1. Chronik - Kapitel 16
1 Und als sie die Lade Gottes hineinbrachten, setzten sie dieselbe mitten in das Zelt, welches David für sie aufgerichtet hatte; und sie opferten Brandopfer und Dankopfer vor Gott. (2. Samuel 6.17-19) 2 Und nachdem David die Brandopfer und Dankopfer vollbracht hatte, segnete er das Volk im Namen des HERRN 3 und teilte aus an jedermann in Israel, an Männer und Weiber, je einen Laib Brot, einen Trauben kuchen und einen Rosinenkuchen. 4 Und er bestellte etliche Leviten zu Dienern vor der Lade des HERRN und daß sie preiseten, dankten und den HERRN, den Gott Israels, lobten: 5 nämlich Asaph als ersten, Sacharja als zweiten; nach ihm Jehiel, Semiramot, Jechiel, Mattitja, Eliab, Benaja, Obed-Edom und Jehiel, mit Psaltern und Harfen; Asaph aber, um mit Zimbeln laut zu spielen, 6 die Priester Benaja und Jehasiel aber mit Trompeten allezeit vor der Lade des Bundes Gottes.Davids Lob- und Danklied
7 Zu derselben Zeit ließ David vor allem dem HERRN danken durch Asaph und seine Brüder: 8 Danket dem HERRN, ruft seinen Namen an, tut seine Taten kund unter den Völkern! (Psalm 105.1) 9 Singet ihm, lobsinget ihm, redet von allen seinen Wundern! 10 Rühmet euch seines heiligen Namens! Es freue sich das Herz derer, die den HERRN suchen. 11 Fraget nach dem HERRN und nach seiner Macht, suchet sein Angesicht allezeit. 12 Gedenket seiner Wunderwerke, die er getan hat, seiner Wunderzeichen und der Urteilssprüche seines Mundes! 13 Ihr, der Same Israels, seines Dieners, ihr Kinder Jakobs, seine Auserwählten! 14 Er, der HERR, ist unser Gott; seine Rechte gelten im ganzen Land. 15 Gedenket ewig an seinen Bund, an das Wort, welches er geboten hat auf tausend Geschlechter hin; 16 an den Bund, den er gemacht hat mit Abraham, und an seinen Eid mit Isaak. 17 Und er stellte ihn Jakob zur Satzung, Israel zum ewigen Bund und sprach: 18 Ich will dir das Land Kanaan geben, das Los eures Erbteils, 19 da ihr noch zu zählen waret, gar wenige und Fremdlinge darin. 20 Und sie zogen von einer Nation zur andern und von einem Königreich zum andern Volk. 21 Er erlaubte keinem Menschen, sie zu beleidigen, und strafte Könige um ihretwillen: (1. Mose 12.17) (1. Mose 20.3) (1. Mose 26.9) 22 Tastet meine Gesalbten nicht an und tut meinen Propheten kein Leid! 23 Singet dem HERRN, alle Lande; verkündigt Tag für Tag sein Heil! (Psalm 96.1) 24 Erzählet seine Herrlichkeit unter den Heiden und seine Wunderwerke unter allen Völkern! 25 Denn groß ist der HERR und hochgelobt, furchtbar ist er über alle Götter! 26 Denn alle Götter der Völker sind Götzen; aber der HERR hat den Himmel gemacht. 27 Glanz und Pracht sind vor ihm, Macht und Freude ist an seinem Ort. 28 Gebet dem HERRN, ihr Geschlechter der Völker, gebet dem HERRN Ehre und Macht! (Psalm 29.1-2) 29 Gebet dem HERRN die Ehre seines Namens, bringet Gaben und kommt vor ihn! Betet an den HERRN in heiligem Schmuck! 30 Erzittert vor ihm, alle Lande! Hat er doch den Erdkreis gefestigt, daß er nicht wankt! 31 Es freuen sich die Himmel, und die Erde juble, und unter den Nationen soll man sagen: der HERR herrscht! 32 Es brause das Meer und was es erfüllt! Es frohlocke das Feld und alles, was darauf ist! 33 Alsdann sollen alle Bäume des Waldes jauchzen vor dem Angesichte des HERRN, wenn er kommt, die Erde zu richten! 34 Danket dem HERRN; denn er ist freundlich, denn seine Gnade währet ewiglich! (Psalm 106.47-48) 35 Und sprechet: Hilf uns, o Gott unsres Heils, und sammle uns und errette uns von den Heiden, daß wir deinem heiligen Namen danken und deines Lobes uns rühmen! 36 Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Und alles Volk sagte: Amen! Und: Lob sei dem HERRN! 37 Also ließ er Asaph und seine Brüder daselbst vor der Lade des Bundes des HERRN, um allezeit vor der Lade zu dienen, Tag für Tag; 38 und Obed-Edom und seine achtundsechzig Brüder, Obed-Edom, den Sohn Jedutuns, und Chosa, als Torhüter; 39 aber den Priester Zadok und seine Brüder, die Priester, ließ er vor der Wohnung des HERRN auf der Höhe zu Gibeon, (1. Chronik 21.29) 40 damit sie dem HERRN täglich Brandopfer darbrächten auf dem Brandopferaltar, morgens und abends, und zwar nach allem, was geschrieben steht im Gesetz des HERRN, was er Israel geboten hat; (2. Mose 29.38-39) 41 und mit ihnen Heman und Jedutun und die übrigen Auserlesenen, welche mit Namen bezeichnet wurden, dem HERRN zu danken, daß seine Güte ewig währt. 42 Und mit ihnen, mit Heman und Jedutun, Trompeten und Zimbeln für die, welche laut spielten, und Instrumente für die Lieder Gottes; aber die Söhne Jedutuns waren für das Tor bestimmt . 43 Da ging alles Volk hin, ein jeder in sein Haus; und auch David wandte sich, sein Haus zu segnen.3. Mose - Kapitel 25
Sabbatjahr und Erlassjahr
1 Und der HERR redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land seinen Sabbat dem HERRN feiern, 3 daß du sechs Jahre dein Feld besäest und sechs Jahre deinen Weinberg beschneidest und sammelst die Früchte ein; (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 aber im siebenten Jahr soll das Land seinen großen Sabbat dem HERRN feiern, darin du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst. 5 Was aber von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, so ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen, dieweil es ein Sabbatjahr des Landes ist.6 Aber was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht, deine Magd, dein Tagelöhner, dein Beisaß, dein Fremdling bei dir, 7 dein Vieh und die Tiere in deinem Lande; alle Früchte sollen Speise sein. 8 Und du sollst zählen solcher Sabbatjahre sieben, daß sieben Jahre siebenmal gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre mache neunundvierzig Jahre.
