; das Aas aber soll sein sein. 35 Wenn jemandes Ochse eines andern Ochsen stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Ist's aber kund gewesen, daß der Ochse zuvor stößig war, und sein Herr hat ihn nicht verwahrt, so soll er einen Ochsen für den andern vergelten und das Aas haben. 37 Wenn jemand einen Ochsen oder ein Schaf stiehlt und schlachtet's oder verkauft's, der soll fünf Ochsen für einen Ochsen wiedergeben und vier Schafe für ein Schaf. (Lukas 19.8)