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1. Chronik - Kapitel 15

Die Bundeslade wird nach Jerusalem gebracht

1 Und David baute sich Häuser in der Stadt Davids und bereitete für die Lade Gottes einen Ort und schlug ein Zelt für sie auf. 2 Damals sprach David: Niemand soll die Lade Gottes tragen als allein die Leviten; denn diese hat der HERR erwählt, die Lade Gottes zu tragen und ihm zu dienen ewiglich! 3 Darum versammelte David ganz Israel zu Jerusalem, daß sie die Lade des HERRN an den für sie bereiteten Ort hinaufbrächten. 4 David versammelte auch die Söhne Aarons und die Leviten; 5 aus den Söhnen Kahats: Uriel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwanzig; 6 aus den Söhnen Meraris: Asaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundertundzwanzig; 7 aus den Söhnen Gersoms: Joel, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertunddreißig; 8 aus den Söhnen Elizaphans: Semaja, den Obersten, samt seinen Brüdern, zweihundert; 9 aus den Söhnen Hebrons: Eliel, den Obersten, samt seinen Brüdern, achtzig; 10 aus den Söhnen Ussiels: Amminadab, den Obersten, samt seinen Brüdern, hundertundzwölf. 11 So rief nun David die Priester Zadok und Abjatar und die Leviten Uriel, Asaja, Joel, Semaja, Eliel und Amminadab und sprach zu ihnen: (2. Samuel 15.29) 12 Ihr seid die Familienhäupter unter den Leviten; so heiliget euch nun, ihr und eure Brüder, daß ihr die Lade des HERRN, des Gottes Israels, heraufbringet an den Ort, welchen ich für sie zubereitet habe! 13 Denn das vorige Mal, als ihr nicht da waret, machte der HERR, unser Gott, einen Riß unter uns, weil wir ihn nicht suchten, wie es sich gebührte. (1. Chronik 13.9-10) 14 Also heiligten sich die Priester und Leviten, daß sie die Lade des HERRN, des Gottes Israels, hinaufbrächten. 15 Und die Kinder Levi trugen die Lade Gottes auf ihren Schultern, indem sie die Stangen auf sich legten , wie Mose geboten hatte, nach dem Wort des HERRN. (2. Mose 25.14) (4. Mose 4.15) 16 Und David sprach zu den Obersten der Leviten, daß sie ihre Brüder zu Sängern bestellen sollten mit Musikinstrumenten, Psaltern, Harfen und Zimbeln, damit sie sich hören ließen und die Stimme mit Freuden erhöben. 17 Da bestellten die Leviten Heman, den Sohn Joels; und aus seinen Brüdern Asaph, den Sohn Berechjas; und aus den Söhnen Meraris, ihren Brüdern, Etan, den Sohn Kusajas, 18 und mit ihnen ihre Brüder von der zweiten Ordnung, nämlich Sacharja, Ben-Jaasiel, Semiramot, Jehiel, Unni, Eliab, Benaja, Maaseja, Matitja, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jehiel, die Torhüter. 19 Und zwar die Sänger Heman, Asaph und Etan mit ehernen Zimbeln, um laut zu spielen. (1. Chronik 6.18) (1. Chronik 6.24) (1. Chronik 6.29) (1. Chronik 25.1) 20 Sacharja aber, Asiel, Semiramot, Jehiel, Unni, Eliab, Maaseja und Benaja mit Psaltern nach der Jungfrauenweise. 21 Mattitja aber, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jechiel und Asasja mit Harfen, nach der Oktave, als Vorsänger. 22 Kenanja aber, der Oberste der Leviten im Tragen, der unterwies im Tragen, denn er verstand es. 23 Und Berechja und Elkana waren Torhüter bei der Lade. 24 Aber Sebanja, Josaphat, Netaneel, Amasai, Sacharja, Benaja und Elieser, die Priester, bliesen mit Trompeten vor der Lade Gottes. Und Obed-Edom und Jechija waren Torhüter bei der Lade. 25 Also gingen David und die Ältesten Israels und die Obersten der Tausendschaften hin, die Bundeslade des HERRN mit Freuden aus dem Hause Obed-Edoms heraufzuholen. (2. Samuel 6.12-16) 26 Und als Gott den Leviten half, welche die Bundeslade des HERRN trugen, opferte man sieben Farren und sieben Widder. 27 Und David war mit einem Oberkleide von feiner Baumwolle umgürtet, ebenso alle Leviten, welche die Lade trugen, und die Sänger und Kenanja, der Oberste über das Tragen. David trug auch ein leinenes Ephod. 28 Also brachte ganz Israel die Bundeslade des HERRN hinauf mit Jauchzen, Posaunen, Trompeten und Zimbeln; sie spielten laut mit Psaltern und Harfen. 29 Als nun die Bundeslade des HERRN in die Stadt Davids kam, sah Michal, die Tochter Sauls, zum Fenster hinaus; und als sie den König David hüpfen und tanzen sah, verachtete sie ihn in ihrem Herzen.

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)