9 Da sollst du die Posaune lassen blasen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats, eben am Tage der Versöhnung. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen; (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 denn das fünfzigste Jahr ist euer Halljahr. Ihr sollt nicht säen, auch was von selber wächst, nicht ernten, auch was ohne Arbeit wächst im Weinberge, nicht lesen; 12 denn das Halljahr soll unter euch heilig sein. Ihr sollt aber essen, was das Feld trägt. 13 Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll.
14 Wenn du nun etwas deinem Nächsten verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Halljahr an sollst du es von ihm kaufen; und was die Jahre hernach tragen mögen, so hoch soll er dir's verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kauf steigern, und nach der wenigen der Jahre sollst du den Kauf verringern; denn er soll dir's, nach dem es tragen mag, verkaufen. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, daß ihr darnach tut, auf daß ihr im Lande sicher wohnen möget. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr zu essen genug habet und sicher darin wohnt. 20 Und ob du würdest sagen: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? denn wir säen nicht, so sammeln wir auch kein Getreide ein: 21 da will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, das er soll dreier Jahr Getreide machen, (5. Mose 28.8) 22 daß ihr säet im achten Jahr und von dem alten Getreide esset bis in das neunte Jahr, daß ihr vom alten esset, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Gäste vor mir. (Psalm 39.13) 24 Und sollt in all eurem Lande das Land zu lösen geben.
Einlösung von Grundbesitz
25 Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe, und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4)26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und kann mit seiner Hand so viel zuwege bringen, daß er's löse, 27 so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann aber seine Hand nicht so viel finden, daß er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, dasselbe wieder zu lösen; das soll die Zeit sein, darin er es lösen kann.
30 Wo er's aber nicht löst, ehe denn das ganze Jahr um ist, so soll's der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Halljahr. 31 Ist's aber ein Haus auf dem Dorfe, um das keine Mauer ist, das soll man dem Feld des Landes gleich rechnen, und es soll können los werden und im Halljahr frei werden. 32 Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe ist, können immerdar gelöst werden. (4. Mose 35.1) 33 Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum ewiglich.
Verbot des Zinsnehmens
35 Wenn dein Bruder verarmt und neben dir abnimmt, so sollst du ihn aufnehmen als einen Fremdling oder Gast, daß er lebe neben dir,36 und sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Wucher, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, auf daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch deine Speise auf Wucher austun. 38 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, daß ich euch das Land Kanaan gäbe und euer Gott wäre.
Einlösung von Schuldsklaven
39 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und verkauft sich dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen als einen Leibeigenen; (2. Mose 21.2)40 sondern wie ein Tagelöhner und Gast soll er bei dir sein und bis an das Halljahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe; darum soll man sie nicht auf leibeigene Weise verkaufen. 43 Und sollst nicht mit Strenge über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind,
45 und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Land zeugen; dieselben mögt ihr zu eigen haben 46 und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den andern herrschen mit Strenge. 47 Wenn irgend ein Fremdling oder Gast bei dir zunimmt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Gast bei dir oder jemand von seinem Stamm verkauft,
48 so soll er nach seinem Verkaufen Recht haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand unter seinen Brüdern lösen, 49 oder sein Vetter oder Vetters Sohn oder sonst ein Blutsfreund seines Geschlechts; oder so seine Hand so viel erwirbt, so soll er selbst sich lösen. 50 Und soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Halljahr; und das Geld, darum er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis an das Halljahr, so soll er nach denselben desto mehr zu seiner Lösung wiedergeben von dem Gelde darum er gekauft ist. 52 Sind aber wenig Jahre übrig bis ans Halljahr, so soll er auch darnach wiedergeben zu seiner Lösung. 53 Als Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, und sollst nicht lassen mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen, so soll er im Halljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn die Kinder Israel sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.